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DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   VTG Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   WKN: VTG999 
   ISIN: DE000VTG9999 
 
 
   EINLADUNG 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   8. Juni 2012 um 10.30 Uhr 
 
   im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 
   Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die VTG 
           Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der 
           erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
           Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an im Internet unter 
           www.vtg.de/hauptversammlung2012 eingesehen werden. Sie werden 
           auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 7.591.147,53 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   (1)    Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung             EUR 
          einer Dividende von EUR 0,35 je                7.486.111,15 
          dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   (2)    Gewinnvortrag                                           EUR 
                                                           105.036,38 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende soll am 11. Juni 2012 erfolgen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats der VTG 
           Aktiengesellschaft endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 beschließt. Es ist deshalb eine Neuwahl des 
           gesamten Aufsichtsrats erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der VTG Aktiengesellschaft setzt sich gemäß 
           §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante, 101 Abs. 1 AktG 
           i.V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
           zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Bei der 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten 
           Aufsichtsratsmitglieder, die bereits bislang 
           Aufsichtsratsmitglieder waren, mit Wirkung ab Beendigung 
           dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, erneut als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft zu 
           wählen, wobei das laufende Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           nicht mitgezählt wird. 
 
 
       a)    Dr. Wilhelm Scheider, Basel, Schweiz 
             Consultant 
 
 
       b)    Dr. Klaus-Jürgen Juhnke, Hamburg 
             ehem. Vorsitzender der Geschäftsführung der VTG Vereinigte 
             Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter 
             Haftung 
 
 
       c)    Dr. Bernd Malmström, Berlin 
             Rechtsanwalt 
 
 
       d)    Dr. Jost A. Massenberg, Duisburg 
             Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG 
 
 
       e)    Dr. Christian Olearius, Hamburg 
             Bankier, M.M. Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
 
       f)    Gunnar Uldall, Hamburg 
             Unternehmensberater 
 
 
 
           Die Wahlen sollen im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
           Herr Dr. Scheider hat derzeit den Vorsitz des Aufsichtsrats 
           inne. Im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Herr 
           Dr. Scheider erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr 
           Dr. Christian Olearius aufgrund seiner langjährigen 
           beruflichen Praxis als Bankier als unabhängiges Mitglied des 
           Aufsichtsrats im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den vom Aufsichtsrat 
           zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
 
       a)    Mitgliedschaften von Dr. Wilhelm Scheider in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
             keine 
 
 
             Mitgliedschaften von Dr. Wilhelm Scheider in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Hydac Technology GmbH (Vorsitzender) 
 
 
         -     Hydac Electronic GmbH 
 
 
 
       b)    Mitgliedschaften von Dr. Klaus-Jürgen Juhnke in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Flughafen Hamburg GmbH (Vorsitzender) 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Dr. Klaus-Jürgen Juhnke in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             keine 
 
 
       c)    Mitgliedschaften von Dr. Bernd Malmström in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     HHLA - Intermodal GmbH 
 
 
         -     K + S AG 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Dr. Bernd Malmström in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     IFCO-Sytems B.V., Niederlande (Vorsitzender) 
 
 
         -     time:matters Holding GmbH (Vorsitzender) 
 
 
         -     DAL Deutsche Afrika Linien GmbH & Co. KG 
 
 
         -     SBB AG, Schweiz (bis Mitte Juni 2012) 
 
 
 
       d)    Mitgliedschaften von Dr. Jost A. Massenberg in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Hoesch Hohenlimburg GmbH (Vorsitzender) 
 
 
         -     ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH 
               (Vorsitzender) 
 
 
         -     EHW Eisen- u. Hüttenwerke AG 
 
 
         -     Rasselstein GmbH 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Dr. Jost A. Massenberg in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Acciai di Qualità, Centro Lavorazione Lamiere 
               S.p.A., Italien (Stellv. Vorsitzender) 
 
 
         -     Thyssen Ros Casares S.A., Spanien (Stellv. 
               Vorsitzender) 
 
 
         -     ANSC-TKS Galvanizing Co. Ltd., China 
 
 
         -     Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG 
 
 
         -     Siegwerk GmbH & Co. KG 
 
 
 
       e)    Mitgliedschaften von Dr. Christian Olearius in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Bankhaus Carl F. Plump & CO AG (Vorsitzender) 
 
 
         -     Bankhaus Hallbaum AG (Vorsitzender) 
 
 
         -     Bankhaus Löbbecke AG (Vorsitzender) 
 
 
         -     Degussa Bank GmbH (Vorsitzender) 
 
 
         -     Marcard, Stein & CO AG (Vorsitzender) 
 
 
         -     M.M. Warburg & CO Geschäftsführungs-AG 
               (Vorsitzender) 
 
 
         -     M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG 
               (Vorsitzender) 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Dr. Christian Olearius in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     M.M. Warburg Bank (Schweiz) AG, Schweiz 
               (Vorsitzender) 
 
 
         -     Private Client Partners AG, Schweiz 
               (Vorsitzender) 
 
 
 
       f)    Mitgliedschaften von Gunnar Uldall in anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft 
 
 
         -     Daimler Luft- und Raumfahrt Holding AG 
 
 
         -     HanseMerkur Holding AG 
 
 
         -     HanseMerkur Krankenversicherung auf 
               Gegenseitigkeit 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Gunnar Uldall in vergleichbaren in- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & 
               Co. KG (Vorsitzender) 
 
 
         -     Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH 
 
 
         -     Kühne Logistics University GmbH 
 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die 
           PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, 
           finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen 
           ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der 
           Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren 
           Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im 
           vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende 
           Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung 
           (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und 
           Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte 
           dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht 
           ergeben. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der VTG Aktiengesellschaft beträgt EUR 21.388.889,00 
   und ist eingeteilt in 21.388.889 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
   mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Gemäß 
   § 17 Abs. 1 der Satzung der VTG Aktiengesellschaft gewährt jede Aktie 
   in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 
   beläuft sich somit auf 21.388.889. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf des 1. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend genannten Adresse anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
   Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. 
 
   Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
   Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 18. Mai 2012 
   (00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
   1. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der 
   Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellt sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
   an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers 
   bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende 
   Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
           VTG Aktiengesellschaft 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
           E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
   Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für 
   die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   an die VTG Aktiengesellschaft unter vorgenannter Adresse Sorge zu 
   tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall 
   einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, 
   wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt 
   wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die nachfolgend genannte Adresse: 
 
           VTG Aktiengesellschaft 
           Investor Relations 
           Nagelsweg 34 
           20097 Hamburg 
           Fax: 040-2354-1360 
 
 
   Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die nachfolgend genannte 
   E-Mail-Adresse hv@vtg.com zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege 
   stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter 
   Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in 
   diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
   auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht 
   das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
   bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen 
   mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung2012 heruntergeladen 
   werden. Es kann zudem unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse 
   postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die 
   Gesellschaft als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs 
   sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in 
   Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden 
   jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der in diesem 
   Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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