Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 17.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
321 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.07.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapierkennnummer 604400 
   ISIN DE 0006044001 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
 
   am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der 
   Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, 
   Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und 
           des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB 
           und § 289 Absatz 5 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter 
           www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen 
           werden. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
           Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
          * Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das 
          Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       *     Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das 
             Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die 
           Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. 
           Daher ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung 
           i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 
           Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs 
           Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach 
           dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt, zu wählen 
 
 
       a)    Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der 
             Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
 
 
       b)    Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der 
             Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH 
             & Co. 
 
 
       c)    Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA 
             Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH 
 
 
       d)    Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der 
             Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und 
             Pflegeheime GmbH 
 
 
       e)    Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im 
             Gesundheitswesen 
 
 
       f)    Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt 
             (Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, 
           gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen 
           mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn 
           eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser 
           Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der 
           Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, 
           abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und 
           dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, 
           sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das 
           Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl 
           vornimmt: 
 
 
             Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann, 
             Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG 
 
 
 
           Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und 
           als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den 
           nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
             Bernd Günther 
             Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz) 
             New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg 
             (Vorsitz) 
             H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender) 
             REAL AG, Kelkheim 
             Patrio Plus AG, Hamburg 
             WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main 
 
 
             Karl Ehlerding 
             Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven 
             KHS GmbH, Dortmund 
             WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main 
             Salzgitter AG, Salzgitter 
             Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat) 
 
 
             Mario Ruano-Wohlers 
             YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)* 
 
 
             Axel Hölzer 
             YMOS AG, Obertshausen* 
 
 
             Roland Sing 
             EMDS AG, Stuttgart 
             Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz) 
 
 
             Sylvia Wohlers de Meie 
             Keine 
 
 
             Andreas Keil 
             Keine 
 
 
 
           Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die 
           Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
           Einzelwahl durchführen zu lassen. 
 
 
 
           * Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012 
           vorliegend. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor 
           der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt 
           werden. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse anmelden: 
 
   Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
   c / o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 21027298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden 
   Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012, 
   0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 
   17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über 
   den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den 
   Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. 
 
   In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die 
   Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG 
   grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des 
   § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

DJ DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: -2-

Vereinigung von Aktionären oder sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß 
   § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Personenvereinigungen erteilt werden, wird hingewiesen. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden; die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Vollmachten und Weisungen können auch auf elektronischem Weg 
   übermittelt werden, und zwar bis zum Donnerstag, den 23. August 2012, 
   18:00 Uhr, an nachfolgende E-Mail-Adresse: HV2012@maternus.de 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 
   Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen 
   mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt, nachdem sie 
   sich gemäß den oben erläuterten Bedingungen zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung nachgewiesen haben, oder stehen im Internet unter 
   www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 52.425.000,00 EUR. Das Grundkapital 
   ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
   Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   je 20.970.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen 
   Aktien. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 
   AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 
   EUR des Grundkapitals erreichen (entsprechend 200.000 Aktien), können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft zu 
   richten und muss dieser mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens am Dienstag, den 24. Juli 2012, 24:00 Uhr, zugehen. 
   Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die unter dem Punkt 
   Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der 
   Gesellschaft. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, 
   Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG nachzuweisen, dass sie 
   mindestens seit dem 24. Mai 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen 
   Zahl an Aktien sind. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
   Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die unter dem 
   Punkt Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der 
   Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge oder solche, die nicht innerhalb der unter dem Punkt 
   Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge hierfür genannten Frist der 
   Gesellschaft zugehen, müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
   Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG 
   beigefügt sind. Gleiches gilt, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge 
 
   Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge im Sinne des § 
   126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind zu richten 
   an: 
 
   Maternus-Kliniken AG 
   Investor Relations 
   Französische Str. 53-55 
   10117 Berlin 
   Telefax: 030 / 65 79 80 650 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
   www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 
   127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
   Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, 
   und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.maternus.de 
   im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht, 
   wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
   Donnerstag, den 9. August 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen 
   und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung 
   gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft: 
 
   Folgende Informationen sind von der Einberufung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.maternus.de zugänglich: 
 
     *     der Inhalt der Einberufung; 
 
 
     *     eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
           Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll; 
 
 
     *     die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen, insbesondere 
 
 
       *     der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG 
 
 
       *     der Konzern-Abschluss 
 
 
       *     der Lagebericht 
 
 
       *     der Konzern-Lagebericht 
 
 
       *     der Bericht des Aufsichtsrates 
 
 
       *     die erläuternden Berichte des Vorstandes zu den 
             Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 
             Abs. 5 HGB 
 
 
       *     die Darstellung des Systems zur Vergütung der 
             Vorstandsmitglieder 
 
 
 
     *     die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
           Zeitpunkt der Einberufung; 
 
 
     *     die Formulare, die für die Erteilung einer 
           Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können und 
 
 
     *     nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: 
           Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, 
           Auskunftsrecht 
 
 
   Berlin, im Juli 2012 
 
   Maternus-Kliniken AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Anfahrt 
 
   Von Osnabrück kommend: 
   An der ersten Ampelanlage nach dem Autobahnende rechts in die 
   Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung 'Maternus-Klinik' 
   folgen [Ringstraße - Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. 
 
   Von Dortmund oder Hannover kommend: 
   Autobahn A2: Autobahnabfahrt Exter, von dort in Richtung Bad 
   Oeynhausen - Lohe fahren, nach ca. 5 km der Beschilderung 
   'Maternus-Klinik' folgen [Loher Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. 
 
   Von Bremen / Nienburg / Minden auf der B61 kommend: 
   Am Ende der B61 an der Ampelkreuzung rechts in die Mindener Straße 
   abbiegen. Dort nach ca. 2,5 km (6. größere Ampel) links in die 
   Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung folgen [Ringstraße - 
   Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. 
 
   Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
 
   Der Bahnhof in Bad Oeynhausen ist an den öffentlichen Nah- und 
   Fernverkehr angeschlossen. 
 
   Parkmöglichkeiten 
 
   Auf dem Klinikgelände in Bad Oeynhausen sind ausreichend Parkplätze 
   vorhanden. 
 
   Maternus-Kliniken AG 
   Französische Straße 53-55 
   10117 Berlin 
 
   Telefon: 030 65 79 80 - 0 
   Telefax: 030 65 79 80 - 500 
 
   E-Mail: info@maternus.de 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
06.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft 
                Französische Str. 53 - 55 
                10117 Berlin 
                Deutschland 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

Telefon:        +49 30 6579800 
Fax:            +49 30 657980500 
E-Mail:         info@maternus.de 
Internet:       http://www.maternus.de 
ISIN:           DE0006044001 
WKN:            604400 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Berlin, 
                Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Freiverkehr 
                in München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
176993 06.07.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.