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DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -3-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.03.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Talanx Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
   ISIN DE000TLX1005 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover, 
 
           am Montag, den 6. Mai 2013 
           um 10.30 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9.00 Uhr (MESZ)) 
           im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
           Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
 
   Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung kann - allerdings ohne Begründung von 
           Rechten und Pflichten - über die Billigung des Systems zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen (§ 120 Abs. 4 
           AktG). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 
           Gesellschaft, einschließlich der durch den Aufsichtsrat in 
           seiner Sitzung am 20. März 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 
           beschlossenen Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus, ist 
           ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im 
           Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2012 veröffentlicht 
           ist. Ferner wird dieser Vergütungsbericht in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder der Talanx 
           Aktiengesellschaft zu billigen. 
 
 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
           Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) 
 
 
           Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
           Internet unter www.talanx.com/hv und in den Geschäftsräumen 
           der Gesellschaft, Riethorst 4, 30659 Hannover, eingesehen 
           werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist 
           der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
           diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 507.515.627,04 EUR wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung von 1,05 EUR Dividende je    265.256.966,10 
          dividendenberechtigter Stückaktie:                   EUR 
 
          Gewinnvortrag auf neue Rechnung:          242.258.660,94 
                                                               EUR 
 
          Bilanzgewinn:                             507.515.627,04 
                                                               EUR 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und 
           Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und 
           Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 
           sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des 
           Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (Höhe 
           und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung 
 
 
           Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung unterliegt die Eintragung in das 
           Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen 
           gehören (sogenannte Legitimationszession), Beschränkungen. Die 
           Satzungsbestimmung verfolgt das Ziel, ein erhöhtes Maß an 
           Transparenz im Aktionärskreis herzustellen. Eine solche 
           Transparenz wird jedoch bereits durch gesetzliche 
           Vorschriften, etwa Mitteilungspflichten nach dem WpHG, 
           erreicht. Darüber hinaus zeigen die praktischen Erfahrungen 
           mit dieser Satzungsklausel, dass die hiermit verbundenen 
           Belastungen den allenfalls geringen Nutzen nicht aufwiegen. 
           Die Klausel soll daher ersatzlos gestrichen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             § 5 Abs. 6 der Satzung wird gestrichen. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Neuwahl des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im 
           derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung 
           mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den 
           Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl 
           erfolgen soll): 
 
 
     a)    Wolf-Dieter Baumgartl, geb. 1943, Berg 
           ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Talanx 
           Aktiengesellschaft und des HDI Haftpflichtverband der 
           Deutschen Industrie V.a.G. 
 
 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der 
           Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover 
           Mitglied des Beirats der E+S Rückversicherung AG, Hannover* 
           Mitglied des Verwaltungsrats der HDI Assicurazioni S.p.A., 
           Rom, Italien* 
 
 
     b)    Prof. Dr. Eckhard Rohkamm, geb. 1942, Hamburg 
           ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp 
           Technologies AG und ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
           ThyssenKrupp AG 
 
 
           stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI 
           Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# 
           Vorsitzender des Beirats der J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH 
           u. Co., Hamburg* 
 
 
     c)    Antonia Aschendorf, geb. 1963, Hamburg 
           Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG, 
           Tübingen 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Friedhöfe - Anstalt 
           des öffentlichen Rechts* 
           Mitglied des Aufsichtsrats der HGV Hamburger Gesellschaft für 
           Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg* 
 
 
     d)    Dr. Hermann Jung, geb. 1955, Heidenheim 
           Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG, Würzburg 
           Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Bayern LB, München* 
           Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG, 
           Frankfurt am Main* 
           Mitglied des Verwaltungsrats der Dachser GmbH & Co. KG* 
           Mitglied des Beirats der HDI-Gerling Industrie Versicherung 
           AG, Hannover* 
 
 
     e)    Dr. Thomas Lindner, geb. 1951, Albstadt 
           Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender 
           Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der 
           Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# 
           Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG, 
           Frankfurt am Main* 
           Vorsitzender des Regionalbeirats Stuttgart der Deutsche Bank 
           AG, Frankfurt am Main* 
 
 
     f)    Dirk Lohmann, geb. 1958, Forch, Schweiz 
           Chairman und CEO der Secquaero Advisors Ltd., Freienbach, 
           Schweiz 
 
 
           Präsident des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, 
           Freienbach Schweiz* 
           Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re (Guernsey) 
           ICC Ltd., Guernsey* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-

Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re Vinyard IC 
           Ltd., Guernsey* 
 
 
     g)    Dr. Erhard Schipporeit, geb. 1949, Hannover 
           ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG, Hamburg 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG, Frankfurt am 
           Main 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub AG, Mannheim 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover 
           Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der 
           Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# 
           Mitglied des Aufsichtsrats der SAP AG, Walldorf 
           Mitglied des Board of Directors der Fidelity Funds SICAV, 
           Luxemburg* 
           Mitglied des Board of Directors der TUI Travel plc, London, 
           Großbritannien* 
 
 
     h)    Norbert Steiner, geb. 1954, Baunatal 
           Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel 
 
 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der K+S KALI GmbH, Kassel 
           Mitglied des Aufsichtsrats der E.ON Mitte AG, Kassel 
 
 
           (Hinweis zu 8a-h: Die vorgenannten 
           Aufsichtsratsmitgliedschaften sind solche im Sinne des § 125 
           Abs. 1 Satz 5, erster Halbsatz AktG. 
           Die mit * gekennzeichneten Angaben sind solche zu 
           vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer 
           Wirtschaftsunternehmen nach § 125 Abs. 1 Satz 5, zweiter 
           Halbsatz AktG. 
           Die mit # gekennzeichneten Aufsichtsratsmitgliedschaften 
           bestehen bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft 
           beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % 
           der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft 
           hält.) 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
           Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
           16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die 
           Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die 
           Arbeitnehmer gewählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die 
           Wahlvorschläge stützen sich auf Empfehlungen des 
           Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. 
 
 
           Hinweis gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex: 
           Es ist beabsichtigt, Herrn Wolf-Dieter Baumgartl im Falle 
           seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für die 
           Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes vorzuschlagen. 
 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft unter der unten im Absatz 'Anträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG' angegebenen Adresse 
   spätestens am 5. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach 
   Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
   www.talanx.com/hv bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
   127 AktG 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). 
 
   Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 
   3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2, 
   § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter www.talanx.com/hv 
   zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen 
   eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag 
   von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu 
   machende Wahlvorschläge müssen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern gemacht werden; sie müssen nicht mit einer 
   Begründung versehen werden. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
   der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern müssen spätestens 
   am 21. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse 
   zugegangen sein. 
 
       *  postalisch                    *  oder elektronisch 
          Talanx Aktiengesellschaft        ir@talanx.com 
          Leiter Konzern Vorstandsbüro 
          Riethorst 2 
          30659 Hannover 
 
 
 
       *  per Fax 
          Fax: +49 (0) 511 3747 2520 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, 
   § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im Internet 
   unter www.talanx.com/hv. 
 
   Hinweise zur Teilnahme 
 
   Anmeldung zur Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
   Zugangs) 
 
  *  schriftlich unter der Postadresse   *  oder elektronisch unter der 
     Talanx Aktiengesellschaft              Internet-Adresse: 
     Aktionärsservice Postfach 1460         https://netvote.talanx.de oder 
     61365 Friedrichsdorf                   unter dem Link www.talanx.com/hv 
 
 
 
  *  oder per Fax unter der Nummer: +49  *  oder elektronisch unter der 
     (0) 69 2222 3312                       E-Mail-Adresse: 
                                            talanx.hv@rsgmbh.com 
 
   angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die 
   angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann 
   jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung 
   zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und 
   Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des 
   Aktienregisters am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (= technisch 
   maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) 
   entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf 
   der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d.h. vom 29. April 
   2013, 24.00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 6. Mai 2013, 24.00 Uhr 
   (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister mehr stattfinden. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer 
   Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Außerdem gelten die unten unter 
   'Satzungsmäßige 
   Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im eigenen Namen für 
   Aktien, die einem anderen gehören' aufgeführten Besonderheiten. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel 
   ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. 
   Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter 'Anmeldung 
   zur Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Fax an die 
   oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, 
   E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden 
   Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. 
   Außerdem steht Ihnen der Internet-Service netVote zur Verfügung. 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
   AktG genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die 
   Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. 
   Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die 
   betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 oder 
   Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. 
 
   Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 
   der Satzung außerdem Frau Kerstin Winkler (Recht) und Herrn 
   Jörg-Michael Franke (Vorstandsbüro), beide Mitarbeiter der 
   Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit 
   der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter hat bis spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr 
   (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Fax an 
   die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, 
   E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu erfolgen (abgesehen von einer 
   Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung durch 
   Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung 
   gestellt wird). Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen 
   beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Internet-Service 
   netVote zur Verfügung. 
 
   Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
   werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
   wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
   auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
   Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der 
   Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen 
   können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum 
   Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
   Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme 
   eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
   Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht 
   und Weisungen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen - per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im 
   Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
   entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten 
   Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl hat bis 
   spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), 
   per E-Mail, postalisch oder per Fax unter Verwendung des den 
   Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter 
   'Anmeldung 
   zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. 
   Telefax-Nummer zu erfolgen. Außerdem steht auch hier der 
   Internet-Service netVote zur Verfügung. 
 
   Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten 
   Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
   zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
   eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
   der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu 
   diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe 
   für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
   Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten - auch bei Nutzung des 
   Internet-Service netVote - keine Briefwahlstimme für mögliche 
   Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
   vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich 
   Verfahrensanträge abgeben können. 
 
   Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch 
   Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge 
   entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden. 
 
   Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und 
   sonstige in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Personen oder 
   Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. 
 
   Elektronischer Hauptversammlungsservice netVote - 
   Eintrittskartenbestellung via Internet 
 
   Als eingetragener Aktionär der Talanx Aktiengesellschaft können Sie 
   über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und 
   Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht 
   per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte 
   dem den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie unserer 
   Website unter: www.talanx.com/hv. 
 
   Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im 
   eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören 
 
   Die Eintragung in das Aktienregister ist gemäß den vorstehend 
   beschriebenen Bedingungen Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Nach § 5 Abs. 6 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft ist die 
   Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die 
   einem anderen gehören, nur zulässig unter folgenden Voraussetzungen: 
 
     a)    bei einer Eintragung bis zu 0,2 % des 
           satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ohne Weiteres; 
 
 
     b)    bei einer Eintragung von mehr als 0,2 % des 
           satzungsmäßigen Grundkapitals bis einschließlich 3 % des 
           satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ist für den 0,2 
           % des satzungsmäßigen Grundkapitals übersteigenden Teil der 
           Aktien die Eintragung zulässig, soweit der Gesellschaft 
           gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für 
           diejenigen Personen offengelegt werden, für die der 
           Eingetragene jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen 
           Grundkapitals hält; 
 
 
     c)    die Eintragung ist höchstens bis zu einer 
           Höchstgrenze von 3 % des satzungsmäßigen Grundkapitals je 
           Eingetragenem zulässig. 
 
 
   Diese besondere Regelung gilt nur, soweit eine Eintragung im eigenen 
   Namen für Aktien erfolgt ist oder erfolgen soll, obwohl die Aktien dem 
   Eingetragenen nicht gehören. Keine Anwendung findet die vorstehende 
   Satzungsregelung auf Treuhandverhältnisse oder andere nur 
   schuldrechtliche Bindungen des eingetragenen Aktionärs gegenüber einem 
   Dritten. 
 
   Soweit nach dem vorstehenden Buchstaben b) eine Offenlegung geboten 
   ist, sind der Gesellschaft der Name, das Geburtsdatum und die 
   Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, für die der Eingetragene 
   jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals hält. Diese 
   Mitteilung kann der Gesellschaft 
 
       *  postalisch oder per Fax      *  oder elektronisch 
          Talanx Aktiengesellschaft       disclosure.request@rsgmbh.com 
          c/o registrar services GmbH 
          Herrn Rolf Kanert 
          Postfach 
          60630 Frankfurt am Main 
          Fax: +49 (0) 69 910 62634 
 
   zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis spätestens 29. April 
   2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. 
 
   Um die Überschreitung der Höchstgrenze von 3 % nach vorstehendem 
   Buchstaben c) zu vermeiden, können der Gesellschaft 
 
       *  postalisch oder per Fax      *  oder elektronisch 
          Talanx Aktiengesellschaft       disclosure.request@rsgmbh.com 
          c/o registrar services GmbH 
          Herrn Rolf Kanert 
          Postfach 
          60630 Frankfurt am Main 
          Fax: +49 (0) 69 910 62634 
 
   Umschreibungsanträge übermittelt werden. Für die Ausübung von 
   Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 29. April 2013, 24.00 Uhr 
   (MESZ) im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. 
 
   Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken 
 
   Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können 
   sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an 
   talanx.hv@rsgmbh.com wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag 
   zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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