DJ DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.03.2012 / 15:30
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PSI Aktiengesellschaft für Produkte und
Systeme der Informationstechnologie
Berlin
Dircksenstraße 42 - 44, 10178 Berlin, Deutschland
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Donnerstag, den 3. Mai 2012, um 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623
Berlin, Deutschland, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011 und des Lageberichts, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 2. März 2012 den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft
gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss
und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit
den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem
Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu
machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die
Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 3.
Mai 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR
6.105.933,89 wie folgt zu verwenden:
A. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 3.919.174,50
Namensaktie mit Gewinnberechtigung für das
gesamte Geschäftsjahr 2011 (WKN A0Z 1JH) bei
15.676.698 Stück voll dividendenberechtigten
Namensaktien, sowie
B. Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 2.186.759,39
Bilanzgewinn EUR 6.105.933,89
Die Dividende soll am 4. Mai 2012 ausgezahlt werden.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien noch verändern. In diesem
Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,25 je für das gesamte Geschäftsjahr 2011
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Berlin,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
* * *
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der
Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss
der Gesellschaft bis spätestens am Donnerstag, dem 26. April 2012,
unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per Telefax
zugegangen sein.
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288.
Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der
Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an
anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der
Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung, übermittelt
werden.
Um den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung
von Vollmachten zu erleichtern, erhalten alle Aktionäre, die
spätestens zu Beginn des 19. April 2012 in das Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, die Einberufung nebst Unterlagen zur
Anmeldung und Vollmachtserteilung (Anmeldebogen) und weiteren
Informationen von der Gesellschaft auf dem Postweg. Nähere
Erläuterungen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen,
die Ihnen zusammen mit dem Anmeldebogen übersandt werden.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar.
Nach rechtzeitiger Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung
werden diesem oder dem von ihm ordnungsgemäß Bevollmächtigten
Eintrittskarten ausgestellt und übersandt.
Für das Recht zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung ist der zum Ablauf des 26. April 2012 im
Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und
Neueintragungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen
vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, das heißt in
der Zeit vom 27. April 2012 bis zum 3. Mai 2012, jeweils
einschließlich, aus arbeitstechnischen Gründen nicht statt.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären, eine andere durch den Aktionär bestimmte Person oder durch
einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die
Eintragung des Aktionärs im Aktienregister und die rechtzeitige
Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr etwaiger Widerruf und der Nachweis
der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen.
Der Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform kann entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder
elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de.
Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich nicht auf die Form von
Erteilung, Widerruf und Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute,
Vereinigungen von Aktionären oder anderen Vollmachtnehmern, die unter
die Bestimmung des § 135 AktG fallen. Für die Form einer Vollmacht,
die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem
anderen Vollmachtnehmer, der unter die Bestimmung des § 135 AktG
fällt, erteilt wird, können die zu Bevollmächtigenden abweichende
Regelungen vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall rechtzeitig mit dem betreffenden Institut, der
betreffenden Vereinigung oder der betreffenden Person über Form und
Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer
Vollmacht entweder an einen von dem Aktionär benannten Vertreter
seines Vertrauens oder an die von der Gesellschaft benannten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2012 10:30 ET (14:30 GMT)
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (siehe dazu nachfolgend) ein
Formular auf dem Anmeldebogen, welchen die Aktionäre, wie vorstehend
erläutert, auf dem Postweg erhalten. Darüber hinaus kann unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung durch Eingabe im Internet
entsprechende Vollmacht erteilt werden.
Als Service für ihre Aktionäre bietet die Gesellschaft diesen an, sich
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das
Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben,
vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Weisungen können auf dem im Anmeldebogen enthaltenen
Vollmachtsformular sowie durch entsprechende Eingabe im Internet
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, und werden sich ohne konkrete
und widerspruchsfreie Weisung in Abhängigkeit von dem
Abstimmungsverfahren bei der betreffenden Abstimmung der Stimme
enthalten bzw. an dieser nicht teilnehmen; dies gilt insbesondere für
etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur
Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts an.
Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem
Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären
übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet
unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar.
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten
Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die
Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich
vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch
auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch
noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten
Anmeldefrist, und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt
oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht 784.869 Stück Aktien) oder einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht 195.313 Stück
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das
Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag,
dem 2. April 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers im Rahmen der §§ 126 Abs. 1,
127 AktG unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft gemäß § 126
Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. gemäß § 127 Satz 1 AktG spätestens bis
Mittwoch, den 18. April 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
15.697.366 Aktien ausgegeben. Mit Ausnahme eigener Aktien begründen
sämtliche ausgegebenen Aktien grundsätzlich Teilnahme- und
Stimmrechte, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.668 Stück
eigene Aktien. Die Anzahl eigener Aktien kann sich bis zum Tag der
Hauptversammlung noch verändern.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sowie die
vorgenannten weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre, insbesondere Ausführungen zu Formerfordernissen und
Anschriften für die Einreichung von Anträgen, finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung.
Berlin, im März 2012
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
Der Vorstand
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23.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
Dircksenstraße 42-44
10178 Berlin
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E-Mail: kpierschke@psi.de
Internet: http://www.psi.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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162086 23.03.2012
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March 23, 2012 10:30 ET (14:30 GMT)
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