Anzeige
Mehr »
Dienstag, 10.06.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Antimon-Trio in den USA: NevGold, Perpetua und UAMY läuten Boom der kritischen Rohstoffe ein
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
283 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
 
   Köln 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002 
   International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029 
 
 
   Einladung 
   zur Hauptversammlung am 23. Mai 2012 
 
   Wir laden die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG zu der 
   ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, dem 23. Mai 2012, 
   10:00 Uhr, im Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Generali Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2011 
           nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst 
           Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht 
           erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass 
           der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. 
           den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Gesellschaften einen 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Generali 
           Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln, sowie 
           in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus 
           und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
           Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen 
           werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften 
           der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
           EUR 262.626.621,34 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  a)  Verteilung an die Aktionäre 
 
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,85 je   EUR  260.347.970,90 
      dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 
      24. Mai 2012 
 
  b)  Einstellungen in die Rücklage gemäß § 18 der   EUR    2.250.000,00 
      Satzung (sog. Generali Zukunftsfonds) 
 
  c)  Gewinnvortrag                                  EUR       28.650,44 
 
  d)  Bilanzgewinn                                   EUR  262.626.621,34 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung 
 
 
       a)    des Vorstands 
 
 
       b)    des Aufsichtsrats 
 
 
 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr 
   Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. 
   Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist 
   ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Mai 2012, 
   00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der 
   nachstehend bestimmten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 
   2012, 24:00 Uhr, zugehen: 
 
   Generali Deutschland Holding AG 
   c/o COMMERZBANK AG 
   GROUP MARKETS OPERATIONS 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   Postanschrift: Kaiserplatz, 60261 Frankfurt 
   Telefax: +49 (0)69 / 136-26351 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte ausüben lassen. Grundsätzlich werden nicht mehr als 
   zwei Eintrittskarten pro Aktionär ausgestellt. 
 
   Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen. Alternativ ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite 
   der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik 
   Investoren/Hauptversammlung zum Herunterladen bereitgestellt. 
 
   Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
   Textform ausstellen; in diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien 
   des Vollmachtsformulars auf der Internetseite der Gesellschaft zu 
   orientieren. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in 
   diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein 
   Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die 
   Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt 
   allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der 
   Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre 
   gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung zur Ausübung 
   ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Als Stimmrechtsvertreter hat die 
   Gesellschaft wahlweise folgende Personen benannt: 
 
   Herrn Manfred Oedingen 
   Herrn Dr. Klaus Rösgen 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
   schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bevollmächtigt werden. In 
   diesem Falle sind dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erteilen und der Gesellschaft die entsprechenden 
   Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Der von der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.