
sino AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: sino AG / Schlagwort(e): Sonstiges sino AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
15.04.2011 / 18:00
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der sino AG zum 30.09.2009 und der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2008/2009 fehlerhaft sind:
I. Die sino AG hat im Lagebericht und im Konzernlagebericht nicht über das Risiko einer drohenden Verschlechterung der Ertragslage aus Sonderbelastungen durch Zahlungen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wegen des Entschädigungsfalls Phoenix Kapitaldienst GmbH berichtet.
Dies verstößt für den Lagebericht gegen § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB und für den Konzernlagebericht gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist.
II. Die sino AG hat im Anhang zum Konzernabschluss eine mögliche Verpflichtung aus voraussichtlich zu erhebenden Sonderzahlungen nicht angegeben und beschrieben.
Dies verstößt gegen IAS 37.28 i. V. m. IAS 37.86, wonach für eine Eventualverbindlichkeit, wie etwa für eine mögliche Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen, die von einem nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehenden unsicheren künftigen Ereignis abhängig ist, Angaben gemacht werden müssen, sofern ein Ressourcenabfluss nicht unwahrscheinlich ist.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen, Vorstand Finanzen und Handel - ihillen@sino.de | 0211 3611-2040
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AXC0238 2011-04-15/18:00