Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 15.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Absolut einzigartig! Das Gold-Einhorn des Jahres!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
183 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.03.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.01.2013 / 15:33 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN 550 810 
   ISIN DE0005508105 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 
   Dienstag, dem 26. März 2013, 10:00 Uhr, im Hermann-Josef-Abs-Saal, 
   Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2012, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2012 und des 
           zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG 
           und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
           26. März 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
           Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
           der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011/2012 der Deutschen Beteiligungs AG in 
           Höhe von 24.051.686,98 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je                5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,80 EUR je         10.941.087,20 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                             7.640.056,18 
                                                                        EUR 
 
   ________________________________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                               24.051.686,98 
                                                                        EUR 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte 
           Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend 
           modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer 
           Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie sowie 
           einer Sonderdividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter 
           Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht 
           dividendenberechtigte Aktien entfällt, ebenfalls auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des 
           Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Günther Langenbucher wird zum 
           Zeitpunkt der Hauptversammlung am 26. März 2013 die in § 10 
           der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte 
           Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats 
           erreicht haben. Er hat sein Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 
           26. März 2013 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus 
           dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausscheiden. 
 
 
           Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an 
           der Gesellschaft halten, darunter die Rossmann Beteiligungs 
           GmbH, haben gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
           vorgeschlagen, den derzeitigen Vorstandssprecher Herrn Wilken 
           Freiherr von Hodenberg, der zum Ablauf der Hauptversammlung am 
           26. März 2013 aus dem Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG 
           ausscheiden wird, als Vertreter der Anteilseigner in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem 
           Vorschlag an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
           Herrn Wilken Freiherr von Hodenberg, wohnhaft in Frankfurt am 
           Main, bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 
           Vorstandssprecher der Deutschen Beteiligungs AG, mit Wirkung 
           vom Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2013 an als 
           Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die 
           Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die 
           restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Prof. 
           Dr. Günther Langenbucher, also bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der 
           Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG setzt sich gemäß §§ 
           95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 
           Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung 
           zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Herr von Hodenberg beabsichtigt für den Fall seiner Wahl 
           nicht, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich 
           nachfolgend unter II. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Neuregelung der 
           Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats sieht neben einer 
           festen Vergütung einen erfolgsabhängigen Teil vor, der sich an 
           der Steigerung des Eigenkapitals je Aktie innerhalb des 
           jeweiligen Geschäftsjahres orientiert. Die Vergütung des 
           Aufsichtsrats soll auf eine reine Festvergütung umgestellt 
           werden. Die Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass 
           diese Vergütungsform besser geeignet ist, der unabhängig vom 
           kurzfristigen Unternehmenserfolg zu erfüllenden 
           Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Sie 
           kommt so der geänderten Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des 
           'Deutschen Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 15. 
           Mai 2012 nach. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. März 2004, 
           geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 
           2007, festgelegte Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung 
           auf den unter nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt 
           neu festgelegt: 
 
 
       a)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             feste Vergütung von 50.000,00 EUR p.a. Der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrats erhält das 1,75-fache und der Stellvertreter 
             des Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 1,25-fache der festen 
             Vergütung. Die Mitgliedschaft im Präsidium wird zusätzlich 
             zur Vergütung nach den vorstehenden Sätzen mit dem 
             0,25-fachen, der Vorsitz im Prüfungsausschuss mit dem 
             0,5-fachen der festen Vergütung berücksichtigt. Unabhängig 
             von der Mitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen und 
             einer Funktion als deren Vorsitzender erhält der Vorsitzende 
             des Aufsichtsrats maximal das 2,0-fache der festen Vergütung 
             und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie 
             der Vorsitzende des Prüfungsausschusses maximal das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 30, 2013 09:34 ET (14:34 GMT)

1,5-fache der festen Vergütung. 
 
 
       b)    Die Vergütung ist mit Ablauf des jeweiligen 
             Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
             während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
             oder dem Präsidium angehören oder den Vorsitz oder den 
             stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz 
             im Prüfungsausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der 
             Zeit geringere Vergütung. 
 
 
       c)    Die Gesellschaft erstattet den 
             Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung ihres Amts 
             entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die 
             Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer. 
             Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder 
             eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die 
             gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit 
             deckt. 
 
 
       d)    Die vorstehende Vergütungsregelung gemäß lit. a) 
             bis c) gilt erstmalig für das Geschäftsjahr 2013/2014. 
 
 
 
           Die bisherige Regelung der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß 
           Beschluss der Hauptversammlung vom 18. März 2004, geändert 
           durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2007, ist 
           zur Information der Aktionäre nachfolgend wiedergegeben: 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung 
           von 30.000,00 EUR p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           erhält das 1,75-fache und der Stellvertreter des Vorsitzenden 
           des Aufsichtsrats das 1,25-fache der festen Vergütung. Die 
           Mitgliedschaft im Präsidium wird zusätzlich zur Vergütung nach 
           den vorstehenden Sätzen mit dem 0,25-fachen, der Vorsitz im 
           Prüfungsausschuss mit dem 0,5-fachen der festen Vergütung 
           berücksichtigt. Unabhängig von der Mitgliedschaft in 
           verschiedenen Ausschüssen und einer Funktion als deren 
           Vorsitzender erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal 
           das 2,0-fache der festen Vergütung und der stellvertretende 
           Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des 
           Prüfungsausschusses maximal das 1,5-fache der festen 
           Vergütung. 
 
 
           Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus eine 
           erfolgsbezogene Vergütung, sofern der im 
           Konzernjahresabschluss ausgewiesene Net Asset Value pro Aktie 
           zum Ende eines jeweiligen Geschäftsjahres um mehr als 12% im 
           Vergleich zum Net Asset Value pro Aktie des vorangegangenen 
           Geschäftsjahres gestiegen ist. Die erfolgsbezogene Vergütung 
           beträgt für jeden vollen Prozentpunkt, um den der Anstieg 12% 
           übertrifft, jeweils 1.500,00 EUR. Die maximale Höhe der 
           erfolgsbezogenen Vergütung beträgt für jedes Mitglied des 
           Aufsichtsrats 30.000,00 EUR p.a. Bei Ermittlung des Net Asset 
           Value-Anstiegs ist für das zum Vergleich herangezogene, 
           vorangehende Geschäftsjahr die für dieses Geschäftsjahr 
           gezahlte Dividende in Abzug zu bringen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Umstellung von 
           Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen 
           der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen 
 
 
           Die Aktien der Deutschen Beteiligungs AG lauten bisher auf den 
           Inhaber. Durch die Umstellung auf Namensaktien soll die 
           Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre erhöht und 
           eine Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären 
           erleichtert werden. 
 
 
           Zum Zwecke der Umstellung auf Namensaktien sollen die Satzung 
           einschließlich der darin enthaltenen Kapitalien und bestehende 
           Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung wie nachfolgend 
           vorgeschlagen angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    Umstellung auf Namensaktien 
 
 
         aa)   Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung 
               unter nachfolgend lit. a) bb) bestehenden, auf den Inhaber 
               lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter 
               Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien 
               umgewandelt. 
 
 
         bb)   § 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Die Aktien lauten auf den Namen. Trifft bei einer 
               Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung 
               darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den 
               Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen. Die 
               Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die 
               Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das 
               Aktienregister gemäß § 67 AktG, sofern sie natürliche 
               Personen sind, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr 
               Geburtsdatum, sofern sie juristische Personen sind, ihre 
               Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in 
               jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien 
               anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen 
               Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit 
               angegeben werden.' 
 
 
 
       b)    Anpassung der Voraussetzungen für die Teilnahme 
             an der Hauptversammlung 
 
 
               § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
               des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
               im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig 
               zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss 
               in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst 
               sein und der Gesellschaft unter der in der Einberufung 
               hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der 
               Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und 
               der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. In der 
               Einberufung zur Hauptversammlung kann eine kürzere, in 
               Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen 
               werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Umschreibungen im 
               Aktienregister in der Zeit zwischen der letzten 
               Möglichkeit zur Anmeldung zur Hauptversammlung bis 
               einschließlich dem Tag der Hauptversammlung auszusetzen.' 
 
 
 
       c)    Anpassung der bestehenden Kapitalien und 
             Ermächtigungsbeschlüsse 
 
 
         aa)   Die von der Hauptversammlung vom 24. März 2010 
               zu Tagesordnungspunkt 8 lit. a) beschlossene Ermächtigung 
               des Vorstands, das Grundkapital bis zum 23. März 2015 mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den 
               Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
               Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
               24.266.665,33 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010), 
               wird dahingehend geändert, dass die Worte 'auf den Inhaber 
               lautender Stückaktien' durch 'auf den Namen lautender 
               Stückaktien' ersetzt werden. 
 
 
         bb)   § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird dahingehend 
               geändert, dass die Worte 'auf den Inhaber lautender 
               Stückaktien' durch 'auf den Namen lautender Stückaktien' 
               ersetzt werden, und somit insgesamt wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. 
               März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
               neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- 
               und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 
               insgesamt 24.266.665,33 EUR zu erhöhen (Genehmigtes 
               Kapital 2010).' 
 
 
         cc)   Die von der Hauptversammlung vom 24. März 2010 
               zu Tagesordnungspunkt 9 lit. a) beschlossene Ermächtigung 
               des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
               23. März 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder 
               auf den Namen lautende Options- und/oder 
               Wandelschuldverschreibungen (zusammen 
               'Schuldverschreibungen') mit oder ohne Laufzeitbegrenzung 
               im Gesamtnennbetrag von bis zu 160.000.000,00 EUR zu 
               begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen 
               Optionsrechte und den Inhabern bzw. Gläubigern von 
               Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf 
               Inhaberstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen 
               Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 24.266.665,33 
               EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. 
               Wandelanleihebedingungen zu gewähren, wird dahingehend 
               geändert, dass die Ermächtigung anstelle der Gewährung von 
               Options- und Wandlungsrechten auf Inhaberstückaktien zur 
               Gewährung von Options- und Wandlungsrechten auf auf den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 30, 2013 09:34 ET (14:34 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2013 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.