DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.01.2013 / 15:33 =-------------------------------------------------------------------- Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN 550 810 ISIN DE0005508105 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 26. März 2013, 10:00 Uhr, im Hermann-Josef-Abs-Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2012 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 26. März 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011/2012 der Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 24.051.686,98 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je 5.470.543,60 dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,80 EUR je 10.941.087,20 dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung 7.640.056,18 EUR ________________________________________________________________________ Bilanzgewinn 24.051.686,98 EUR Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie sowie einer Sonderdividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfällt, ebenfalls auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 6. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Günther Langenbucher wird zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 26. März 2013 die in § 10 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats erreicht haben. Er hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausscheiden. Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, darunter die Rossmann Beteiligungs GmbH, haben gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, den derzeitigen Vorstandssprecher Herrn Wilken Freiherr von Hodenberg, der zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 aus dem Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG ausscheiden wird, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Wilken Freiherr von Hodenberg, wohnhaft in Frankfurt am Main, bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 Vorstandssprecher der Deutschen Beteiligungs AG, mit Wirkung vom Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 an als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Günther Langenbucher, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Herr von Hodenberg beabsichtigt für den Fall seiner Wahl nicht, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich nachfolgend unter II. 7. Beschlussfassung über eine Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats sieht neben einer festen Vergütung einen erfolgsabhängigen Teil vor, der sich an der Steigerung des Eigenkapitals je Aktie innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres orientiert. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass diese Vergütungsform besser geeignet ist, der unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Sie kommt so der geänderten Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des 'Deutschen Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 15. Mai 2012 nach. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. März 2004, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2007, festgelegte Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf den unter nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt neu festgelegt: a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 50.000,00 EUR p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,75-fache und der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 1,25-fache der festen Vergütung. Die Mitgliedschaft im Präsidium wird zusätzlich zur Vergütung nach den vorstehenden Sätzen mit dem 0,25-fachen, der Vorsitz im Prüfungsausschuss mit dem 0,5-fachen der festen Vergütung berücksichtigt. Unabhängig von der Mitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen und einer Funktion als deren Vorsitzender erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal das 2,0-fache der festen Vergütung und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses maximal das
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1,5-fache der festen Vergütung. b) Die Vergütung ist mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder dem Präsidium angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. c) Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit deckt. d) Die vorstehende Vergütungsregelung gemäß lit. a) bis c) gilt erstmalig für das Geschäftsjahr 2013/2014. Die bisherige Regelung der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. März 2004, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2007, ist zur Information der Aktionäre nachfolgend wiedergegeben: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 30.000,00 EUR p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,75-fache und der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 1,25-fache der festen Vergütung. Die Mitgliedschaft im Präsidium wird zusätzlich zur Vergütung nach den vorstehenden Sätzen mit dem 0,25-fachen, der Vorsitz im Prüfungsausschuss mit dem 0,5-fachen der festen Vergütung berücksichtigt. Unabhängig von der Mitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen und einer Funktion als deren Vorsitzender erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal das 2,0-fache der festen Vergütung und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses maximal das 1,5-fache der festen Vergütung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus eine erfolgsbezogene Vergütung, sofern der im Konzernjahresabschluss ausgewiesene Net Asset Value pro Aktie zum Ende eines jeweiligen Geschäftsjahres um mehr als 12% im Vergleich zum Net Asset Value pro Aktie des vorangegangenen Geschäftsjahres gestiegen ist. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt für jeden vollen Prozentpunkt, um den der Anstieg 12% übertrifft, jeweils 1.500,00 EUR. Die maximale Höhe der erfolgsbezogenen Vergütung beträgt für jedes Mitglied des Aufsichtsrats 30.000,00 EUR p.a. Bei Ermittlung des Net Asset Value-Anstiegs ist für das zum Vergleich herangezogene, vorangehende Geschäftsjahr die für dieses Geschäftsjahr gezahlte Dividende in Abzug zu bringen. 8. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen Die Aktien der Deutschen Beteiligungs AG lauten bisher auf den Inhaber. Durch die Umstellung auf Namensaktien soll die Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre erhöht und eine Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtert werden. Zum Zwecke der Umstellung auf Namensaktien sollen die Satzung einschließlich der darin enthaltenen Kapitalien und bestehende Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung wie nachfolgend vorgeschlagen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Umstellung auf Namensaktien aa) Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung unter nachfolgend lit. a) bb) bestehenden, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt. bb) § 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Aktien lauten auf den Namen. Trifft bei einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen. Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister gemäß § 67 AktG, sofern sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, sofern sie juristische Personen sind, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.' b) Anpassung der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. In der Einberufung zur Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Umschreibungen im Aktienregister in der Zeit zwischen der letzten Möglichkeit zur Anmeldung zur Hauptversammlung bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung auszusetzen.' c) Anpassung der bestehenden Kapitalien und Ermächtigungsbeschlüsse aa) Die von der Hauptversammlung vom 24. März 2010 zu Tagesordnungspunkt 8 lit. a) beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 23. März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.266.665,33 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010), wird dahingehend geändert, dass die Worte 'auf den Inhaber lautender Stückaktien' durch 'auf den Namen lautender Stückaktien' ersetzt werden. bb) § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte 'auf den Inhaber lautender Stückaktien' durch 'auf den Namen lautender Stückaktien' ersetzt werden, und somit insgesamt wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.266.665,33 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010).' cc) Die von der Hauptversammlung vom 24. März 2010 zu Tagesordnungspunkt 9 lit. a) beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen 'Schuldverschreibungen') mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 160.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf Inhaberstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 24.266.665,33 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren, wird dahingehend geändert, dass die Ermächtigung anstelle der Gewährung von Options- und Wandlungsrechten auf Inhaberstückaktien zur Gewährung von Options- und Wandlungsrechten auf auf den
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