DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2012 / 15:17
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PULSION Medical Systems SE
München
- ISIN DE0005487904 -
- WKN 548 790 -
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 16. Mai 2012, 11:00 Uhr,
im Gebäude
'c³ - campus conference center', Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München,
(Einfahrt in die Tiefgarage: Werner-Eckert-Straße 11 - direkt neben
SIXT)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der
Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den
Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical
Systems SE, Hans-Riedl-Str. 17, 85622 Feldkirchen, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die
Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung
zugänglich.
Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 23.
März gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen
Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für das
Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der
Pulsion Medical Systems AG bis zur Eintragung der Pulsion
Medical Systems SE in das Handelsregister am 09. Juni 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands (einschließlich der
ausgeschiedenen Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der
ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für
das Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder)
der Pulsion Medical Systems AG für das Geschäftsjahr 2011 bis
09. Juni 2011 entscheiden zu lassen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems AG bis
zur Eintragung der Pulsion Medical Systems SE in das
Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der ausgeschiedenen
Mitglieder) zu beschließen:
a) Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt.
c) Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der
ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für
das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrats (einschließlich der ausgeschiedenen
Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für das
Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 entscheiden zu
lassen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems SE seit
ihrer Eintragung in das Handelsregister am 09. Juni 2011
amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der
ausgeschiedenen Mitglieder) zu beschließen:
a) Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt.
c) Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der
ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) der Pulsion
Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09.
Juni 2011
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der
Pulsion Medical Systems SE seit ihrer Eintragung in das
Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der
ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
6. Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 5.793.067,19 auf neue
Rechnung vorzutragen.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des
Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2012 aufgestellt werden, soweit
die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
8. Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft
Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die
Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011
beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im
Bericht des Vorstands betreffend die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien angekündigt.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit
nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen
Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der
Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 beschlossene Ermächtigung
bereits zu einem erheblichen Teil ausgenutzt wurde, soll der
Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut
eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
9.1 Erwerbsermächtigung
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise, einmalig oder auch mehrmals, für einen
oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Auf die erworbenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich
ggf. im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den
§§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr
als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf
von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien
genutzt werden.
9.2 Arten des Erwerbs
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Kaufangebots erfolgen.
(a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der
von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der
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