DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.04.2012 / 15:08 =-------------------------------------------------------------------- Generali Deutschland Holding AG Köln Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002 International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029 Einladung zur Hauptversammlung am 23. Mai 2012 Wir laden die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, dem 23. Mai 2012, 10:00 Uhr, im Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Generali Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Generali Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 262.626.621,34 wie folgt zu verwenden: a) Verteilung an die Aktionäre Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,85 je EUR 260.347.970,90 dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 24. Mai 2012 b) Einstellungen in die Rücklage gemäß § 18 der EUR 2.250.000,00 Satzung (sog. Generali Zukunftsfonds) c) Gewinnvortrag EUR 28.650,44 d) Bilanzgewinn EUR 262.626.621,34 3. Beschlussfassung über die Entlastung a) des Vorstands b) des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils Entlastung zu erteilen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Mai 2012, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen: Generali Deutschland Holding AG c/o COMMERZBANK AG GROUP MARKETS OPERATIONS GS-MO 4.1.1 General Meetings Postanschrift: Kaiserplatz, 60261 Frankfurt Telefax: +49 (0)69 / 136-26351 Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Grundsätzlich werden nicht mehr als zwei Eintrittskarten pro Aktionär ausgestellt. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Alternativ ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zum Herunterladen bereitgestellt. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen; in diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien des Vollmachtsformulars auf der Internetseite der Gesellschaft zu orientieren. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Als Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft wahlweise folgende Personen benannt: Herrn Manfred Oedingen Herrn Dr. Klaus Rösgen Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bevollmächtigt werden. In diesem Falle sind dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen und der Gesellschaft die entsprechenden Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Der von der Gesellschaft
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