ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Voraussichtliche Erhöhung der Barabfindung auf 3,23 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie
ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Squeeze-Out
28.08.2011 22:43
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Die ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG hat am 15. Juli 2011 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht, dass die LEI Anterra Germany Holding GmbH die Barabfindung im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf 3,15 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie festgelegt hat. Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG am 28. August 2011 darüber informiert, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) von der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG auf die LEI Anterra Germany Holding GmbH (Squeeze out) nunmehr voraussichtlich 3,23 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie betragen wird. Die voraussichtliche Erhöhung der Barabfindung beruht auf einer Veränderung des Basiszinssatzes zwischen dem Abschluss der Bewertungsarbeiten und dem maßgeblichen Bewertungsstichtag. Gegenläufige Wertentwicklungen sind bis zum Bewertungsstichtag nicht eingetreten. Auf der am 29. August 2011 in Frankfurt am Main stattfindenden Hauptversammlung der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG soll auf Verlangen der LEI Anterra Germany Holding GmbH ein entsprechender Beschluss gefasst werden, wonach die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 3,23 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie auf die LEI Anterra Germany Holding GmbH übertragen werden.
28. August 2011
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28.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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