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DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Freising mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2012 in Freising mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
27.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KONTRON AG 
 
   Eching 
 
   - ISIN DE0006053952 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2012 
   am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, um 10:00 Uhr 
 
   in die Luitpoldhalle, Luitpoldanlage 1, 85356 Freising, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Kontron AG zum 31. 
           Dezember 2011 nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2011 (einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im Internet unter 
           http://www.kontron.com/hauptversammlung verfügbar und werden 
           in der Hauptversammlung ausliegen. Sie werden den Aktionären 
           auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 17.918.575,34 einen 
           Betrag in Höhe von EUR 11.114.209,60 zur Ausschüttung einer 
           Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigte Stückaktie zu 
           verwenden und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 
           6.804.365,74 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 7. Juni 2012. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 111.976 
           Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt 
           der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn 
           weitere Aktien erworben oder veräußert werden. In diesem Fall 
           wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 
           EUR 0,20 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
           unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2011 
           amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2011 
           amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (einschließlich der 
           im Juni 2011 ausgeschiedenen Mitglieder Prof. Dr. Georg Färber 
           und Dipl.-Kfm. Michael Wilhelm) für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
 
           Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           beschließen. 
 
 
           Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 
           Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, 
           der im Geschäftsbericht 2011 als Teil des Corporate Governance 
           Berichts abgedruckt ist. Der Geschäftsbericht ist im Internet 
           unter http://www.kontron.com/hauptversammlung abrufbar. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System der 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 55.683.024,00 und ist eingeteilt in 
   55.683.024 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals 
   in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   somit 55.683.024. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 111.976 eigene Aktien. Aus diesen Aktien stehen der 
   Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte, insbesondere keine 
   Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts sowie Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 23 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren 
   zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss 
   in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat 
   sich auf den Beginn des 16. Mai 2012, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), 
   zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. Mai 2012 (24:00 Uhr) bei 
   folgender Anmeldestelle zugehen: 
 
   Kontron AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   D-80311 München 
   Fax: + 49 (0) 89 5400 2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Die Anmeldung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Aktionär das 
   ihm über das depotführende Kreditinstitut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende 
   Kreditinstitut zurückschickt. Das depotführende Kreditinstitut wird 
   dann diese Anmeldung bei der Gesellschaft unter vorgenannter Anschrift 
   einreichen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten 
   Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
   Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat allerdings keine Bedeutung 
   für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
   berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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