Union und FDP haben sich nach Zeitungsinformationen auf stärkere Mitspracherechte des Bundestages bei der Euro-Rettung geeinigt. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sehe eine abgestufte Parlamentsbeteiligung vor, berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag). Danach müsse in Zukunft grundsätzlich das ganze Plenum Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms zustimmen.
Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge an diesem Dienstag den Fraktionen von Union und FDP vorgestellt werden. Er erlaube nur noch zwei Ausnahmen: In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit, in denen ein rechtzeitiger Zusammentritt des Bundestages ausgeschlossen sei, könne die Bundesregierung beantragen, dass der Haushaltsausschuss die Beteiligungsrechte wahrnehme, heißt es darin.
Die zweite Ausnahme betreffe das umstrittene Geheimgremium aus neun Bundestagsabgeordneten. "Die Befassung eines besonders kleinen Gremiums kann nur in Fällen besonderer Vertraulichkeit gerechtfertigt sein", zitiert das Blatt aus dem Entwurf. Dies sei nur gegeben, wenn der Rettungsfonds Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen wolle.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die eingeschränkte Parlamentsbeteiligung bei der Kontrolle des Euro-Rettungsschirms Ende Februar für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Opposition kritisierte die geplanten Änderungen als nicht ausreichend. "Die CDU/CSU will die Änderungen am Gesetz jedoch auf ein Minimum reduzieren und ist nicht bereit, grundsätzliche Hinweise des Bundesverfassungsgerichts mit aufzunehmen", sagte der SPD-Haushaltspolitiker Rolf Schwanitz der "Welt".
Der haushaltspolitischen Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, sind die Kriterien für den Sonderfall zu schwammig. "Man kann nicht der Regierung die Entscheidung überlassen, was eilbedürftig ist", sagte sie. Die Koalition wies die Kritik zurück. Sie warf der SPD vor, nicht an einer gemeinsamen Regelung interessiert zu sein./wn/DP/he
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