Themen heute:
Kleiner ist feiner: Neue Kennzeichen für Motorräder /// Energiewende nur mit Kommunen /// Fahrgemeinschaften: Auch Abholen ist versichert
1.
Darauf haben viele Motorradfahrer gewartet. Seit dem 8. April 2011 werden auf Wunsch von den Zulassungsstellen ohne Verwaltungsaufwand und ohne Ausnahmegenehmigung neue Kraftradkennzeichen ausgegeben, die vier Zentimeter schmaler sind als es das bisherige Mindestmaß zulässt. Bei einer gleichbleibenden Höhe von 20 cm, schrumpft die Mindestbreite der Schilder von 22 auf 18 cm. Damit tritt eine Änderung des Zulassungsrechts in Kraft, die auch vom ADAC gefordert wurde. Einschlägige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Erkennbarkeit der Kennzeichen im Straßenverkehr darunter nicht leidet. Im Einzelfall kann mit einem kleineren Kraftradkennzeichen sogar ein Sicherheitsgewinn durch verminderte Verletzungsgefahr durch überstehendes Blech verbunden sein. Motorradbesitzer können ab sofort auf Wunsch dieses neue, kleinere Kennzeichen beantragen. Eine Umtauschpflicht für den Fahrzeugbestand gibt es nicht, jedoch kann jeder Halter auf freiwilliger Basis sein altes Kennzeichen gegen ein neues, kleineres umtauschen. Verboten ist aber, ein bereits ausgegebenes Nummernschild eigenhändig zu kürzen.
2.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet bei der Neuausrichtung der Energieversorgung eine stärkere Einbindung der Kommunen und ihrer Stadtwerke. Die Zukunft von Energieversorgung und -erzeugung ist nach Ansicht des Städtetages dezentral. Schon jetzt unterstützen die Stadtwerke und Kommunen die dezentrale Versorgung mit Energie. Das Investitionsvolumen der rund 1.400 Stadtwerke beträgt aktuell über 8 Mrd. Euro für 5.000 Megawatt Stromerzeugung. Dies entspricht fünf mittleren Atomkraftwerken.
3.
Mitglieder einer Fahrgemeinschaft sind auf dem gemeinsamen Weg zu oder von der Arbeitsstelle auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt starten. So gehört das Abholen der einzelnen Mitfahrer von zu Hause zum versicherten Weg, erklärt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ebenso dauert der Versicherungsschutz beim Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen an. Allerdings sollte die Reihenfolge so gewählt werden, dass sich die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert. Umwege seien heikel, weiß man beim BGW. Ein Tank-Stopp an der nächstgelegenen Tankstelle ist in der Regel versichert, nimmt der Fahrer allerdings einen - auch nur kleinen - Umweg in Kauf, um ein paar Cent billiger zu tanken, ist die Fahrgemeinschaft auf dieser Strecke nicht versichert.