Themen heute:
Facebooks geplanter Börsengang /// Zusatzkosten bei der Neubaufinanzierung vermeiden
1.
Man kann schon ein wenig neidisch sein, dass irgendjemand anderes die Idee zu Facebook hatte. Im Februar hat das Unternehmen verkündet, an die Börse zu gehen, als wahrscheinlichster Termin gilt der 18. Mai. Das hat sicherlich nichts mit dem Feiertag Christi Himmelfahrt zu tun, der exakt einen Tag vorher gefeiert wird, denn dieser Feiertag interessiert vermutlich keinen Börsianer und ob dieses Fest außer bei uns in Deutschland als gesetzlicher Feiertag, also quasi als Urlaubstag irgendwo anders gefeiert wird, weiß ich nicht. Allerdings könnte es durchaus sinnvoll sein, ein kleines Stoßgebet zum Himmel zu schicken, wenn man Aktien bekommen will, für Kleinanleger dürfte die Chance eher gering sein. Eine einzelne Aktie soll zwischen 28 und 35 Dollar kosten, die ganze Aktion wird wohl bis zu 11,8 Milliarden Dollar, das sind rund neun Milliarden Euro, auf das Konto des Unternehmens beziehungsweise seiner Eigentümer bringen. Der Wert des Unternehmens könnte damit an die 100 Milliarden Dollar gehen. Damit würde Facebook sogar General Motors, den größten Autobauer der Welt und Hewlett-Packard, den weltgrößten Computerhersteller übertreffen. Diese haben einen Wert von 35 bzw. 48 Milliarden Dollar. Ob sich der Preis danach weiter nach oben bewegen wird, ist natürlich die Gretchenfrage. Wer die beantworten kann, der kann sicherlich auch als Hellseher arbeiten.
2.
Wer ein Haus neu errichtet, zahlt den Preis für das Grundstück und den Bau entweder nach Fertigstellung und Abnahme oder in mehreren Teilbeträgen. Letzteres ist die übliche Zahlweise. Der Bauherr begleicht meist schnell die erste Rechnung für das Grundstück, anschließend erfolgen die Teilzahlungen an das Bauunternehmen "nach Baufortschritt". In diesen Fällen sind bezüglich der Finanzierung einige Besonderheiten zum Beispiel bei den Auszahlungsbedingungen zu berücksichtigen. Darauf weist das Baufinanzierungsportal HypoStar hin, denn die Praxis, das Darlehen nach und nach für das Bauvorhaben zu verwenden, kann Zusatzkosten verursachen, die nicht im Effektivzins des Baudarlehens enthalten sind. Wer den Kredit nicht rechtzeitig vollständig abruft, dem stellt die Bank in der Regel für den noch nicht in Anspruch genommenen Betrag sogenannte Bereitstellungszinsen in Rechnung.
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