Bern (BoerseGo.de) - Das Bundesverwaltungsgericht in Bern hat die Herausgabe von Daten eines Kunden der Großbank Credit Suisse an die US-Steuerbehörde IRS untersagt. Der IRS unterstellt Mitarbeitern der Credit Suisse zwischen 2002 und 2010 Amerikanern geholfen zu haben, ihr Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu sichern, berichtet Reuters.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich die Steuersünder nur der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Da kein Steuerbetrug vorliegen soll, lasse das Schweizer Recht keine Amtshilfe zu. Das Gericht zog unter anderem das im Jahr 1996 getroffene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA als Begründung für die Ablehnung der Datenherausgabe ins Feld. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.
