Osnabrück (ots) - Mut statt Mobbing
Das Urteil der Straßburger Richter stärkt die Arbeitnehmerrechte und stützt den Anspruch auf Meinungsfreiheit. Ein Persilschein für Denunziantentum ist das Urteil nicht. Der Gerichtshof tut im Übrigen gut daran, die Aufklärung von Missständen über das Interesse von Firmen am Schutz ihres Rufes zu stellen.
Denn damit wird mit einem Missverständnis aufgeräumt, das in Deutschland, anders als etwa in den USA, beim Umgang mit sogenannten Whistleblowern häufig anzutreffen ist: Solche Hinweisgeber sind nicht per se hinterlistige Maulwürfe, Quertreiber und Verräter, die der eigenen Firma schaden wollen. Der in Straßburg verhandelte Fall ist dafür ein weiterer Beleg, schließlich hat die klagende Altenpflegerin vor dem Gang durch die Instanzen die Geschäftsleitung mehrfach auf Mängel hingewiesen. Zudem war die Aktion kein Alleingang, sondern erfolgte gemeinsam mit Kollegen. Sie wurden aber nicht ernst genommen.
Der Richterspruch macht daher nicht nur Mut zur Zivilcourage. Er müsste auch Ansporn für Unternehmen sein, neue Formen interner Beschwerdekultur zu entwickeln. Wer hilft, Miseren aufzudecken, darf nicht gemobbt werden. Der von SPD und Grünen geplante Gesetzentwurf könnte zu einem besseren Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen führen. Zugleich böte er Firmen die Garantie, nicht zu Unrecht an den Pranger gestellt zu werden.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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Das Urteil der Straßburger Richter stärkt die Arbeitnehmerrechte und stützt den Anspruch auf Meinungsfreiheit. Ein Persilschein für Denunziantentum ist das Urteil nicht. Der Gerichtshof tut im Übrigen gut daran, die Aufklärung von Missständen über das Interesse von Firmen am Schutz ihres Rufes zu stellen.
Denn damit wird mit einem Missverständnis aufgeräumt, das in Deutschland, anders als etwa in den USA, beim Umgang mit sogenannten Whistleblowern häufig anzutreffen ist: Solche Hinweisgeber sind nicht per se hinterlistige Maulwürfe, Quertreiber und Verräter, die der eigenen Firma schaden wollen. Der in Straßburg verhandelte Fall ist dafür ein weiterer Beleg, schließlich hat die klagende Altenpflegerin vor dem Gang durch die Instanzen die Geschäftsleitung mehrfach auf Mängel hingewiesen. Zudem war die Aktion kein Alleingang, sondern erfolgte gemeinsam mit Kollegen. Sie wurden aber nicht ernst genommen.
Der Richterspruch macht daher nicht nur Mut zur Zivilcourage. Er müsste auch Ansporn für Unternehmen sein, neue Formen interner Beschwerdekultur zu entwickeln. Wer hilft, Miseren aufzudecken, darf nicht gemobbt werden. Der von SPD und Grünen geplante Gesetzentwurf könnte zu einem besseren Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen führen. Zugleich böte er Firmen die Garantie, nicht zu Unrecht an den Pranger gestellt zu werden.
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