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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.04.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
16.03.2012 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BASF SE 
 
   Ludwigshafen am Rhein 
 
 
   Einladung 
   zur Hauptversammlung 
   der BASF SE 
   am 27. April 2012 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre! 
 
   Wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, den 27. April 2012, 10:00 
   Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe 
           für das Geschäftsjahr 2011; Vorlage der Lageberichte der BASF 
           SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2011 
           einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. Februar 2012 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
           Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
           entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. 
           Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
           www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort 
           zugänglich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2011 der BASF SE in Höhe von 
           3.506.342.537,42 EUR eine Dividende von 2,50 EUR je 
           gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme 
           dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die am Tag der 
           Feststellung des Jahresabschlusses (23. Februar 2012) für das 
           Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigten 918.478.694 Aktien 
           eine Dividendensumme von 2.296.196.735,00 EUR. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach 
           verbleibenden Teil des Bilanzgewinns von 1.210.145.802,42 EUR 
           in die Gewinnrücklage einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Prüfer des 
           Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu 
           deren weiteren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur 
           Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung 
 
 
           Die Hauptversammlung hat den Vorstand letztmals im Jahr 2008 
           zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist im 
           Oktober 2009 ausgelaufen. Das letzte Aktienrückkaufprogramm 
           hat die Gesellschaft Ende 2008 beendet. Infolge der guten 
           Entwicklung der Finanzlage wollen wir jetzt wieder die 
           Möglichkeit schaffen, eigene Aktien zu erwerben, um die 
           Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter optimieren, Kapital an 
           die Aktionäre zurückgeben und im Interesse der Aktionäre das 
           Ergebnis je Aktie weiter erhöhen zu können. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       1.    Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 26. April 
             2017 Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn 
             vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
             bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. 
 
 
             Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die 
             Börse, (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebots oder (iii) im Wege einer 
             öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von 
             Verkaufsangeboten ((ii) und (iii) im Folgenden 'öffentliches 
             Erwerbsangebot'). 
 
 
             Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der 
             Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die 
             Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer BASF-Aktie im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um 
             nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr 
             als 10 Prozent unterschreiten. 
 
 
             Bei einem Erwerb im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots 
             kann die Gesellschaft einen festen Erwerbspreis oder eine 
             Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 
             festlegen, innerhalb der sie bereit ist, Aktien zu erwerben. 
             In dem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft 
             eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die 
             Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der 
             Kaufpreisspanne während der Frist im Fall erheblicher 
             Kursveränderungen festlegen. Der Kaufpreis wird im Falle 
             einer Kaufpreisspanne anhand der in den Annahme- bzw. 
             Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Verkaufspreise 
             und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand 
             festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt. 
 
 
             Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesellschaft darf der 
             angebotene Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je BASF-Aktie 
             den durchschnittlichen Schlusskurs einer BASF-Aktie im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der öffentlichen 
             Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent 
             überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent 
             unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne 
             durch die Gesellschaft wird auf die letzten drei Handelstage 
             vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt. 
 
 
             Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von 
             Verkaufsangeboten darf der auf der Basis der abgegebenen 
             Angebote ermittelte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je 
             BASF-Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs einer 
             BASF-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor dem 
             Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von 
             Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten 
             und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Im Fall 
             einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft 
             wird auf die letzten drei Handelstage vor der öffentlichen 
             Ankündigung der Anpassung abgestellt. 
 
 
             Übersteigt die Anzahl der bei einem öffentlichen 
             Erwerbsangebot angedienten Aktien das von der Gesellschaft 
             vorgesehene oder nach Ende der Angebotsfrist festgelegte 
             Erwerbsvolumen, kann die Gesellschaft das Andienungsrecht 
             der Aktionäre ausschließen (a) für eine bevorrechtigte 
             Berücksichtigung von Andienungen mit geringer Stückzahl von 
             bis zu 100 Aktien je Aktionär und (b) für einen Erwerb von 
             Aktien nach dem Verhältnis der angedienten Aktien. 
 
 
       2.    Der Vorstand wird ermächtigt, auf Grund der 
             vorstehenden Ermächtigung erworbene Aktien der Gesellschaft 
 
 
         a)    über die Börse, 
 
 
         b)    durch ein an alle Aktionäre gerichtetes 
               Angebot, 
 
 
         c)    mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte 
               gegen Barzahlung zu einem Preis, der den Börsenpreis einer 
               BASF-Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
               unterschreitet, oder 
 
 
         d)    mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte 
               gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen eines Erwerbs 
               von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
               Unternehmen oder im Rahmen von 
               Unternehmenszusammenschlüssen, 
 
 
 
             zu veräußern oder zu übertragen. In den unter lit. c) und d) 
             genannten Fällen wird das Bezugsrecht der Aktionäre 
             ausgeschlossen. Der Vorstand darf von der Ermächtigung unter 
             lit. c) nur in der Weise Gebrauch machen, dass die Summe der 

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March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)

unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG veräußerten eigenen Aktien und der während der Laufzeit 
             dieser Ermächtigung aus einem genehmigten Kapital unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             gegen Bareinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent 
             des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
             bestehenden Grundkapitals oder - falls der Betrag niedriger 
             ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
             bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt. 
 
 
       3.    Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund der 
             Ermächtigung erworbenen Aktien ohne weiteren 
             Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital 
             um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des 
             Grundkapitals herabzusetzen. Der Vorstand kann die Aktien 
             auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des 
             Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung 
             der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. 
             Erfolgt die Einziehung der Aktien im vereinfachten Verfahren 
             ohne Herabsetzung des Grundkapitals, ist der Vorstand zur 
             Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt. 
 
 
       4.    Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu 
             ihrer Wiederveräußerung und ihrer Einziehung gemäß Ziffer 1 
             bis 3 können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder 
             mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb 
             eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber 
             hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch Gesellschaften der 
             BASF-Gruppe oder für Rechnung der Gesellschaft oder 
             Gruppengesellschaften durch Dritte ausgeübt werden. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der 
           Satzung 
 
 
           Das vor geraumer Zeit in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung 
           der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht unter anderem 
           Änderungen des Aktiengesetzes für die Ausübung der 
           Aktionärsrechte in der Hauptversammlung vor. Um die durch das 
           ARUG geschaffene Möglichkeit zur Stimmabgabe auch ohne 
           Teilnahme an der Hauptversammlung künftig nutzen zu können, 
           soll unter Tagesordnungspunkt 7 eine entsprechende 
           Satzungsermächtigung beschlossen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 17 der Satzung wird um folgende neue Ziffer 3 ergänzt: 
 
 
             'Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre 
             Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, 
             schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation 
             abgeben dürfen.' 
 
 
 
   II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sowie Verfahren 
           der Stimmrechtsvertretung 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich oder durch 
   Bevollmächtigte - berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft 
   bis spätestens Freitag, den 20. April 2012 entweder unter der 
   Anschrift 
 
   Hauptversammlung BASF SE 
   c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
   20784 Hamburg 
   Telefax: +49 69 256270-49 
   E-Mail: hv-service@basf.com 
 
   oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
   Verfahren unter 
 
   www.basf.com/hv-service 
 
   angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
   eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist 
   der am Ende des 20. April 2012 im Aktienregister eingetragene 
   Aktienbestand maßgeblich. 
 
   Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, 
   benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige 
   Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der 
   Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der 
   Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen 
   ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. 
   Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre 
   Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben 
   zur Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
   Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem 
   Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
   Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die 
   Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken. 
   Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte 
   nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
   Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer 
   Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
   Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft 
   nach dem Ende des 20. April 2012 bis zum Ende der Hauptversammlung am 
   27. April 2012 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst 
   mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 27. April 2012 vollzogen. 
 
   Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen 
   zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary). 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
   z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch 
   den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
   Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind unter der 
   Internetadresse www.basf.com/hv-service zu erteilen; im Falle der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genannten Person 
   richtet sich die Form der Vollmacht abweichend davon nach dem 
   entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift 
 
   Hauptversammlung BASF SE 
   c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
   20784 Hamburg 
   Telefax: +49 69 256270-49 
   E-Mail: hv-service@basf.com 
 
   oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
   Verfahren unter 
 
   www.basf.com/hv-service 
 
   übermittelt werden. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter 
   www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Als jeweils 
   einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Frau Beatriz 
   Rosa-Malavé und Frau Heike Leibfried benannt. Die Stimmrechtsvertreter 
   üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
   erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
   Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung 
   entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
   die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge 
   zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
   Anträgen entgegennehmen. 
 
   Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am 
   Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch per Internet 
   gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
   www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. 
 
   Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen 
   möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige 
   Zugangspasswort. 
 
     3.    Von der Gesellschaft angebotene Formulare für 
           Anmeldung und Vollmachtserteilung 
 
 
   Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der 
   Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht für 
   den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert haben, 
   erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im 
   Aktienregister eingetragen und für den E-Mail-Versand der 

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March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.