DGAP-HV: Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Mögliner Weg 1,
16269 Wriezen OT Schulzendorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
20.06.2011 / 15:09
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Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer
Wriezen/Schulzendorf
- AG Frankfurt/Oder HRB 12588 FF -
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 01.07.2011.
Aufgrund der uns vom Amtsgericht Bad Freienwalde erteilten
Ermächtigung vom 14.6.2011 kündigen wir als Aktionäre der Gesellschaft
für die in der Ausgabe des elektronischen Bundesanzeigers vom
24.05.2011 zum 01.07.2011 einberufene außerordentliche
Hauptversammlung der Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer in
Wriezen/Schulzendorf den weiteren Punkt der Tagesordnung an:
Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung der
folgenden Vorgänge 1-10
1. Prüfung, ob die Gesellschaft für die Gewährung von
Arbeitsplatzgarantien für die (ehemaligen) Aktionäre,
Arbeitnehmer und Aufsichtsräte Hilmar Hempp und Karl-Heinz
Wegner, für die Arbeitnehmerin und (ehemalige) Aktionärin
Bärbel Brandt - Lebensgefährtin des Herrn Hempp - und für den
Arbeitnehmer Thomas Wegner - Sohn des Herrn Karl-Heinz Wegner
- eine angemessene Gegenleistung erhalten hat, ob diese im
Übrigen rechtens oder Herr Dr. Schartow als Vorstandsmitglied
zusammen mit den beiden vorgenannten (ehemaligen)
Aufsichtsratsmitgliedern und dem beurkundenden Notar Dr. Orth
insofern eine Pflichtverletzung begangen hat.
2. Prüfung, ob der Forderungskauf der BBG mbH von der
Firma Landhandel Alt Zeschdorf GmbH am 18.08.2009 und die
anschließende Geltendmachung gegenüber der Gesellschaft durch
die BBG mbH zu einem Schaden der Gesellschaft führte und ob
Herr Dr. Schartow dadurch eine Pflichtverletzung begangen hat.
3. Prüfung, ob durch die Lieferungen von Läufern an
die Landhandel Alt Zeschdorf GmbH am 04.05., 12.05., 21.07.,
04.08., 01.09., 15.09., 29.09.2009, welche durch die
Landwirtschaftsgesellschaft Reichenow mbH (LwG mbH) für die
Gesellschaft erfolgten, der Gesellschaft ein Schaden
entstanden ist und ob Herr Dr. Schartow dadurch eine
Pflichtverletzung begangen hat.
4. Prüfung, ob der Gesellschaft für die Lieferung von
527 t Getreide am 11.06.2010 an die BARO GmbH ein Nachteil
dadurch entstanden ist, dass die Rechnung über 90.222,40 EUR
an die BBG mbH bisher nicht beglichen wurde und ob Herr Dr.
Schartow als Vorstandsmitglied in diesem Zusammenhang eine
Pflichtverletzung begangen hat.
5. Prüfung, ob der Gesellschaft für die
Getreidelieferungen an die FGL Fürstenwalder
Futtermittel-Getreide-Landhandel GmbH, Lindenstraße 45, 15517
Fürstenwalde/Spree (nachfolgend: 'FGL mbH'), im Jahre 2010 ein
angemessener Gegenwert zugeflossen ist und ob Herr Dr.
Schartow als Vorstandsmitglied in diesem Zusammenhang eine
Pflichtverletzung begangen hat.
6. Prüfung, ob die Gesellschaft für die Abtretung der
Betriebsprämie, die der Gesellschaft gemäß VO (EG) Nr. 73/2009
für das Antragsjahr 2010 mit Bescheid vom 14.12.2010 i.H.v.
545.249,59 EUR bewilligt wurde, an die Nord LB, mit welcher
ein Darlehen der Nord LB zugunsten der BBG mbH besichert
wurde, einen angemessenen Nachteilsausgleich erhalten hat und
ob der Herr Dr. Schartow als Vorstandsmitglied in diesem
Zusammenhang eine Pflichtverletzung begangen hat.
7. Prüfung, ob die Abrechnung und Bilanzierung der bei
der BBG mbH bzw. Dr. Schartow entstandenen Rechtsanwalts- und
Beratungskosten der KSB Intax GmbH für das Jahr 2009 zu Lasten
der Gesellschaft zu einem Schaden der Gesellschaft führte und
ob Herr Dr. Schartow dadurch eine Pflichtverletzung begangen
hat.
8. Prüfung, ob die Abrechnung und Bilanzierung von
Management- und Beratungsleistungen für die Jahre 2009 und
2010 der BBG mbH gegenüber der Gesellschaft berechtigt war
oder zu einem Schaden der Gesellschaft führte und ob Herr Dr.
Schartow dadurch eine Pflichtverletzung begangen hat.
9. Prüfung, ob die Nichtverlängerung sowie die
vorzeitige Beendigung von Pachtverhältnissen in den Jahren
2009 und 2010 für landwirtschaftliche Nutzflächen der
Gesellschaft und deren Neuabschluss mit anderen Unternehmen
durch Herrn Dr. Schartow zu einem Schaden der Gesellschaft
führte und ob Herr Dr. Schartow hierdurch eine
Pflichtverletzung begangen hat.
10. Prüfung, ob der Gesellschaft für
Grundschuldbestellungen zu Gunsten der NordLB für ein Darlehen
der NordLB an die BBG mbH an ihren Grundstücken
Kunersdorf/Metzdorf - Blatt 276 des Grundbuches des AG Bad
Freienwalde -, Wriezen - Blatt 343 und 870 des Grundbuches des
AG Bad Freienwalde - und Möglin - Blatt 117 des Grundbuches
des AG Bad Freienwalde - eine angemessene Gegenleistung
zugeflossen ist oder ob der Gesellschaft dadurch ein Schaden
entstanden ist und ob Herr Dr. Schartow dadurch eine
Pflichtverletzung begangen hat.
Es wird vorgeschlagen, mit der Prüfung die
Wirtschaftsprüfergesellschaft AWADO Deutsche Audit GmbH
Wirtschaftsprüfergesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft,
Robert-Schumann-Str. 13, 04107 Leipzig, zu beauftragen.
Die Aktionäre
Petra Medejczyk Gerlinde Schiele Burkhard Schiele Werner Franke
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer
Mögliner Weg 1
16269 Wriezen
Deutschland
E-Mail: kanzlei@rathieme-partner.de
Internet: http://www.agroverbund.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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129159 20.06.2011
(END) Dow Jones Newswires
June 20, 2011 09:09 ET (13:09 GMT)