DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.04.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
16.03.2012 / 15:23
=--------------------------------------------------------------------
BASF SE
Ludwigshafen am Rhein
Einladung
zur Hauptversammlung
der BASF SE
am 27. April 2012
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre!
Wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, den 27. April 2012, 10:00
Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe
für das Geschäftsjahr 2011; Vorlage der Lageberichte der BASF
SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2011
einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. Februar 2012
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen.
Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter
www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort
zugänglich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2011 der BASF SE in Höhe von
3.506.342.537,42 EUR eine Dividende von 2,50 EUR je
gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme
dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die am Tag der
Feststellung des Jahresabschlusses (23. Februar 2012) für das
Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigten 918.478.694 Aktien
eine Dividendensumme von 2.296.196.735,00 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach
verbleibenden Teil des Bilanzgewinns von 1.210.145.802,42 EUR
in die Gewinnrücklage einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Prüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu
deren weiteren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur
Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Die Hauptversammlung hat den Vorstand letztmals im Jahr 2008
zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist im
Oktober 2009 ausgelaufen. Das letzte Aktienrückkaufprogramm
hat die Gesellschaft Ende 2008 beendet. Infolge der guten
Entwicklung der Finanzlage wollen wir jetzt wieder die
Möglichkeit schaffen, eigene Aktien zu erwerben, um die
Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter optimieren, Kapital an
die Aktionäre zurückgeben und im Interesse der Aktionäre das
Ergebnis je Aktie weiter erhöhen zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 26. April
2017 Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn
vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die
Börse, (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots oder (iii) im Wege einer
öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von
Verkaufsangeboten ((ii) und (iii) im Folgenden 'öffentliches
Erwerbsangebot').
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der
Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer BASF-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um
nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr
als 10 Prozent unterschreiten.
Bei einem Erwerb im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots
kann die Gesellschaft einen festen Erwerbspreis oder eine
Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
festlegen, innerhalb der sie bereit ist, Aktien zu erwerben.
In dem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft
eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die
Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der
Kaufpreisspanne während der Frist im Fall erheblicher
Kursveränderungen festlegen. Der Kaufpreis wird im Falle
einer Kaufpreisspanne anhand der in den Annahme- bzw.
Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Verkaufspreise
und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand
festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.
Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesellschaft darf der
angebotene Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je BASF-Aktie
den durchschnittlichen Schlusskurs einer BASF-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der öffentlichen
Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent
überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent
unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne
durch die Gesellschaft wird auf die letzten drei Handelstage
vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.
Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von
Verkaufsangeboten darf der auf der Basis der abgegebenen
Angebote ermittelte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je
BASF-Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs einer
BASF-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor dem
Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten
und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Im Fall
einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft
wird auf die letzten drei Handelstage vor der öffentlichen
Ankündigung der Anpassung abgestellt.
Übersteigt die Anzahl der bei einem öffentlichen
Erwerbsangebot angedienten Aktien das von der Gesellschaft
vorgesehene oder nach Ende der Angebotsfrist festgelegte
Erwerbsvolumen, kann die Gesellschaft das Andienungsrecht
der Aktionäre ausschließen (a) für eine bevorrechtigte
Berücksichtigung von Andienungen mit geringer Stückzahl von
bis zu 100 Aktien je Aktionär und (b) für einen Erwerb von
Aktien nach dem Verhältnis der angedienten Aktien.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, auf Grund der
vorstehenden Ermächtigung erworbene Aktien der Gesellschaft
a) über die Börse,
b) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes
Angebot,
c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte
gegen Barzahlung zu einem Preis, der den Börsenpreis einer
BASF-Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet, oder
d) mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte
gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen eines Erwerbs
von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an
Unternehmen oder im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen,
zu veräußern oder zu übertragen. In den unter lit. c) und d)
genannten Fällen wird das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen. Der Vorstand darf von der Ermächtigung unter
lit. c) nur in der Weise Gebrauch machen, dass die Summe der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG veräußerten eigenen Aktien und der während der Laufzeit
dieser Ermächtigung aus einem genehmigten Kapital unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
gegen Bareinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent
des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals oder - falls der Betrag niedriger
ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund der
Ermächtigung erworbenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital
um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des
Grundkapitals herabzusetzen. Der Vorstand kann die Aktien
auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des
Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung
der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.
Erfolgt die Einziehung der Aktien im vereinfachten Verfahren
ohne Herabsetzung des Grundkapitals, ist der Vorstand zur
Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.
4. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu
ihrer Wiederveräußerung und ihrer Einziehung gemäß Ziffer 1
bis 3 können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder
mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb
eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber
hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch Gesellschaften der
BASF-Gruppe oder für Rechnung der Gesellschaft oder
Gruppengesellschaften durch Dritte ausgeübt werden.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der
Satzung
Das vor geraumer Zeit in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht unter anderem
Änderungen des Aktiengesetzes für die Ausübung der
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung vor. Um die durch das
ARUG geschaffene Möglichkeit zur Stimmabgabe auch ohne
Teilnahme an der Hauptversammlung künftig nutzen zu können,
soll unter Tagesordnungspunkt 7 eine entsprechende
Satzungsermächtigung beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 17 der Satzung wird um folgende neue Ziffer 3 ergänzt:
'Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre
Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation
abgeben dürfen.'
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sowie Verfahren
der Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft
bis spätestens Freitag, den 20. April 2012 entweder unter der
Anschrift
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Telefax: +49 69 256270-49
E-Mail: hv-service@basf.com
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren unter
www.basf.com/hv-service
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist
der am Ende des 20. April 2012 im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgeblich.
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten,
benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige
Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der
Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der
Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen
ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden.
Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre
Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben
zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem
Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die
Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte
nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft
nach dem Ende des 20. April 2012 bis zum Ende der Hauptversammlung am
27. April 2012 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst
mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 27. April 2012 vollzogen.
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen
zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary).
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind unter der
Internetadresse www.basf.com/hv-service zu erteilen; im Falle der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genannten Person
richtet sich die Form der Vollmacht abweichend davon nach dem
entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Telefax: +49 69 256270-49
E-Mail: hv-service@basf.com
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren unter
www.basf.com/hv-service
übermittelt werden.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter
www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Als jeweils
einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Frau Beatriz
Rosa-Malavé und Frau Heike Leibfried benannt. Die Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung
entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennehmen.
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am
Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch per Internet
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden.
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen
möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige
Zugangspasswort.
3. Von der Gesellschaft angebotene Formulare für
Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der
Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht für
den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert haben,
erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im
Aktienregister eingetragen und für den E-Mail-Versand der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)
© 2012 Dow Jones News
