DJ DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.07.2012 / 15:17 =-------------------------------------------------------------------- Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer 604400 ISIN DE 0006044001 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB und § 289 Absatz 5 HGB Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: * Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: * Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu wählen a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH & Co. c) Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH d) Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH e) Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im Gesundheitswesen f) Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt (Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt: Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann, Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. Bernd Günther Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz) New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg (Vorsitz) H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender) REAL AG, Kelkheim Patrio Plus AG, Hamburg WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main Karl Ehlerding Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven KHS GmbH, Dortmund WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main Salzgitter AG, Salzgitter Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat) Mario Ruano-Wohlers YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)* Axel Hölzer YMOS AG, Obertshausen* Roland Sing EMDS AG, Stuttgart Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz) Sylvia Wohlers de Meie Keine Andreas Keil Keine Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen. * Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012 vorliegend. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt werden. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden: Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft c / o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 21027298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012, 0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer
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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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Vereinigung von Aktionären oder sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder Personenvereinigungen erteilt werden, wird hingewiesen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen können auch auf elektronischem Weg übermittelt werden, und zwar bis zum Donnerstag, den 23. August 2012, 18:00 Uhr, an nachfolgende E-Mail-Adresse: HV2012@maternus.de Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt, nachdem sie sich gemäß den oben erläuterten Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben, oder stehen im Internet unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Freie Verfügbarkeit der Aktien Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 52.425.000,00 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt je 20.970.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen (entsprechend 200.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft zu richten und muss dieser mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, den 24. Juli 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die unter dem Punkt Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der Gesellschaft. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 24. Mai 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die unter dem Punkt Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge angegebene Anschrift der Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge oder solche, die nicht innerhalb der unter dem Punkt Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge hierfür genannten Frist der Gesellschaft zugehen, müssen nicht zugänglich gemacht werden. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG beigefügt sind. Gleiches gilt, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind zu richten an: Maternus-Kliniken AG Investor Relations Französische Str. 53-55 10117 Berlin Telefax: 030 / 65 79 80 650 Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, den 9. August 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft: Folgende Informationen sind von der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.maternus.de zugänglich: * der Inhalt der Einberufung; * eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll; * die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere * der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG * der Konzern-Abschluss * der Lagebericht * der Konzern-Lagebericht * der Bericht des Aufsichtsrates * die erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB * die Darstellung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder * die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung; * die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können und * nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht Berlin, im Juli 2012 Maternus-Kliniken AG Der Vorstand Anfahrt Von Osnabrück kommend: An der ersten Ampelanlage nach dem Autobahnende rechts in die Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung 'Maternus-Klinik' folgen [Ringstraße - Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. Von Dortmund oder Hannover kommend: Autobahn A2: Autobahnabfahrt Exter, von dort in Richtung Bad Oeynhausen - Lohe fahren, nach ca. 5 km der Beschilderung 'Maternus-Klinik' folgen [Loher Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. Von Bremen / Nienburg / Minden auf der B61 kommend: Am Ende der B61 an der Ampelkreuzung rechts in die Mindener Straße abbiegen. Dort nach ca. 2,5 km (6. größere Ampel) links in die Ringstraße abbiegen. Von dort der Beschilderung folgen [Ringstraße - Lange Straße - Bültestraße - Am Brinkkamp]. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Der Bahnhof in Bad Oeynhausen ist an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angeschlossen. Parkmöglichkeiten Auf dem Klinikgelände in Bad Oeynhausen sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Maternus-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin Telefon: 030 65 79 80 - 0 Telefax: 030 65 79 80 - 500 E-Mail: info@maternus.de =-------------------------------------------------------------------- 06.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft Französische Str. 53 - 55 10117 Berlin Deutschland
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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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