DGAP-HV: Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.08.2011 in Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31a,
Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.07.2011 / 15:09
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Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN: DE000A1E8G88/DE000A0H52U4
Wertpapierkennnummer: A1E8G8/A0H52U
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Donnerstag, dem 25. August 2011, um 10:00 Uhr
in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst
Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010, des gebilligten
Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht des Vorstandes zum
31. Dezember 2010 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft,
des erläuternden Berichts des Vorstands nach § 289 Abs. 4 und
Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der
festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 einen
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 8.251.887,40 aus. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der
Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und
5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. -
im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu
stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1
keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.707.959,40 auf neue Rechnung
vorzutragen und folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR
10.707.959,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2010 amtiert
hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2010
amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Wahl der Aufsichtsräte
Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr.
Dieter Pommerening sowie des Aufsichtsratmitgliedes Herrn
Hans-Peter Kohlhammer läuft mit dem Ende der Hauptversammlung
am 25. August 2011 ab. Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Nr. 1
der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der
Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Kandidaten als Nachfolger zu wählen:
(a) Herr Wenyang Zhang, Ningbo, Volksrepublik China,
Vorstandsvorsitzender der Ningbo Ship Investment Group ltd,
Ningbo, Volksrepublik China sowie der Zhejiang Ship
Electronics Technology Co., ltd, Zhejiang, Volksrepublik
China.
(b) Frau Xiaolun Heijenga, Eschborn, Deutschland,
Steuerberaterin und Partnerin der XF
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main,
Deutschland.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex
folgend sollen die Wahlen im Wege der Einzelwahl erfolgen.
Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung
beabsichtigt Herr Zahng, sich bei der anstehenden Wahl des
Aufsichtsratvorsitzenden zur Wahl durch den Aufsichtsrat zu
stellen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1. Satz 5 AktG zur Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
(b) Frau Xiaolun Heijenga,
- Aufsichtsratmitglied der Dürrkopp Adler AG,
Bielefeld, Deutschland.
6. Beschlussfassung der Vergütung des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Vergütung der Aufsichtsräte wird in Form eines fixen
Sitzungsgeldes ermittelt. Jedes Aufsichtsratmitglied erhält
pro Sitzung des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses (sofern
eingerichtet), an der es teilnimmt, ein Sitzungsgeld in Höhe
von EUR 2.500,-, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält
einen Zuschlag hierauf von EUR 500,- pro Sitzung. Je Tag der
Hauptversammlung erhält ein Aufsichtsratmitglied ein
Sitzungsgeld von EUR 1.000,-. Der Sitzungsleiter der
Hauptversammlung erhält einen weiteren Zuschlag von EUR
2.500,- je Sitzungstag. Die Vergütung wird einmal jährlich
nach Durchführung der Hauptversammlung zur Zahlung fällig.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
Der Aufsichtsrat hat sich von der Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang
der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern
andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen
Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr
vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung
(insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und
Unternehmen des Vivanco-Konzerns vorlegen lassen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der Deloitte &
Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend
gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.
II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft gemäß §
14 Nr. 1 der Satzung rechtzeitig angemeldet haben und für die bei der
Gesellschaft ein durch das depotführende Institut ausgestellter
Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht worden ist. Anmeldung und
Nachweis haben in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. In der Anmeldung muss
die Stückzahl der Aktien angegeben werden, auf die sich die Anmeldung
bezieht.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend
genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens am
Donnerstag, den 18. August 2011, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
VIVANCO AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 / 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Donnerstag, den 4. August
2011, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag, Record Date), zu beziehen.
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July 19, 2011 09:09 ET (13:09 GMT)