
Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hat vor dem Landgericht Köln Klage gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR erhoben.
Ziel der Klageerhebung ist die Unterbindung der vertragswidrigen Nutzung des ehemaligen Hürther Studiogeländes zum Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen. Zusätzlich macht die MMC mit der Klage Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfonds geltend.
Der MMC-Geschäftsführer André van Eijden stellt hierzu fest: "Die Klageerhebung ist ein wichtiges Signal in den Markt. Durch die Produktionsaktivitäten in Hürth sehen wir uns gezwungen, mit gerichtlicher Hilfe dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vereinbarungen durch den Immobilienfonds eingehalten werden und am Standort Hürth keine Produktionen mehr durchgeführt werden".
Die Klage ist mit dem Käufer der MMC, der in München ansässigen Deutsche Unternehmensbeteiligungen AG (DUBAG) abgestimmt. Unabhängig von der eingereichten Klage laufen die Gespräche zum Abschluss dieser Transaktion weiter. Der Vollzug wird im ersten Quartal 2013 erwartet.
Hintergrund der Klageerhebung:
Grundlage der Klage ist der Mietvertrag zwischen MMC und dem Immobilienfonds. Die MMC hatte das Gelände in Hürth ebenso wie das Studiogelände in Köln-Ossendorf (Coloneum) langfristig von dem Immobilienfonds angemietet. Der Mietvertrag für das Gelände in Hürth wurde durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts durch den Immobilienfonds mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Seitdem konzentriert die MMC ihr Geschäft auf das Coloneum.
Im Gegenzug zu dem Sonderkündigungsrecht für das Gelände in Hürth verpflichtete sich der Immobilienfonds, mit Auszug der MMC für einen Zeitraum von fünf Jahren, also bis zum 31.12.2016, dort keinen Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen mehr zuzulassen.
Dennoch hat der Immobilienfonds in der Folge das Hürther Gelände an die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH (MPN) vermietet. Die MPN nutzt das Hürther Gelände inzwischen zum Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen. Damit verletzt der Immobilienfonds seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der MMC. Die MMC klagt nun auf Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Unterbindung des Studiobetriebs in Hürth und auf Ersatz von Schäden, die der MMC durch die vertragswidrige Nutzung des Geländes in Hürth entstanden sind.
Am 12.07.2012 hatte die MMC in dieser Angelegenheit eine einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds erwirkt (LG Köln, Az: 32 O 280/12), die jedoch mangels Dringlichkeit des Antrags wieder aufgehoben wurde. An der Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung zwischen MMC und dem Immobilienfonds und der Vertragswidrigkeit des Studiobetriebs in Hürth hatte das Landgericht Köln jedoch keine Zweifel, dies brachte es auch in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck.
Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC, erläutert: "Wir sind zuversichtlich, mit der eingereichten Klage zukünftig juristisch abgesicherte Klarheit zu erhalten, und dies nicht nur für die MMC, den Produktionsstandort Coloneum in Köln-Ossendorf und die Arbeitsplätze unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Produktionssicherheit der Medienbranche.
Für Produzenten und Sender ist die derzeitige Situation schwer zu überblicken. Der Immobilienfonds gestattet der MPN, das Hürther Gelände für den Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen zu nutzen und anzubieten. Da dieses Angebot laut dem bestehenden Mietvertrag zwischen der MMC und dem Immobilienfonds vertragswidrig ist, werden Nutzer jedoch dem Risiko einer Produktionsgefährdung ausgesetzt. Ich bin mir sicher, dass sowohl bisher vereinbarte als auch zukünftige Studiovermietungen für Film- und Fernsehproduktionen auf dem Hürther Gelände vom Gericht untersagt werden. Mit der Klage möchten wir jetzt, nicht nur im Interesse von MMC selbst, sondern auch zum Schutz von Produzenten und Sendern, klare Verhältnisse schaffen."
Originaltext: Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79320 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79320.rss2
Pressekontakt: Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH Hans-Jörg Seibold Leiter PR & Marketing Tel.: +49 (0) 221 250 1139 E-Mail: hans-joerg.seibold@mmc.de Web: www.mmc.de
© 2013 news aktuell