DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2012 / 15:08
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Generali Deutschland Holding AG
Köln
Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002
International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029
Einladung
zur Hauptversammlung am 23. Mai 2012
Wir laden die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG zu der
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, dem 23. Mai 2012,
10:00 Uhr, im Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Generali Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2011
nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst
Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht
erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass
der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns
und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a.
den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Gesellschaften einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Generali
Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln, sowie
in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind über die Internetseite der Gesellschaft
www.generali-deutschland.de unter der Rubrik
Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen
werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften
der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von
EUR 262.626.621,34 wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die Aktionäre
Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,85 je EUR 260.347.970,90
dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am
24. Mai 2012
b) Einstellungen in die Rücklage gemäß § 18 der EUR 2.250.000,00
Satzung (sog. Generali Zukunftsfonds)
c) Gewinnvortrag EUR 28.650,44
d) Bilanzgewinn EUR 262.626.621,34
3. Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstands
b) des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils Entlastung zu
erteilen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist
ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Mai 2012,
00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der
nachstehend bestimmten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai
2012, 24:00 Uhr, zugehen:
Generali Deutschland Holding AG
c/o COMMERZBANK AG
GROUP MARKETS OPERATIONS
GS-MO 4.1.1 General Meetings
Postanschrift: Kaiserplatz, 60261 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 / 136-26351
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte ausüben lassen. Grundsätzlich werden nicht mehr als
zwei Eintrittskarten pro Aktionär ausgestellt.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem
Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen. Alternativ ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite
der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik
Investoren/Hauptversammlung zum Herunterladen bereitgestellt.
Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen; in diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien
des Vollmachtsformulars auf der Internetseite der Gesellschaft zu
orientieren.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein
Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt
allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe
nicht.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung zur Ausübung
ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Als Stimmrechtsvertreter hat die
Gesellschaft wahlweise folgende Personen benannt:
Herrn Manfred Oedingen
Herrn Dr. Klaus Rösgen
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bevollmächtigt werden. In
diesem Falle sind dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts zu erteilen und der Gesellschaft die entsprechenden
Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Der von der Gesellschaft
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April 11, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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