DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CyBio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
19.03.2012 / 15:49
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CyBio AG
Jena
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
ISIN-Nummer DE0005412308
Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, 27. April 2012,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in den Räumen der Analytik Jena AG,
Technologiecenter, 4. Obergeschoss,
Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben ihnen
hierfür die nachstehende Tagesordnung bekannt:
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernjahresabschlusses für
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September
2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
http://www.cybio-ag.com/de im Bereich
Investoren/Hauptversammlung eingesehen sowie heruntergeladen
werden und werden auch in der Hauptversammlung am 27. April
2012 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch
den Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen. Der
Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG
gebilligt und damit festgestellt. Auch der
Konzernjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1.
Oktober 2010 bis 30. September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust per
30. September 2011 in Höhe von 9.783.014,74 EUR auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom
1. Oktober 2010 bis 30. September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 vom 1.
Oktober 2011 bis 30. September 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, einen Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen
('Delisting').
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner
Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen,
um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im
regulierten Markt vollständig zu beenden.
Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung
der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)
unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG,
Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, mit Sitz in Jena
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter
HRB 200027) den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein
Angebot zum Erwerb ihrer Aktien
('Delisting-Abfindungsangebot'). Der Wortlaut des
Delisting-Abfindungsangebots ist dieser
Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das
Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht
aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de
abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt
das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre
aus.
Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden
Bedingung, dass
* die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General
Standard) zu stellen,
* die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses
Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel
im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(General Standard) widerruft und
* der Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
veröffentlicht wird.
Zu den Gründen für das Delisting sowie zur Höhe des
Delisting-Abfindungsangebots nimmt der Vorstand in seinem
freiwilligen Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 Stellung, der
nachstehend in dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckt
ist.
Freiwilliger Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 über die
Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der
Börsenzulassung der Gesellschaft
Ermächtigung des Vorstands
Die Aktien der Gesellschaft ('CyBio-Aktien') sind zum Handel im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard;
ISIN DE0005412308, WKN 541230, Börsenkürzel CQJ) zugelassen und sind
zudem an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und
Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen.
Durch den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll
der Vorstand ermächtigt werden, einen Antrag auf Widerruf der
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt
an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs.
2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die
Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'), weitere
Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und
alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der
Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden.
Begründung für die Ermächtigung
Der Vorstand befürwortet - nach eingehender Erörterung und in enger
Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der
Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG - den Widerruf der bestehenden
Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse, um den
Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt
vollständig zu beenden.
Das durchschnittliche Handelsvolumen in den Aktien der Gesellschaft in
den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings
im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 war gering. Das
Handelsvolumen in CyBio-Aktien an allen deutschen Börsen lag
(ausweislich des Stock Report der Deutsche Börse AG vom Februar 2012)
jeweils für den gesamten Monat Januar 2012 bei 0,73 % (der Gesamtzahl
aller CyBio-Aktien), im Dezember 2011 bei 0,15 %, im November 2011 bei
0,12 %, im Oktober 2011 bei 0,17 %, im September 2011 bei 0,46 %, im
August 2011 bei 0,45 %, im Juli 2011 bei 0,29 %, im Juni 2011 bei 0,26
%, im Mai 2011 bei 0,35 %, im April 2011 bei 0,11 %, im März 2011 bei
0,97 % und im Februar 2011 bei 2,13 %. Das entspricht einem
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March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von 0,02 % der Gesamtzahl
der Aktien (gerechnet auf 254 Handelstage zwischen 1. Februar 2011 bis
31. Januar 2012). Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt
die Gefahr von - durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht
begründeten - Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder
Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung
der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden könnten.
Die Börsenzulassung ist zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der
Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Die mit der Zulassung der Aktien
der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten
und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die
Gesellschaft stehen nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen
Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der
Börsenzulassung für die Gesellschaft. Der Aufwand ergibt sich aus
Notierungskosten sowie aus den erheblichen Kosten der mit der
Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung
unterliegt die Gesellschaft unter anderem zahlreichen Berichts- und
Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen
Vorschriften.
Delisting-Abfindungsangebot
Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die
Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG mit Sitz in Jena (eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027), den übrigen
Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien an der
Gesellschaft ('Delisting-Abfindungsangebot').
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 7.200.000,00 und
ist eingeteilt in 7.200.000 nennwertlose Stückaktien. Die Analytik
Jena AG hält derzeit 5.355.785 Stückaktien, entsprechend ca. 74,39 %
des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Das
Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich auf sämtliche übrigen
1.844.215 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie.
Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist der
Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das
Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das
Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der
Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das
Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus.
Mehrheitsaktionärin
Die Analytik Jena AG ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft,
deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Produktion und der
Vertrieb von analytischen und bioanalytischen Instrumenten
einschließlich Reagenzien und speziellen Verbrauchsmaterialien,
Labor-, Informations- und Management-Software sowie
optisch-elektronischen Produkten ist.
Die Aktien der Analytik Jena AG sind selbst an der Frankfurter
Wertpapierbörse im regulierten Markt zum Handel zugelassen und werden
unter ISIN DE0005213508/WKN 521350 gehandelt.
An der Analytik Jena AG halten die bm-t 17,74 %, die Verder B.V. 15,52
%, der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Berka 13,32 %, das
Vorstandsmitglied Herr Jens Adomat 11,04 % und die DWS Investment GmbH
3,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Bedingungen des Delisting-Abfindungsangebots
Das Angebot steht unter den aufschiebenden Bedingungen
('Angebotsbedingungen'), dass
* die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel
im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General
Standard) zu stellen,
* die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses
Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel
im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General
Standard) widerruft und
* der Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
veröffentlicht wird.
Treten diese Angebotsbedingungen nicht alle ein, wird das
Delisting-Abfindungsangebot nicht wirksam und wird nicht durchgeführt.
Angebotspreis
Der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots beträgt EUR 1,50 je
CyBio-Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat halten die Höhe des angebotenen
Abfindungsbetrages für angemessen. Nach der Macrotron-Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) muss der
Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert
der Aktie entsprechen. Dieser Anforderung entspricht der Angebotspreis
des Delisting-Abfindungsangebots.
Zum Unternehmenswert der Gesellschaft liegt ein Bewertungsgutachten
der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
('Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft') zum Stichtag 27.
April 2012 vor ('Bewertungsgutachten'). In dem Bewertungsgutachten
wurde der Unternehmenswert der Gesellschaft unter Zugrundelegung der
anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß dem
Bewertungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V., Düsseldorf, 'IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von
Unternehmensbewertungen' ermittelt. Das Bewertungsgutachten der Ernst
& Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsichtnahme aus. Während der
Hauptversammlung am 27. April 2012 wird das Bewertungsgutachten
ebenfalls zur Einsicht ausgelegt. Das Bewertungsgutachten kommt zu
einem Unternehmenswert der Gesellschaft zum Stichtag 27. April 2012 in
Höhe von TEUR 10.705. Daraus ergibt sich ein anteiliger
Unternehmenswert von EUR 1,49 je CyBio-Aktie.
Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der CyBio-Aktie gemäß § 5
Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung bis zum Tag der Bekanntgabe der Absicht
des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012
beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Januar 2012 auf EUR 1,13.
Die Analytik Jena AG hat sich entschieden, den Betrag von EUR 1,50 je
CyBio-Aktie als Angebotspreis anzubieten. Mit diesem Angebotspreis
rundet die Analytik Jena AG den im Rahmen der Unternehmensbewertung
ermittelten anteiligen Unternehmenswert je CyBio-Aktie von EUR 1,49
auf. Gleichzeitig liegt dieser Angebotspreis deutlich über dem
genannten Durchschnittskurs der CyBio-Aktie von EUR 1,13, der
entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von
drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege
der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 ermittelt wurde.
Verfahren des Delisting-Abfindungsangebots
Zu näheren Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen der
Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und zur Abwicklung von Kauf
und Erwerb der Aktien wird auf das im Anhang zu der
Hauptversammlungseinladung abgedruckte Delisting-Abfindungsangebot
verwiesen.
Verfahren des Delisting
Zum weiteren Ablauf des Delisting-Verfahrens gibt der Vorstand
folgende zusammenfassende Hinweise:
Sollte die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit
beschließen, den Vorstand zu ermächtigen, den Widerruf der Zulassung
der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, wird der Vorstand bei
Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Widerruf
der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz
1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter
Wertpapierbörse stellen.
Die Frankfurter Wertpapierbörse wird den Antrag prüfen und die
Zulassung widerrufen, wenn der Schutz der Anleger einem Widerruf nicht
entgegensteht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Börsenordnung für die
Frankfurter Wertpapierbörse steht der Schutz der Anleger einem
Widerruf der Zulassung insbesondere dann nicht entgegen, wenn das
betroffene Wertpapier nach dem Wirksamwerden zwar weder an einer
anderen inländischen Börse noch an einem ausländischen organisierten
Markt oder einem entsprechenden Markt in einem Drittstaat zugelassen
ist und gehandelt wird, nach Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung
aber den Anlegern ausreichend Zeit verbleibt, die vom Widerruf
betroffenen Wertpapiere im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse zu veräußern. Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse wird der Widerruf in
diesem Fall sechs Monate nach dessen Veröffentlichung wirksam. Die
Zulassungsstelle kann diese Frist auf Antrag des Emittenten aber auch
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verkürzen, wenn dies dem Interesse der Anleger nicht zuwiderläuft. Der
Widerruf wird nach § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter
Wertpapierbörse unverzüglich durch die Zulassungsstelle im Internet
(www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht.
Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs endet der Handel der CyBio-Aktie
im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien
der Gesellschaft sind nicht zum Handel an einem regulierten Markt an
einer anderen Börse zugelassen. Zwar sind die Aktien an den Börsen in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Handel in den
Freiverkehr einbezogen. Der Vorstand hat jedoch die Absicht, auch die
Beendigung des Handels von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an
den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu
bewirken, sobald der Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse wirksam wird.
Informationen an Aktionäre
Die Aktionäre werden über die jeweils einschlägigen Fristen im
Zusammenhang mit der Durchführung des Delisting-Abfindungsangebots im
elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.cybio-ag.com/de) sowie über ihre Depotbanken
informiert. Sollte die Hauptversammlung der Ermächtigung des Vorstands
zur Beantragung eines Widerrufs der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zustimmen, wird der
Vorstand über den Stand dieser Angelegenheit auf der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung berichten.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet
unter www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung
eingesehen und heruntergeladen werden; dies gilt auch für ggf. zu
veröffentlichende Gegenanträge oder Wahlvorschläge. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen
zudem vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Göschwitzer Str. 40, 07745 Jena) und
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt
in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache zu erfolgen.
Als Nachweis der Berechtigung genügt ein durch das depotführende
Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in
deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also auf Karfreitag, den 6.
April 2012, 0:00 Uhr (MESZ).
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 20. April 2012, 24:00 Uhr
(MESZ), bei der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
Abteilung WASHO
Einsteinring 9
D-85609 Aschheim-Dornach
Fax: +49 (0)69.5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des
angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Die Aktien sind nach der
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, so dass der Aktionär
weiterhin frei über sie verfügen kann. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Aktionäre, die erst
nach dem Nachweisstichtag Aktien erworben haben, sind nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. In allen Fällen einer
Bevollmächtigung bedarf es ebenfalls der ordnungsgemäßen Anmeldung und
der Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes etwa durch das
depotführende Institut.
Im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht gilt nach dem Gesetz
Folgendes:
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder
sind durch elektronische Übermittlung auf dem nachfolgend angegebenen
Weg nachzuweisen.
Zur Übermittlung einer Vollmacht, eines Widerrufs oder des Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft stehen folgende
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
CyBio AG
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Fax: +49 (0)711.4709 713
E-Mail: cybio@art-of-conference.de
Am Tag der Hauptversammlung steht für die Übermittlung ab 9.00 Uhr
auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur
Verfügung.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Zudem steht ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte unter
http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung.
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die
entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen.
Diesbezüglich bitten wir unsere Aktionäre, sich ggf. frühzeitig mit
den oben genannten Instituten oder Vereinigungen abzustimmen. Nach dem
Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar
festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter
Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte
erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe
von erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung der Stimmrechte vertreten zu
lassen. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Frau Martina
Zawadzki sowie Frau Isabel Ternes.
CyBio AG
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki/Isabel Ternes -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Fax: +49 (0)711.4709 713
E-Mail: cybio@art-of-conference.de
Auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
© 2012 Dow Jones News
