DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2011 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2011 / 15:16
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ESSANELLE HAIR GROUP AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer: 661031
ISIN DE0006610314
EINLADUNG
ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2011
DER ESSANELLE HAIR GROUP AG
MIT SITZ IN DÜSSELDORF
AM 17. JUNI 2011 IN DÜSSELDORF
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 17. Juni 2011, um 10.00 Uhr
in das Lindner Congress Hotel,
Emanuel-Leutze-Straße 17, 40547 Düsseldorf, ein.
TAGESORDNUNG
(1) Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses
der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des gebilligten
Konzernabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des für den
Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG und für den
Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts der ESSANELLE
HAIR GROUP AG sowie Vorlage der nachstehend genannten
Unterlagen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden
Unterlagen vor:
a. Vom Aufsichtsrat gebilligter und damit
festgestellter Jahresabschluss der Essanelle Hair Group AG
zum 31. Dezember 2010;
b. Vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss
des Essanelle Hair Group Konzerns zum 31. Dezember 2010;
c. Zusammengefasster Lagebericht für die Essanelle
Hair Group AG und den Essanelle Hair Group Konzern;
d. Bericht des Aufsichtsrats;
e. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2010 abgelaufene
Geschäftsjahr; sowie
f. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5
und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über diesen
Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich und gesetzlich nicht
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Das
Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand der Hauptversammlung
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Aktiengesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 und Abs. 5 sowie § 315
Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB zugänglich zu machen hat. Die
Hauptversammlung nimmt den festgestellten Jahresabschluss, den
gebilligten Konzernabschluss und den Lagebericht entgegen.
Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen dieses
Tagesordnungspunktes (1) werden in der Hauptversammlung näher
erläutert und werden auch dort zugänglich sein. Sie sind vor
der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter
www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations
/ Hauptversammlung verfügbar und stehen dort zum Herunterladen
bereit. Sie werden den Aktionären auch auf Anfrage von der
Gesellschaft kostenfrei zugesandt.
(2) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 2.900.532,14 wie folgt zu
verwenden:
zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je EUR 2.261.420,50
dividendenberechtigter Stückaktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 639.111,64
Bilanzgewinn 2010 EUR 2.900.532,14
Für das Geschäftsjahr 2010 sind 4.522.841 Stückaktien
dividendenberechtigt. Der Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 72.203
eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht
dividendenberechtigt sind. Falls die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eine abweichende Zahl eigener
Aktien hält, wird der Hauptversammlung ein entsprechend
modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des
Bilanzgewinns unterbreitet, in dem die Gesamtbeträge der
Dividendenausschüttung und des Gewinnvortrags auf den
aktuellen Bestand eigener Aktien angepasst sind.
(3) Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
(4) Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
(5) Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Prüfer für den Jahresabschluss und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen, sowie
durch diese Gesellschaft die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2011
vornehmen zu lassen, wenn eine solche Durchsicht erfolgen
sollte.
(6) Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtsperiode sämtlicher derzeit bestellter
Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Anteilseigner endet
mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat
schlägt gestützt auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, die folgenden Personen für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn deren
Amtszeit beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit der neuen Aufsichtsräte beginnt, nicht mitgerechnet
wird:
1. Fritz Kuhn, Seeheim, selbständiger
Unternehmensberater
2. Olaf Rogowski, München, Geschäftsführer (Findos
Investor GmbH, München)
3. Werner Schneider, Köln, Unternehmensberater
(EXSEL Personal-Service, Köln)
4. Hiltrud Seggewiß, Düsseldorf, Geschäftsführerin
(Bastian's GmbH, Düsseldorf)
5. Jürgen Tröndle, Kelsterbach, Friseurunternehmer
(Tröndle GmbH, Kelsterbach)
6. Andreas Tscherner, Ahlum, Leiter
Konzernrechnungslegung und Controlling (Cosmo
Frisörgrosshandel GmbH, Wolfsburg)
Frau Hiltrud Seggewiß verfügt aufgrund ihres beruflichen
Hintergrundes über den erforderlichen Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung und Abschlußprüfung, die sie im Falle
ihrer Wahl als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates im
Sinne des § 100 Abs. 5 AktG qualifizieren.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat in Einzelabstimmung entscheiden zu lassen.
Zu den vorgenannten Personen teilen wir gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG mit, dass derzeit bei keiner Person eine
anderweitige Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat besteht, jedoch bei nachstehend genannten
Personen in den jeweils angegebenen Gesellschaften eine
Mitgliedschaft in einem vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen besteht:
1. Fritz Kuhn, Ondal Friseurtechnik GmbH, Eiterfeld (Beirat)
2. Olaf Rogowski, Ondal Holding GmbH, Hünfeld (Beirat)
Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Fritz
Kuhn, für den Fall seiner Wahl in den neuen Aufsichtsrat als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf EUR 4.595.044 und ist in
ebenso viele nennwertlose Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht
aufgeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2011 09:16 ET (13:16 GMT)