
DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 21.03.2013 / 15:06 =-------------------------------------------------------------------- SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - - ISIN DE0007235301 - - WKN A1RFKR - - ISIN DE000A1RFKR2 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 30. April 2013, um 10:00 Uhr im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der SGL Carbon SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats, des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat in seiner Sitzung am 12. März 2013 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. Dezember 2012 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Jahresabschluss bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 12. März 2013 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich vorzulegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von Euro 25.766.439,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je Euro dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene 14.185.485,00 Geschäftsjahr 2012: Gewinnvortrag: Euro 11.580.954,00 Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die 70.927.425 zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2013 vorhandenen für das Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich bis zum Tage der Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine unveränderte Dividende von Euro 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu bestellen. 6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil III der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 8. Dezember 2008 (Beteiligungsvereinbarung), § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen (Ziff. 15.2 Beteiligungsvereinbarung, § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 8 Abs. 1 Satz 3 der Satzung, § 36 Abs. 4 Satz 2 SEBG). Mit Beendigung der am 30. April 2013 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme der Aufsichtsratsmitglieder Edwin Eichler (Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet) und Susanne Klatten (Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet). Es ist deshalb eine Neubestellung von vier Vertretern der Anteilseignerseite und allen Arbeitnehmervertretern erforderlich. a) Im Hinblick auf die Vertreter der Anteilseigner schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, zu beschließen: Die Personen nachfolgend unter Ziffern 1.-3. werden mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. April 2013 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), längstens jedoch für fünf Jahre, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt: 1. Dr. Christine Bortenlänger, Pullach, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main, 2. Dr. Daniel Camus, Genf, Schweiz, Finanzvorstand (Chief Financial Officer) The Global Fund, Genf, Schweiz, 3. Dr.-Ing. Hubert Lienhard, Heidenheim, Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim. Ferner wird Andrew H. Simon OBE MBA, Bougy-Villars, Schweiz, Berater und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. April 2013 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Weitere ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem Dokument im Anschluss an die Tagesordnung. Die Hauptversammlung ist nicht an die in diesem lit. a) enthaltenen Wahlvorschläge gebunden. Es ist vorgesehen, dass Frau Susanne Klatten im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. b) Von den sechs Sitzen der Arbeitnehmervertreter entfallen gemäß Ziffer 18.1 Beteiligungsvereinbarung, § 36 Abs. 1 SEBG vier Sitze auf Deutschland und jeweils ein Sitz auf Polen und Portugal. Von Seiten der Arbeitnehmer werden die folgenden Vorschläge für die durch die Hauptversammlung zu bestellenden Arbeitnehmervertreter und deren Ersatzmitglieder unterbreitet: Folgende Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. April 2013 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), längstens jedoch für fünf Jahre, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt: 1. Ana Cristina Ferreira Cruz, Cruz Quebrada-Dafundo, Portugal, Qualitätsmanagerin Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., Lavradio, Portugal, als Vertreterin für Portugal,
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March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-
2. Michael Leppek, Augsburg, Deutschland, Bezirkssekretär IG Metall Bezirksleitung Bayern, Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 3. Helmut Jodl, Meitingen, Deutschland, freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 4. Marcin Rzeminski, Nowy Sacz, Polen, Qualitätsmanager SGL Carbon Polska S.A., Nowy Sacz, Polen, als Vertreter für Polen, 5. Markus Stettberger, Allmanshofen, Deutschland, freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland, als Vertreter für Deutschland, 6. Hans-Werner Zorn, Bonn, Deutschland, freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland, als Vertreter für Deutschland. Weiter werden für die vorgenannte Amtszeit folgende Personen zu Ersatzmitgliedern der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE bestellt: 1. Amilcar Raimundo, Alhos Vedros, Portugal, Elektrotechniker Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., Lavradio, Portugal, als Ersatzmitglied für Ana Cristina Ferreira Cruz, 2. Jürgen Glaser, Bingen, Deutschland, Gewerkschaftssekretär und Bezirksleiter IG BCE - Bezirk Darmstadt, Deutschland, als Ersatzmitglied für Michael Leppek, 3. Birgit Burkert, Westendorf, Deutschland, Chemietechnikerin SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland, als Ersatzmitglied für Helmut Jodl, 4. Izabela Urbas-Mokrzycka, Raciborz, Polen, Assistentin Geschäftsleitung SGL Carbon Polska S.A., Raciborz, Polen, als Ersatzmitglied für Marcin Rzeminski, 5. Josef Jung, Nordendorf, Deutschland, freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland, als Ersatzmitglied für Markus Stettberger, 6. Dieter Züllighofen, Remagen, Deutschland, freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland, als Ersatzmitglied für Hans-Werner Zorn. Die Ersatzmitglieder werden wie aufgeführt Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, für das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet. Weitere ergänzende Angaben über die Aufsichtsratskandidaten bzw. Ersatzmitglieder finden Sie in diesem Dokument im Anschluss an die Tagesordnung. Die Hauptversammlung ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 der Satzung an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 7. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung. Die derzeitige Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE wurde von der Hauptversammlung letztmalig 2007 angepasst. Angesichts der seitdem deutlich gestiegenen Erwartungen an die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Interesse einer guten Corporate Governance sind auch die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an dessen Mitglieder umfangreicher geworden. Hinzu kommt, dass seit der letzten Anpassung der Aufsichtsratsvergütung die Unternehmensgröße und die internationale Tätigkeit der Gesellschaft weiter zugenommen hat, was mit einer größeren Verantwortung und einem größeren Arbeitsaufwand für den Aufsichtsrat einhergeht. Nicht zuletzt ist die Gesellschaft im Unternehmensinteresse auch darauf angewiesen, im Wettbewerb um herausragende Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats eine wettbewerbsfähige Vergütung anbieten zu können. So sollte die Aufsichtsratsvergütung der SGL Carbon SE mit den Aufsichtsratsvergütungen von Unternehmen entsprechender Größe und Komplexität vergleichbar sein, während die bisherige Vergütung unterhalb des MDAX-Durchschnitts liegt. In der Gesamtschau hält die Verwaltung der SGL Carbon SE daher eine angemessene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für geboten. Die bisherigen Erfahrungen haben auch gezeigt, dass dem erheblich höheren Arbeitsaufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden bei der Vergütung weitergehend Rechnung getragen werden und seine Vergütung relativ zu den anderen Mitgliedern zusätzlich erhöht werden sollte. Schließlich haben sich in den letzten Jahren Tätigkeitsbereich und Bedeutung des Prüfungsausschusses erheblich erweitert. Dies sollte mit einer maßvollen Erhöhung der Vergütung für die Tätigkeit in diesem Ausschuss, sowohl für die einfachen Mitglieder wie auch den Vorsitzenden, honoriert werden. Die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderungen umfassen daher: * die Anpassung der festen Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds von Euro 30.000,00 auf Euro 50.000,00 pro Jahr sowie die Festlegung des Sitzungsgelds der Aufsichtsräte für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats auf Euro 400,00 pro Sitzung * die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden vom 2-fachen der festen Vergütung des einfachen Aufsichtsratsmitglieds auf das 2 1/2-fache der (dann erhöhten) festen Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds, d.h. von Euro 60.000,00 auf künftig Euro 125.000,00 pro Jahr (während es bei der Vergütung der stellvertretenden Vorsitzenden beim 1 1/2-fachen der (dann aber erhöhten) festen Vergütung des einfachen Aufsichtsratsmitglieds bleiben soll, d.h. eine Vergütung von künftig Euro 75.000,00 pro Jahr) * die Erhöhung der zusätzlichen Vergütung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses von Euro 2.000,00 auf Euro 3.000,00 und die des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses von Euro 5.000,00 auf Euro 6.000,00 pro Sitzung Klarstellend wird zudem festgelegt, dass die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung einbezogen ist. Die neue Vergütung soll mit Beginn des 1. Januar 2014 wirksam werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 12 der Satzung wird wie folgt insgesamt neu gefasst: '§ 12 Vergütung des Aufsichtsrates (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von Euro 50.000,00 pro Jahr. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus oder wird ein Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat gewählt, erhält es die vorstehende Vergütung zeitanteilig. (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, seine Stellvertreter das Anderthalbfache der Vergütung nach Absatz 1 Satz 1. (3) Jedes Mitglied des Personal- und des Strategie-/Technologieausschusses erhält bei Teilnahme Euro 2.000,00, jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält bei Teilnahme Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung. Der Vorsitzende des Personal- und des Strategie-/Technologieausschusses erhält Euro 3.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält Euro 6.000,00 pro Sitzung. (4) Die Gesellschaft gewährt ferner den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von Euro 400,00 und bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit ein.' b) Die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und damit die Satzungsänderung gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes findet erstmals Anwendung ab dem 1. Januar 2014. Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass eine Eintragung erst 2014 erfolgt.
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March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-
Ergänzende Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufsichtsrats- bzw. Ersatzkandidaten Kandidaten Anteilseignerseite Dr. Christine Bortenlänger, Pullach, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, Düsseldorf - TÜV Süd Aktiengesellschaft, München Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Münchener Hypothekenbank e.G., München (Mitglied der Vertreterversammlung) Dr. Daniel Camus, Genf, Schweiz, Finanzvorstand (Chief Financial Officer) The Global Fund, Genf, Schweiz Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - MorphoSys AG, Martinsried Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Cameco Corp., Saskatoon, Kanada - Valéo SA, Paris, Frankreich - Vivendi SA, Paris, Frankreich Dr.-Ing. Hubert Lienhard, Heidenheim, Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim Voith - Konzern: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate: - Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG, Heidenheim (Beiratsvorsitzender) - Voith Industrial Services Holding GmbH & Co. KG, Stuttgart (Beiratsvorsitzender) - Voith Paper Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG, Heidenheim (Beiratsvorsitzender) - Voith Turbo GmbH & Co. KG, Heidenheim (Beiratsvorsitzender) - Voith Turbo Beteiligungs GmbH, Heidenheim (Aufsichtsratsvorsitzender) Mitgliedschaft in sonstigen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - EnBW AG, Karlsruhe - Heraeus Holding GmbH, Hanau Andrew H. Simon OBE MBA, Bougy-Villars, Schweiz, Berater und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - BCA Osprey 1 Ltd, London, Vereinigtes Königreich - Exova Group plc, London, Vereinigtes Königreich - Icon Infrastructure Management Ltd, Guernsey, Vereinigtes Königreich - Icon 1A GP Ltd, Guernsey, Vereinigtes Königreich - Management Consulting Group plc, London, Vereinigtes Königreich - Travis Perkins plc, Northampton, Vereinigtes Königreich - Finning International Inc., Vancouver, Kanada Herr Simon erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Kandidaten Arbeitnehmerseite Ana Cristina Ferreira Cruz, Cruz Quebrada-Dafundo, Portugal Qualitätsmanagerin Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., Lavradio, Portugal Frau Ana Cristina Cruz bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Michael Leppek, Augsburg, Deutschland Bezirkssekretär IG Metall Bezirksleitung Bayern, Deutschland Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - MTU Aero Engines Holding AG, München - MTU Aero Engines GmbH, München - Nokia Siemens Networks Management GmbH, München Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Direktion München, München (Direktionsbeirat) Helmut Jodl, Meitingen, Deutschland freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland Herr Helmut Jodl bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Marcin Rzeminski, Nowy Sacz, Polen Qualitätsmanager SGL Carbon Polska S.A., Nowy Sacz, Polen Herr Marcin Rzeminski bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Markus Stettberger, Allmanshofen, Deutschland freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland Herr Markus Stettberger bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Hans-Werner Zorn, Bonn, Deutschland freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland Herr Hans-Werner Zorn bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ersatzkandidaten Arbeitnehmerseite Amilcar Raimundo, Alhos Vedros, Portugal (Ersatzmitglied für Ana Cristina Ferreira Cruz) Elektrotechniker Fisipe - Fibras Sintéticas de Portugal S.A., Lavradio, Portugal Herr Amilcar Raimundo bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Jürgen Glaser, Bingen, Deutschland (Ersatzmitglied für Michael Leppek) Gewerkschaftssekretär und Bezirksleiter IG BCE - Bezirk Darmstadt, Deutschland Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Merck KGaA, Darmstadt Birgit Burkert, Westendorf, Deutschland (Ersatzmitglied für Helmut Jodl) Chemietechnikerin SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland Frau Birgit Burkert bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Izabela Urbas-Mokrzycka, Raciborz, Polen (Ersatzmitglied für Marcin Rzeminski) Assistentin Geschäftsleitung SGL Carbon Polska S.A., Raciborz, Polen Frau Izabela Urbas-Mokrzycka bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Josef Jung, Nordendorf, Deutschland (Ersatzmitglied für Markus Stettberger) freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Meitingen, Deutschland Herr Josef Jung bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Dieter Züllighofen, Remagen, Deutschland (Ersatzmitglied für Hans-Werner Zorn) freigestellter Betriebsrat SGL Carbon GmbH, Bonn, Deutschland Herr Dieter Züllighofen bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird weiter erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder einem wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten Aktionär steht. Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft Seit der letzten Hauptversammlung wurden aufgrund des Bonusprogramms für Mitarbeiter und dem Aktienplan (Matching Share Plan), die beide im Geschäftsbericht ausführlich dargestellt sind, insgesamt die Ausgabe von 313.527 neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital I und Genehmigten Kapital II der Gesellschaft jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Von diesen 313.527 neuen Aktien sind 250.000 Aktien aus dem Genehmigten Kapital II, für das die Hauptversammlung bereits selbst das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen hat, geschaffen worden, um sie entsprechend den Bedingungen des Bonussystems den Mitarbeitern zu einem Bezugspreis zu überlassen, der dem Eröffnungskurs im XETRA-Handelssystem am 18. März im Jahr des Bezugs entspricht - dieser Bezugspreis betrug am 18. März 2013 Euro 30,00. Zudem wurden aus dem Genehmigten Kapital I zum Zweck der Bedienung des Aktienplans 63.527 neue Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen seit der letzten Hauptversammlung geschaffen. Von den am Aktienplan teilnehmenden Mitarbeitern wurde dafür jeweils als Sacheinlage ihr Anspruch auf den Bonus eingebracht, der nach Ablauf der Haltefrist gewährt wird und der für jede Aktie dem Wert des Schlusskurses im XETRA-Handelssystem an diesem Bonustag entspricht. Die Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts lagen nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat vor, da die Gewährung von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme die Motivation der Mitarbeiter der SGL Group steigern und somit auch
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March 21, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)
im Interesse der Aktionäre liegen. Mit der geschilderten Aktienausgabe macht die Gesellschaft unter sorgfältiger Abwägung damit von den Ermächtigungen Gebrauch, die ihr von der Hauptversammlung konkret im Hinblick auf die Förderung einer aktienmäßigen Beteiligung ihrer Mitarbeiter gewährt wurden, um so die zwecks Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen im Gesellschaftsinteresse liegenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme liquiditätsschonend und entsprechend den Bedingungen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme abzuwickeln. Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.sglgroup.de (dort unter 'Investor Relations / Hauptversammlung / 2013') zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen: * Jahresabschluss SGL Carbon SE, Konzernabschluss SGL Group, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 * Ergänzende Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufsichtsrats- bzw. Ersatzkandidaten Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Unter genannter Internetadresse sind ferner die sonstigen Informationen nach § 124a AktG zugänglich. Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 70.956.698 Stück. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält davon 22.640 eigene Aktien, aus der ihr keine Rechte zustehen. Teilnahme an der Hauptversammlung Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), das ist der 23. April 2013 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum 23. April 2013 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 9. April 2013 (00:00 Uhr MESZ), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind zu übermitteln an: SGL Carbon SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49-(0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Bedeutung des Nachweisstichtags Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern, wenn der Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht wird. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei verfügbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG bezeichneten Personen bzw. Institutionen erteilt werden, bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder in Textform gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Fax: +49-(0)611-6029-231 E-Mail: SGL-HV2013@computershare.de oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich des genannten Weges elektronischer Kommunikation) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung in Textform an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Eine zuvor erteilte Vollmacht gilt im Falle eines persönlichen Erscheinens zur Hauptversammlung automatisch als widerrufen. Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise für ihre Bevollmächtigung eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Für den Nachweis der Bevollmächtigung durch den Vertreter gilt in diesem Fall § 135 Abs. 5 Satz 4 AktG. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können hierzu das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Die Vollmacht und die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen und bis spätestens 28. April 2013 (24:00 Uhr MESZ) eingehend an vorgenannte Adresse zu übermitteln. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. Die Gesellschaft bietet auch dieses Jahr für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter www.sglgroup.de (unter 'Investor Relations / Hauptversammlung / 2013') ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung des internetbasierten Systems ist eine individuelle Zugangsnummer (PIN) erforderlich, die die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis spätestens zum 29. April 2013 (18:00 Uhr MESZ) möglich. Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg als dem internetbasierten System erteilt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der genannten Internetseite. Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch dieses Jahr abgeben, ohne an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen (Briefwahl). Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder elektronisch bis zum 28. April 2013 (24:00 Uhr MESZ) unter der Adresse SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Fax: +49-(0)611-6029-231
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