DJ DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.07.2012 / 15:17
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Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer 604400
ISIN DE 0006044001
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der
Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen,
Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des
Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und
des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden
Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
und § 289 Absatz 5 HGB
Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter
www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
* Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
* Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die
Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner.
Daher ist eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung
i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs
Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach
dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, zu wählen
a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der
Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH
& Co.
c) Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA
Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH
d) Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und
Pflegeheime GmbH
e) Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im
Gesundheitswesen
f) Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt
(Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,
gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen
mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn
eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt,
abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und
dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt,
sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das
Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl
vornimmt:
Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann,
Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und
als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Bernd Günther
Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz)
New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg
(Vorsitz)
H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender)
REAL AG, Kelkheim
Patrio Plus AG, Hamburg
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main
Karl Ehlerding
Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven
KHS GmbH, Dortmund
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main
Salzgitter AG, Salzgitter
Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat)
Mario Ruano-Wohlers
YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)*
Axel Hölzer
YMOS AG, Obertshausen*
Roland Sing
EMDS AG, Stuttgart
Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz)
Sylvia Wohlers de Meie
Keine
Andreas Keil
Keine
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die
Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelwahl durchführen zu lassen.
* Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012
vorliegend.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor
der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt
werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden:
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
c / o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 21027298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden
Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012,
0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den
17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über
den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den
Aktionär oder durch den Bevollmächtigten.
In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des
§ 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer
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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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Vereinigung von Aktionären oder sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß
§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder
Personenvereinigungen erteilt werden, wird hingewiesen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden; die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen können auch auf elektronischem Weg
übermittelt werden, und zwar bis zum Donnerstag, den 23. August 2012,
18:00 Uhr, an nachfolgende E-Mail-Adresse: HV2012@maternus.de
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt, nachdem sie
sich gemäß den oben erläuterten Bedingungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung nachgewiesen haben, oder stehen im Internet unter
www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 52.425.000,00 EUR. Das Grundkapital
ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
je 20.970.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen
Aktien.
Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR des Grundkapitals erreichen (entsprechend 200.000 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft zu
richten und muss dieser mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am Dienstag, den 24. Juli 2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die unter dem Punkt
Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der
Gesellschaft. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2,
Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG nachzuweisen, dass sie
mindestens seit dem 24. Mai 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen
Zahl an Aktien sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG
Darüber hinaus können Aktionäre Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die unter dem
Punkt Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der
Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge oder solche, die nicht innerhalb der unter dem Punkt
Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge hierfür genannten Frist der
Gesellschaft zugehen, müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
beigefügt sind. Gleiches gilt, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge im Sinne des §
126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind zu richten
an:
Maternus-Kliniken AG
Investor Relations
Französische Str. 53-55
10117 Berlin
Telefax: 030 / 65 79 80 650
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des §
127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist,
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.maternus.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht,
wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
Donnerstag, den 9. August 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft:
Folgende Informationen sind von der Einberufung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.maternus.de zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung;
* eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll;
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
* der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG
* der Konzern-Abschluss
* der Lagebericht
* der Konzern-Lagebericht
* der Bericht des Aufsichtsrates
* die erläuternden Berichte des Vorstandes zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, § 315 Abs. 4 HGB und § 289
Abs. 5 HGB
* die Darstellung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
* die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung;
* die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können und
* nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre:
Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht
Berlin, im Juli 2012
Maternus-Kliniken AG
Der Vorstand
Anfahrt
Von Osnabrück kommend:
An der ersten Ampelanlage nach dem Autobahnende rechts in die
Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung 'Maternus-Klinik'
folgen [Ringstraße - Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp].
Von Dortmund oder Hannover kommend:
Autobahn A2: Autobahnabfahrt Exter, von dort in Richtung Bad
Oeynhausen - Lohe fahren, nach ca. 5 km der Beschilderung
'Maternus-Klinik' folgen [Loher Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp].
Von Bremen / Nienburg / Minden auf der B61 kommend:
Am Ende der B61 an der Ampelkreuzung rechts in die Mindener Straße
abbiegen. Dort nach ca. 2,5 km (6. größere Ampel) links in die
Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung folgen [Ringstraße -
Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp].
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Bahnhof in Bad Oeynhausen ist an den öffentlichen Nah- und
Fernverkehr angeschlossen.
Parkmöglichkeiten
Auf dem Klinikgelände in Bad Oeynhausen sind ausreichend Parkplätze
vorhanden.
Maternus-Kliniken AG
Französische Straße 53-55
10117 Berlin
Telefon: 030 65 79 80 - 0
Telefax: 030 65 79 80 - 500
E-Mail: info@maternus.de
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06.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft
Französische Str. 53 - 55
10117 Berlin
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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
Telefon: +49 30 6579800
Fax: +49 30 657980500
E-Mail: info@maternus.de
Internet: http://www.maternus.de
ISIN: DE0006044001
WKN: 604400
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Freiverkehr
in München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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176993 06.07.2012
(END) Dow Jones Newswires
July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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