Stuttgart (ots) - Gegen eine tödliche Energie dieses Ausmaßes bieten Vorsichtsmaßnahmen wenig Schutz. Gleichwohl muss darüber nachgedacht werden, wie die Sicherheit von Gerichtsvollziehern erhöht werden kann. Oft genug sind sie auf sich alleine gestellt. Man darf nicht vergessen: Der Vierfachmord von Karlsruhe ragt zwar als Beispiel des Bösen heraus, unterschwellige Aggressivität gegenüber Behördenvertretern ist jedoch fast schon alltäglich.
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