DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 05.04.2012 / 15:17 =-------------------------------------------------------------------- PULSION Medical Systems SE München - ISIN DE0005487904 - - WKN 548 790 - Ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 16. Mai 2012, 11:00 Uhr, im Gebäude 'c³ - campus conference center', Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München, (Einfahrt in die Tiefgarage: Werner-Eckert-Straße 11 - direkt neben SIXT) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical Systems SE, Hans-Riedl-Str. 17, 85622 Feldkirchen, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung zugänglich. Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 23. März gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für das Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems AG bis zur Eintragung der Pulsion Medical Systems SE in das Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für das Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011 Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems AG für das Geschäftsjahr 2011 bis 09. Juni 2011 entscheiden zu lassen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems AG bis zur Eintragung der Pulsion Medical Systems SE in das Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) zu beschließen: a) Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung erteilt. b) Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt. c) Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 entscheiden zu lassen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) zu beschließen: a) Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung erteilt. b) Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt. c) Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2011 seit dem 09. Juni 2011 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 der Pulsion Medical Systems SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 09. Juni 2011 amtierenden geschäftsführenden Direktoren (einschließlich der ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktoren) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 6. Verwendung des Bilanzgewinns Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 5.793.067,19 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2012 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 8. Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im Bericht des Vorstands betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien angekündigt. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 beschlossene Ermächtigung bereits zu einem erheblichen Teil ausgenutzt wurde, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen. Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen: 9.1 Erwerbsermächtigung Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmalig oder auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich ggf. im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. 9.2 Arten des Erwerbs Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. (a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der
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April 05, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)
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