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DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PULSION Medical Systems SE 
 
   München 
 
   - ISIN DE0005487904 - 
   - WKN 548 790 - 
 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Mittwoch, den 16. Mai 2012, 11:00 Uhr, 
 
   im Gebäude 
   'c³ - campus conference center', Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München, 
   (Einfahrt in die Tiefgarage: Werner-Eckert-Straße 11 - direkt neben 
   SIXT) 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der 
           Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den 
           Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical 
           Systems SE, Hans-Riedl-Str. 17, 85622 Feldkirchen, zur 
           Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während 
           der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die 
           Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung 
           zugänglich. 
 
 
           Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 23. 
           März gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen 
           Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für das 
           Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der 
           Pulsion Medical Systems AG bis zur Eintragung der Pulsion 
           Medical Systems SE in das Handelsregister am 09. Juni 2011 
           amtierenden Mitgliedern des Vorstands (einschließlich der 
           ausgeschiedenen Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der 
           ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für 
           das Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) 
           der Pulsion Medical Systems AG für das Geschäftsjahr 2011 bis 
           09. Juni 2011 entscheiden zu lassen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems AG bis 
           zur Eintragung der Pulsion Medical Systems SE in das 
           Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden 
           Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der ausgeschiedenen 
           Mitglieder) zu beschließen: 
 
 
       a)    Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b)    Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der 
           ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für 
           das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Verwaltungsrats (einschließlich der ausgeschiedenen 
           Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für das 
           Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 entscheiden zu 
           lassen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems SE seit 
           ihrer Eintragung in das Handelsregister am 09. Juni 2011 
           amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der 
           ausgeschiedenen Mitglieder) zu beschließen: 
 
 
       a)    Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b)    Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der 
           ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) der Pulsion 
           Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. 
           Juni 2011 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der 
           Pulsion Medical Systems SE seit ihrer Eintragung in das 
           Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden 
           geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der 
           ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     6.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn für das 
           Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 5.793.067,19 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
           Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2012 aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
     8.    Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung 
           zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft 
 
 
           Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die 
           Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 
           beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im 
           Bericht des Vorstands betreffend die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien angekündigt. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft 
 
 
           Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit 
           nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen 
           Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der 
           Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 beschlossene Ermächtigung 
           bereits zu einem erheblichen Teil ausgenutzt wurde, soll der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut 
           eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
       9.1   Erwerbsermächtigung 
 
 
             Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
             ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des 
             zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
             bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann 
             ganz oder teilweise, einmalig oder auch mehrmals, für einen 
             oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Auf die erworbenen 
             Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich 
             ggf. im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den 
             §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr 
             als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf 
             von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien 
             genutzt werden. 
 
 
       9.2   Arten des Erwerbs 
 
 
             Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle 
             Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
             Kaufangebots erfolgen. 
 
 
         (a)   Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der 
               von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die 
               Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der 

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April 05, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)

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