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DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.04.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
21.03.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SGL CARBON SE 
 
   Wiesbaden 
 
   - WKN 723530 - 
   - ISIN DE0007235301 - 
 
   - WKN A1RFKR - 
   - ISIN DE000A1RFKR2 - 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Dienstag, dem 30. April 2013, um 10:00 Uhr 
   im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der SGL 
           Carbon SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, des 
           Berichts des Aufsichtsrats, des Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
           und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat in seiner Sitzung am 
           12. März 2013 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der 
           SGL Carbon SE zum 31. Dezember 2012 gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
           Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über den 
           Jahresabschluss bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss 
           wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 12. März 
           2013 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die 
           Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. 
           Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           vielmehr lediglich vorzulegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von Euro 25.766.439,00 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je                     Euro 
   dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene    14.185.485,00 
   Geschäftsjahr 2012: 
 
   Gewinnvortrag:                                                    Euro 
                                                            11.580.954,00 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die 70.927.425 zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 2013 vorhandenen für das 
           Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien 
           berücksichtigt. Sollte sich bis zum Tage der Hauptversammlung 
           die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern, wird in 
           der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine 
           unveränderte Dividende von Euro 0,20 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
           vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft 
           für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
           Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst & 
           Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 
           Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
           8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
           SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil III der Vereinbarung über 
           die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 8. 
           Dezember 2008 (Beteiligungsvereinbarung), § 8 Abs. 1 der 
           Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, die 
           von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf 
           Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der 
           Arbeitnehmer zu bestellen (Ziff. 15.2 
           Beteiligungsvereinbarung, § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Die 
           Hauptversammlung ist an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur 
           Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 8 Abs. 1 Satz 
           3 der Satzung, § 36 Abs. 4 Satz 2 SEBG). 
 
 
           Mit Beendigung der am 30. April 2013 stattfindenden 
           Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
           Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme der 
           Aufsichtsratsmitglieder Edwin Eichler (Amtszeit bis zur 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2015 entscheidet) und Susanne Klatten (Amtszeit 
           bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 entscheidet). Es ist deshalb eine 
           Neubestellung von vier Vertretern der Anteilseignerseite und 
           allen Arbeitnehmervertretern erforderlich. 
 
 
       a)    Im Hinblick auf die Vertreter der Anteilseigner 
             schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines 
             Nominierungsausschusses vor, zu beschließen: 
 
 
             Die Personen nachfolgend unter Ziffern 1.-3. werden mit 
             Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. April 
             2013 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
             Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das 
             Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitgerechnet wird), längstens jedoch für fünf Jahre, zu 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt: 
 
 
         1.    Dr. Christine Bortenlänger, Pullach, 
               Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts 
               e.V., Frankfurt/Main, 
 
 
         2.    Dr. Daniel Camus, Genf, Schweiz, Finanzvorstand 
               (Chief Financial Officer) The Global Fund, Genf, Schweiz, 
 
 
         3.    Dr.-Ing. Hubert Lienhard, Heidenheim, 
               Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH, 
               Heidenheim. 
 
 
 
             Ferner wird Andrew H. Simon OBE MBA, Bougy-Villars, Schweiz, 
             Berater und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen, 
             mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. April 
             2013 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des 
             Aufsichtsrats bestellt. 
 
 
 
           Weitere ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen 
           Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem Dokument im 
           Anschluss an die Tagesordnung. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an die in diesem lit. a) 
           enthaltenen Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Es ist vorgesehen, dass Frau Susanne Klatten im Rahmen der 
           Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidatin für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
 
       b)    Von den sechs Sitzen der Arbeitnehmervertreter 
             entfallen gemäß Ziffer 18.1 Beteiligungsvereinbarung, § 36 
             Abs. 1 SEBG vier Sitze auf Deutschland und jeweils ein Sitz 
             auf Polen und Portugal. Von Seiten der Arbeitnehmer werden 
             die folgenden Vorschläge für die durch die Hauptversammlung 
             zu bestellenden Arbeitnehmervertreter und deren 
             Ersatzmitglieder unterbreitet: 
 
 
             Folgende Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der 
             Hauptversammlung vom 30. April 2013 für eine Amtszeit bis 
             zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
             für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
             beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
             beginnt, nicht mitgerechnet wird), längstens jedoch für fünf 
             Jahre, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt: 
 
 
         1.    Ana Cristina Ferreira Cruz, Cruz 
               Quebrada-Dafundo, Portugal, Qualitätsmanagerin Fisipe - 
               Fibras Sintéticas de Portugal S.A., Lavradio, Portugal, 
               als Vertreterin für Portugal, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-

2.    Michael Leppek, Augsburg, Deutschland, 
               Bezirkssekretär IG Metall Bezirksleitung Bayern, 
               Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 
 
 
         3.    Helmut Jodl, Meitingen, Deutschland, 
               freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, 
               Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 
 
 
         4.    Marcin Rzeminski, Nowy Sacz, Polen, 
               Qualitätsmanager SGL Carbon Polska S.A., Nowy Sacz, Polen, 
               als Vertreter für Polen, 
 
 
         5.    Markus Stettberger, Allmanshofen, Deutschland, 
               freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, 
               Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 
 
 
         6.    Hans-Werner Zorn, Bonn, Deutschland, 
               freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, 
               Deutschland, als Vertreter für Deutschland. 
 
 
 
             Weiter werden für die vorgenannte Amtszeit folgende Personen 
             zu Ersatzmitgliedern der Arbeitnehmervertreter des 
             Aufsichtsrats der SGL Carbon SE bestellt: 
 
 
         1.    Amilcar Raimundo, Alhos Vedros, Portugal, 
               Elektrotechniker Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal 
               S.A., Lavradio, Portugal, als Ersatzmitglied für Ana 
               Cristina Ferreira Cruz, 
 
 
         2.    Jürgen Glaser, Bingen, Deutschland, 
               Gewerkschaftssekretär und Bezirksleiter IG BCE - Bezirk 
               Darmstadt, Deutschland, als Ersatzmitglied für Michael 
               Leppek, 
 
 
         3.    Birgit Burkert, Westendorf, Deutschland, 
               Chemietechnikerin SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland, 
               als Ersatzmitglied für Helmut Jodl, 
 
 
         4.    Izabela Urbas-Mokrzycka, Raciborz, Polen, 
               Assistentin Geschäftsleitung SGL Carbon Polska S.A., 
               Raciborz, Polen, als Ersatzmitglied für Marcin Rzeminski, 
 
 
         5.    Josef Jung, Nordendorf, Deutschland, 
               freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, 
               Deutschland, als Ersatzmitglied für Markus Stettberger, 
 
 
         6.    Dieter Züllighofen, Remagen, Deutschland, 
               freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, 
               Deutschland, als Ersatzmitglied für Hans-Werner Zorn. 
 
 
 
 
           Die Ersatzmitglieder werden wie aufgeführt Mitglieder des 
           Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der 
           Arbeitnehmer, für das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, 
           vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet. 
 
 
           Weitere ergänzende Angaben über die Aufsichtsratskandidaten 
           bzw. Ersatzmitglieder finden Sie in diesem Dokument im 
           Anschluss an die Tagesordnung. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 der Satzung 
           an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur Bestellung der 
           Arbeitnehmervertreter gebunden. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu 
           lassen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung. 
 
 
           Die derzeitige Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           der SGL Carbon SE wurde von der Hauptversammlung letztmalig 
           2007 angepasst. 
 
 
           Angesichts der seitdem deutlich gestiegenen Erwartungen an die 
           Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im 
           Interesse einer guten Corporate Governance sind auch die 
           inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an dessen Mitglieder 
           umfangreicher geworden. Hinzu kommt, dass seit der letzten 
           Anpassung der Aufsichtsratsvergütung die Unternehmensgröße und 
           die internationale Tätigkeit der Gesellschaft weiter 
           zugenommen hat, was mit einer größeren Verantwortung und einem 
           größeren Arbeitsaufwand für den Aufsichtsrat einhergeht. Nicht 
           zuletzt ist die Gesellschaft im Unternehmensinteresse auch 
           darauf angewiesen, im Wettbewerb um herausragende 
           Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats eine 
           wettbewerbsfähige Vergütung anbieten zu können. So sollte die 
           Aufsichtsratsvergütung der SGL Carbon SE mit den 
           Aufsichtsratsvergütungen von Unternehmen entsprechender Größe 
           und Komplexität vergleichbar sein, während die bisherige 
           Vergütung unterhalb des MDAX-Durchschnitts liegt. 
 
 
           In der Gesamtschau hält die Verwaltung der SGL Carbon SE daher 
           eine angemessene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für 
           geboten. Die bisherigen Erfahrungen haben auch gezeigt, dass 
           dem erheblich höheren Arbeitsaufwand des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden bei der Vergütung weitergehend 
           Rechnung getragen werden und seine Vergütung relativ zu den 
           anderen Mitgliedern zusätzlich erhöht werden sollte. 
           Schließlich haben sich in den letzten Jahren Tätigkeitsbereich 
           und Bedeutung des Prüfungsausschusses erheblich erweitert. 
           Dies sollte mit einer maßvollen Erhöhung der Vergütung für die 
           Tätigkeit in diesem Ausschuss, sowohl für die einfachen 
           Mitglieder wie auch den Vorsitzenden, honoriert werden. 
 
 
           Die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderungen umfassen 
           daher: 
 
 
       *     die Anpassung der festen Vergütung eines 
             einfachen Aufsichtsratsmitglieds von Euro 30.000,00 auf Euro 
             50.000,00 pro Jahr sowie die Festlegung des Sitzungsgelds 
             der Aufsichtsräte für die Teilnahme an einer Sitzung des 
             Aufsichtsrats auf Euro 400,00 pro Sitzung 
 
 
       *     die Anpassung der Vergütung des 
             Aufsichtsratsvorsitzenden vom 2-fachen der festen Vergütung 
             des einfachen Aufsichtsratsmitglieds auf das 2 1/2-fache der 
             (dann erhöhten) festen Vergütung eines einfachen 
             Aufsichtsratsmitglieds, d.h. von Euro 60.000,00 auf künftig 
             Euro 125.000,00 pro Jahr (während es bei der Vergütung der 
             stellvertretenden Vorsitzenden beim 1 1/2-fachen der (dann 
             aber erhöhten) festen Vergütung des einfachen 
             Aufsichtsratsmitglieds bleiben soll, d.h. eine Vergütung von 
             künftig Euro 75.000,00 pro Jahr) 
 
 
       *     die Erhöhung der zusätzlichen Vergütung für die 
             Mitglieder des Prüfungsausschusses von Euro 2.000,00 auf 
             Euro 3.000,00 und die des Vorsitzenden des 
             Prüfungsausschusses von Euro 5.000,00 auf Euro 6.000,00 pro 
             Sitzung 
 
 
 
           Klarstellend wird zudem festgelegt, dass die 
           Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
           Gesellschaft in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen 
           Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung einbezogen ist. Die 
           neue Vergütung soll mit Beginn des 1. Januar 2014 wirksam 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 12 der Satzung wird wie folgt insgesamt neu 
             gefasst: 
 
 
                       '§ 12 
 
            Vergütung des Aufsichtsrates 
 
 
         (1)   Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem 
               Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des 
               Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von Euro 50.000,00 pro 
               Jahr. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines 
               Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus oder wird ein 
               Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres in 
               den Aufsichtsrat gewählt, erhält es die vorstehende 
               Vergütung zeitanteilig. 
 
 
         (2)   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
               Zweieinhalbfache, seine Stellvertreter das Anderthalbfache 
               der Vergütung nach Absatz 1 Satz 1. 
 
 
         (3)   Jedes Mitglied des Personal- und des 
               Strategie-/Technologieausschusses erhält bei Teilnahme 
               Euro 2.000,00, jedes Mitglied des Prüfungsausschusses 
               erhält bei Teilnahme Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung. 
               Der Vorsitzende des Personal- und des 
               Strategie-/Technologieausschusses erhält Euro 3.000,00, 
               der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält Euro 
               6.000,00 pro Sitzung. 
 
 
         (4)   Die Gesellschaft gewährt ferner den Mitgliedern 
               des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Sitzung des 
               Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von Euro 400,00 und bezieht 
               die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
               in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen 
               Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit ein.' 
 
 
 
       b)    Die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und 
             damit die Satzungsänderung gemäß lit. a) dieses 
             Tagesordnungspunktes findet erstmals Anwendung ab dem 1. 
             Januar 2014. Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Satzungsänderung so zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, dass eine Eintragung erst 2014 erfolgt. 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)

Ergänzende Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
   Aufsichtsrats- bzw. Ersatzkandidaten 
 
   Kandidaten Anteilseignerseite 
 
   Dr. Christine Bortenlänger, Pullach, Geschäftsführender Vorstand des 
   Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, 
           Düsseldorf 
 
 
     -     TÜV Süd Aktiengesellschaft, München 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     Münchener Hypothekenbank e.G., München (Mitglied 
           der Vertreterversammlung) 
 
 
   Dr. Daniel Camus, Genf, Schweiz, Finanzvorstand (Chief Financial 
   Officer) The Global Fund, Genf, Schweiz 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     MorphoSys AG, Martinsried 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     Cameco Corp., Saskatoon, Kanada 
 
 
     -     Valéo SA, Paris, Frankreich 
 
 
     -     Vivendi SA, Paris, Frankreich 
 
 
   Dr.-Ing. Hubert Lienhard, Heidenheim, Vorsitzender der 
   Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim 
 
   Voith - Konzern: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate: 
 
     -     Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG, Heidenheim 
           (Beiratsvorsitzender) 
 
 
     -     Voith Industrial Services Holding GmbH & Co. KG, 
           Stuttgart (Beiratsvorsitzender) 
 
 
     -     Voith Paper Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG, 
           Heidenheim (Beiratsvorsitzender) 
 
 
     -     Voith Turbo GmbH & Co. KG, Heidenheim 
           (Beiratsvorsitzender) 
 
 
     -     Voith Turbo Beteiligungs GmbH, Heidenheim 
           (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
   Mitgliedschaft in sonstigen gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsräten: 
 
     -     EnBW AG, Karlsruhe 
 
 
     -     Heraeus Holding GmbH, Hanau 
 
 
   Andrew H. Simon OBE MBA, Bougy-Villars, Schweiz, Berater und 
   Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     BCA Osprey 1 Ltd, London, Vereinigtes Königreich 
 
 
     -     Exova Group plc, London, Vereinigtes Königreich 
 
 
     -     Icon Infrastructure Management Ltd, Guernsey, 
           Vereinigtes Königreich 
 
 
     -     Icon 1A GP Ltd, Guernsey, Vereinigtes Königreich 
 
 
     -     Management Consulting Group plc, London, 
           Vereinigtes Königreich 
 
 
     -     Travis Perkins plc, Northampton, Vereinigtes 
           Königreich 
 
 
     -     Finning International Inc., Vancouver, Kanada 
 
 
   Herr Simon erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an 
   Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und 
   Abschlussprüfung. 
 
   Kandidaten Arbeitnehmerseite 
 
   Ana Cristina Ferreira Cruz, Cruz Quebrada-Dafundo, Portugal 
   Qualitätsmanagerin Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., 
   Lavradio, Portugal 
 
   Frau Ana Cristina Cruz bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Michael Leppek, Augsburg, Deutschland 
   Bezirkssekretär IG Metall Bezirksleitung Bayern, Deutschland 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     MTU Aero Engines Holding AG, München 
 
 
     -     MTU Aero Engines GmbH, München 
 
 
     -     Nokia Siemens Networks Management GmbH, München 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Direktion 
           München, München (Direktionsbeirat) 
 
 
   Helmut Jodl, Meitingen, Deutschland 
   freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland 
 
   Herr Helmut Jodl bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Marcin Rzeminski, Nowy Sacz, Polen 
   Qualitätsmanager SGL Carbon Polska S.A., Nowy Sacz, Polen 
 
   Herr Marcin Rzeminski bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Markus Stettberger, Allmanshofen, Deutschland 
   freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland 
 
   Herr Markus Stettberger bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich 
   zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Hans-Werner Zorn, Bonn, Deutschland 
   freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland 
 
   Herr Hans-Werner Zorn bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Ersatzkandidaten Arbeitnehmerseite 
 
   Amilcar Raimundo, Alhos Vedros, Portugal (Ersatzmitglied für Ana 
   Cristina Ferreira Cruz) 
   Elektrotechniker Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., 
   Lavradio, Portugal 
 
   Herr Amilcar Raimundo bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Jürgen Glaser, Bingen, Deutschland (Ersatzmitglied für Michael Leppek) 
   Gewerkschaftssekretär und Bezirksleiter IG BCE - Bezirk Darmstadt, 
   Deutschland 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     Merck KGaA, Darmstadt 
 
 
   Birgit Burkert, Westendorf, Deutschland (Ersatzmitglied für Helmut 
   Jodl) 
   Chemietechnikerin SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland 
 
   Frau Birgit Burkert bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Izabela Urbas-Mokrzycka, Raciborz, Polen (Ersatzmitglied für Marcin 
   Rzeminski) 
   Assistentin Geschäftsleitung SGL Carbon Polska S.A., Raciborz, Polen 
 
   Frau Izabela Urbas-Mokrzycka bekleidet keine weiteren Ämter in 
   gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Josef Jung, Nordendorf, Deutschland (Ersatzmitglied für Markus 
   Stettberger) 
   freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland 
 
   Herr Josef Jung bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Dieter Züllighofen, Remagen, Deutschland (Ersatzmitglied für 
   Hans-Werner Zorn) 
   freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland 
 
   Herr Dieter Züllighofen bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich 
   zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird weiter erklärt, dass nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats keiner der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
   in einer nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder einem 
   wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten Aktionär steht. 
 
   Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der 
   Gesellschaft 
 
   Seit der letzten Hauptversammlung wurden aufgrund des Bonusprogramms 
   für Mitarbeiter und dem Aktienplan (Matching Share Plan), die beide im 
   Geschäftsbericht ausführlich dargestellt sind, insgesamt die Ausgabe 
   von 313.527 neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital I und Genehmigten 
   Kapital II der Gesellschaft jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   beschlossen. Von diesen 313.527 neuen Aktien sind 250.000 Aktien aus 
   dem Genehmigten Kapital II, für das die Hauptversammlung bereits 
   selbst das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen hat, geschaffen 
   worden, um sie entsprechend den Bedingungen des Bonussystems den 
   Mitarbeitern zu einem Bezugspreis zu überlassen, der dem 
   Eröffnungskurs im XETRA-Handelssystem am 18. März im Jahr des Bezugs 
   entspricht - dieser Bezugspreis betrug am 18. März 2013 Euro 30,00. 
   Zudem wurden aus dem Genehmigten Kapital I zum Zweck der Bedienung des 
   Aktienplans 63.527 neue Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und 
   ihrer verbundenen Unternehmen seit der letzten Hauptversammlung 
   geschaffen. Von den am Aktienplan teilnehmenden Mitarbeitern wurde 
   dafür jeweils als Sacheinlage ihr Anspruch auf den Bonus eingebracht, 
   der nach Ablauf der Haltefrist gewährt wird und der für jede Aktie dem 
   Wert des Schlusskurses im XETRA-Handelssystem an diesem Bonustag 
   entspricht. Die Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts 
   lagen nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat vor, da die 
   Gewährung von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 
   die Motivation der Mitarbeiter der SGL Group steigern und somit auch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)

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