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DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.07.2012 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 24.07.2012 in Einbeck mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.06.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft 
 
   Einbeck 
 
   ISIN: DE0006058001// 
   WKN: 605800 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, den 24. Juli 2012, 11.00 Uhr, 
 
   im 'Wilhelm-Bendow-Theater', Hubeweg 39, 37574 Einbeck, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus 
   AG zum 31. Dezember 2011. Vorlage des Lageberichts für die 
   Gesellschaft, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2011. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen 
   Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 23. 
   April 2012 gebilligt hat. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Herrn Lothar Gauß wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt, 
 
   Herrn Walter Schmidt wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
   erteilt, 
 
   der Beschluss über die Entlastung von Herrn Bernhard A. Gödde für das 
   Geschäftsjahr 2011 wird vertagt. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im 
   Geschäftsjahr 2011 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prüfungs- und 
   Unternehmensberatungs-GmbH Pütz, Gast & Partner 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Boppard-Buchholz, zum Abschlussprüfer 
   für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 zu 
   wählen. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die der Gesellschaft an die nachfolgende Adresse 
   schriftlich, per Telefax oder in Textform (§ 126 b BGB) einen von 
   ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes bis zum 17. Juli 2012 übermitteln. 
 
   Einbecker Brauhaus AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. Juli 
   2012 (Record Date) beziehen und der Gesellschaft spätestens zum Ablauf 
   des 17. Juli 2012 zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der vorgenannte Nachweisstichtag für den Anteilsbesitz (Record Date) 
   ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
   Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
   Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, 
   können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind 
   auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Record Date 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Die Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das 
   ihnen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesandt wird. Für die 
   Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren 
   Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
   Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf 
   steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung: 
 
   Einbecker Brauhaus AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 30 90 37 46 75 
   E-Mail: einbecker-HV2012@computershare.de 
 
   Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 
   AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Zusätzlich wird den Aktionären angeboten, sich durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
   vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat hierfür die Herren Werner 
   Arzeus und Ulrich Meiser benannt. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Um die weisungsgemäße 
   Abstimmung durch einen Vertreter zu gewährleisten, müssen den 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht und Weisungen erteilt werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EURO 6.728.400,00, eingeteilt in 
   2.520.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung 2.520.000 Stück. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der 
   Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000 erreichen, 
   können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Versammlung, also bis zum Ablauf des 23. Juni 2012 zugehen. 
 
   Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den 
   Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge 
   machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
   ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: 
 
   Einbecker Brauhaus AG 
   Hauptversammlungsbüro 
   Papenstraße 4-7 
   37574 Einbeck 
   Telefax: +49 5561 797-311 
   E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com 
 
   Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage 
   vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 09. Juli 2012, der 
   Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft auf der 
   Internetseite unter www.einbecker.de in der Rubrik 'Für Aktionäre' 
   zugänglich gemacht. 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Weitergehende 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG 
   (Minderheitsverlangen), § 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), § 127 AktG 
   (Wahlvorschläge) und § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrechte) finden sich 
   zusammen mit dem Inhalt der Einberufung und der Tagesordnung, der in 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, der 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
   der Formulare zur Stimmrechtsvertretung sowie etwaiger Ergänzungen der 
   Tagesordnung aufgrund von Minderheitsverlangen auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.einbecker.de in der Rubrik 'Für Aktionäre'. 
 
   Einbeck, im Mai 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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