VK Mühlen AG: Korrektur der Ad-hoc-Meldung über Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts / Gewinnwarnung
VK Mühlen AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Sonstiges
25.10.2011 17:21
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In der Meldung vom 25.10.2011 wurde im zweiten Absatz, Satz 1, für das Geschäftsjahr versehentlich eine falsche Jahreszahl angegeben. Die korrigierte Ad-hoc-Meldung lautet:
Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Abs. (1) WpHG
Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts / Gewinnwarnung
Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die VK Mühlen AG und einige ihrer Tochterunternehmen im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Absprachen im Geschäftsbereich 'Weichweizenmehl' gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von EUR 23,8 Mio. mit Zugang des Bußgeldbescheides am 25. Oktober 2011 abgeschlossen. Die VK Mühlen AG hat den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlement akzeptiert, um das seit mehr als drei Jahren anhängige Verfahren zu beenden und dadurch finanzielle Planungssicherheit zu erlangen. Der VK Mühlen AG ist aufgrund der Kooperation mit dem Bundeskartellamt und mit Blick auf die beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns zugestanden worden, das Bußgeld in fünf Jahresraten zu bezahlen.
Die sich aus dem Bußgeld ergebende Ergebnisbelastung wird sich negativ auf das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2010 / 2011 auswirken. Die im Konzern noch bestehende, mit Rücksicht auf die Kartellverfahren gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 16,2 Mio. wird aufgrund des aktuellen Informationsstandes für die bislang nicht abgeschlossenen Verfahren in Frankreich und in den Niederlanden benötigt. Der Vorstand rechnet vor diesem Hintergrund für das Geschäftsjahr 2010 / 2011 mit einem negativen Konzernergebnis vor Ertragsteuern in einer Größenordnung von EUR 30 Mio.
Hamburg, 25. Oktober 2011 VK Mühlen AG
Der Vorstand
25.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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AXC0228 2011-10-25/17:21