DJ DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 17.04.2012 / 15:12 =-------------------------------------------------------------------- VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999 ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 8. Juni 2012 um 10.30 Uhr im CCH - Congress Center Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung2012 eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 7.591.147,53 wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung EUR einer Dividende von EUR 0,35 je 7.486.111,15 dividendenberechtigter Stückaktie (2) Gewinnvortrag EUR 105.036,38 Die Auszahlung der Dividende soll am 11. Juni 2012 erfolgen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. Es ist deshalb eine Neuwahl des gesamten Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat der VTG Aktiengesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante, 101 Abs. 1 AktG i.V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder, die bereits bislang Aufsichtsratsmitglieder waren, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, erneut als Mitglieder des Aufsichtsrats der VTG Aktiengesellschaft zu wählen, wobei das laufende Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird. a) Dr. Wilhelm Scheider, Basel, Schweiz Consultant b) Dr. Klaus-Jürgen Juhnke, Hamburg ehem. Vorsitzender der Geschäftsführung der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung c) Dr. Bernd Malmström, Berlin Rechtsanwalt d) Dr. Jost A. Massenberg, Duisburg Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG e) Dr. Christian Olearius, Hamburg Bankier, M.M. Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien f) Gunnar Uldall, Hamburg Unternehmensberater Die Wahlen sollen im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Herr Dr. Scheider hat derzeit den Vorsitz des Aufsichtsrats inne. Im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Herr Dr. Scheider erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Christian Olearius aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis als Bankier als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: a) Mitgliedschaften von Dr. Wilhelm Scheider in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine Mitgliedschaften von Dr. Wilhelm Scheider in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Hydac Technology GmbH (Vorsitzender) - Hydac Electronic GmbH b) Mitgliedschaften von Dr. Klaus-Jürgen Juhnke in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Flughafen Hamburg GmbH (Vorsitzender) Mitgliedschaften von Dr. Klaus-Jürgen Juhnke in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine c) Mitgliedschaften von Dr. Bernd Malmström in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - HHLA - Intermodal GmbH - K + S AG Mitgliedschaften von Dr. Bernd Malmström in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - IFCO-Sytems B.V., Niederlande (Vorsitzender) - time:matters Holding GmbH (Vorsitzender) - DAL Deutsche Afrika Linien GmbH & Co. KG - SBB AG, Schweiz (bis Mitte Juni 2012) d) Mitgliedschaften von Dr. Jost A. Massenberg in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Hoesch Hohenlimburg GmbH (Vorsitzender) - ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH (Vorsitzender) - EHW Eisen- u. Hüttenwerke AG - Rasselstein GmbH Mitgliedschaften von Dr. Jost A. Massenberg in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Acciai di Qualità, Centro Lavorazione Lamiere S.p.A., Italien (Stellv. Vorsitzender) - Thyssen Ros Casares S.A., Spanien (Stellv. Vorsitzender) - ANSC-TKS Galvanizing Co. Ltd., China - Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG - Siegwerk GmbH & Co. KG e) Mitgliedschaften von Dr. Christian Olearius in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Bankhaus Carl F. Plump & CO AG (Vorsitzender) - Bankhaus Hallbaum AG (Vorsitzender) - Bankhaus Löbbecke AG (Vorsitzender) - Degussa Bank GmbH (Vorsitzender) - Marcard, Stein & CO AG (Vorsitzender) - M.M. Warburg & CO Geschäftsführungs-AG (Vorsitzender) - M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG (Vorsitzender) Mitgliedschaften von Dr. Christian Olearius in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - M.M. Warburg Bank (Schweiz) AG, Schweiz (Vorsitzender) - Private Client Partners AG, Schweiz (Vorsitzender) f) Mitgliedschaften von Gunnar Uldall in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft - Daimler Luft- und Raumfahrt Holding AG - HanseMerkur Holding AG - HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Mitgliedschaften von Gunnar Uldall in vergleichbaren in- und
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April 17, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & Co. KG (Vorsitzender) - Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH - Kühne Logistics University GmbH 6. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns und deren Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und Unternehmen des VTG-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der VTG Aktiengesellschaft beträgt EUR 21.388.889,00 und ist eingeteilt in 21.388.889 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der VTG Aktiengesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 beläuft sich somit auf 21.388.889. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 18. Mai 2012 (00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln: VTG Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main E-Mail: wp.hv@xchanging.com Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die VTG Aktiengesellschaft unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgend genannte Adresse: VTG Aktiengesellschaft Investor Relations Nagelsweg 34 20097 Hamburg Fax: 040-2354-1360 Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse hv@vtg.com zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vtg.de/hauptversammlung2012 heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail
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