DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.03.2013 / 15:07
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Talanx Aktiengesellschaft
Hannover
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100
ISIN DE000TLX1005
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover,
am Montag, den 6. Mai 2013
um 10.30 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9.00 Uhr (MESZ))
im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal),
Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung kann - allerdings ohne Begründung von
Rechten und Pflichten - über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen (§ 120 Abs. 4
AktG). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft, einschließlich der durch den Aufsichtsrat in
seiner Sitzung am 20. März 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2013
beschlossenen Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus, ist
ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im
Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2012 veröffentlicht
ist. Ferner wird dieser Vergütungsbericht in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Talanx
Aktiengesellschaft zu billigen.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB)
Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im
Internet unter www.talanx.com/hv und in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Riethorst 4, 30659 Hannover, eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist
der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 507.515.627,04 EUR wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung von 1,05 EUR Dividende je 265.256.966,10
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 242.258.660,94
EUR
Bilanzgewinn: 507.515.627,04
EUR
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013
sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des
Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 zu
wählen.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung
Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung unterliegt die Eintragung in das
Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen
gehören (sogenannte Legitimationszession), Beschränkungen. Die
Satzungsbestimmung verfolgt das Ziel, ein erhöhtes Maß an
Transparenz im Aktionärskreis herzustellen. Eine solche
Transparenz wird jedoch bereits durch gesetzliche
Vorschriften, etwa Mitteilungspflichten nach dem WpHG,
erreicht. Darüber hinaus zeigen die praktischen Erfahrungen
mit dieser Satzungsklausel, dass die hiermit verbundenen
Belastungen den allenfalls geringen Nutzen nicht aufwiegen.
Die Klausel soll daher ersatzlos gestrichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 5 Abs. 6 der Satzung wird gestrichen.
8. Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im
derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung
mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl
erfolgen soll):
a) Wolf-Dieter Baumgartl, geb. 1943, Berg
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Talanx
Aktiengesellschaft und des HDI Haftpflichtverband der
Deutschen Industrie V.a.G.
Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der
Deutschen Industrie V.a.G., Hannover#
Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover
Mitglied des Beirats der E+S Rückversicherung AG, Hannover*
Mitglied des Verwaltungsrats der HDI Assicurazioni S.p.A.,
Rom, Italien*
b) Prof. Dr. Eckhard Rohkamm, geb. 1942, Hamburg
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp
Technologies AG und ehemaliges Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp AG
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover#
Vorsitzender des Beirats der J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH
u. Co., Hamburg*
c) Antonia Aschendorf, geb. 1963, Hamburg
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG,
Tübingen
Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Friedhöfe - Anstalt
des öffentlichen Rechts*
Mitglied des Aufsichtsrats der HGV Hamburger Gesellschaft für
Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg*
d) Dr. Hermann Jung, geb. 1955, Heidenheim
Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim
Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG, Würzburg
Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Bayern LB, München*
Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG,
Frankfurt am Main*
Mitglied des Verwaltungsrats der Dachser GmbH & Co. KG*
Mitglied des Beirats der HDI-Gerling Industrie Versicherung
AG, Hannover*
e) Dr. Thomas Lindner, geb. 1951, Albstadt
Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender
Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt
Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der
Deutschen Industrie V.a.G., Hannover#
Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG,
Frankfurt am Main*
Vorsitzender des Regionalbeirats Stuttgart der Deutsche Bank
AG, Frankfurt am Main*
f) Dirk Lohmann, geb. 1958, Forch, Schweiz
Chairman und CEO der Secquaero Advisors Ltd., Freienbach,
Schweiz
Präsident des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG,
Freienbach Schweiz*
Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re (Guernsey)
ICC Ltd., Guernsey*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-
Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re Vinyard IC
Ltd., Guernsey*
g) Dr. Erhard Schipporeit, geb. 1949, Hannover
ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG
Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG, Frankfurt am
Main
Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub AG, Mannheim
Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der
Deutschen Industrie V.a.G., Hannover#
Mitglied des Aufsichtsrats der SAP AG, Walldorf
Mitglied des Board of Directors der Fidelity Funds SICAV,
Luxemburg*
Mitglied des Board of Directors der TUI Travel plc, London,
Großbritannien*
h) Norbert Steiner, geb. 1954, Baunatal
Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel
Vorsitzender des Aufsichtsrats der K+S KALI GmbH, Kassel
Mitglied des Aufsichtsrats der E.ON Mitte AG, Kassel
(Hinweis zu 8a-h: Die vorgenannten
Aufsichtsratsmitgliedschaften sind solche im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 5, erster Halbsatz AktG.
Die mit * gekennzeichneten Angaben sind solche zu
vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen nach § 125 Abs. 1 Satz 5, zweiter
Halbsatz AktG.
Die mit # gekennzeichneten Aufsichtsratsmitgliedschaften
bestehen bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft
hält.)
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus
16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die
Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die
Arbeitnehmer gewählt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wahlvorschläge stützen sich auf Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.
Hinweis gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex:
Es ist beabsichtigt, Herrn Wolf-Dieter Baumgartl im Falle
seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für die
Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes vorzuschlagen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft unter der unten im Absatz 'Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG' angegebenen Adresse
spätestens am 5. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.talanx.com/hv bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und
127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs.
3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2,
§ 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter www.talanx.com/hv
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen
eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu
machende Wahlvorschläge müssen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern gemacht werden; sie müssen nicht mit einer
Begründung versehen werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern müssen spätestens
am 21. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse
zugegangen sein.
* postalisch * oder elektronisch
Talanx Aktiengesellschaft ir@talanx.com
Leiter Konzern Vorstandsbüro
Riethorst 2
30659 Hannover
* per Fax
Fax: +49 (0) 511 3747 2520
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im Internet
unter www.talanx.com/hv.
Hinweise zur Teilnahme
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des
Zugangs)
* schriftlich unter der Postadresse * oder elektronisch unter der
Talanx Aktiengesellschaft Internet-Adresse:
Aktionärsservice Postfach 1460 https://netvote.talanx.de oder
61365 Friedrichsdorf unter dem Link www.talanx.com/hv
* oder per Fax unter der Nummer: +49 * oder elektronisch unter der
(0) 69 2222 3312 E-Mail-Adresse:
talanx.hv@rsgmbh.com
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die
angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann
jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung
zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und
Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des
Aktienregisters am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (= technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date)
entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf
der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d.h. vom 29. April
2013, 24.00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 6. Mai 2013, 24.00 Uhr
(MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister mehr stattfinden.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Außerdem gelten die unten unter
'Satzungsmäßige
Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im eigenen Namen für
Aktien, die einem anderen gehören' aufgeführten Besonderheiten.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen.
Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter 'Anmeldung
zur Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Fax an die
oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften,
E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden
Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular.
Außerdem steht Ihnen der Internet-Service netVote zur Verfügung.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10
AktG genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die
Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen.
Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die
betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 oder
Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3
der Satzung außerdem Frau Kerstin Winkler (Recht) und Herrn
Jörg-Michael Franke (Vorstandsbüro), beide Mitarbeiter der
Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit
der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter hat bis spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr
(MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Fax an
die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften,
E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu erfolgen (abgesehen von einer
Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung durch
Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt wird). Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen
beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Internet-Service
netVote zur Verfügung.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen
können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum
Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme
eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht
und Weisungen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen - per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im
Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig
entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten
Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl hat bis
spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),
per E-Mail, postalisch oder per Fax unter Verwendung des den
Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter
'Anmeldung
zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw.
Telefax-Nummer zu erfolgen. Außerdem steht auch hier der
Internet-Service netVote zur Verfügung.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten
Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der
zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten - auch bei Nutzung des
Internet-Service netVote - keine Briefwahlstimme für mögliche
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich
Verfahrensanträge abgeben können.
Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch
Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge
entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und
sonstige in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Personen oder
Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
Elektronischer Hauptversammlungsservice netVote -
Eintrittskartenbestellung via Internet
Als eingetragener Aktionär der Talanx Aktiengesellschaft können Sie
über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen,
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und
Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht
per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte
dem den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie unserer
Website unter: www.talanx.com/hv.
Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im
eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören
Die Eintragung in das Aktienregister ist gemäß den vorstehend
beschriebenen Bedingungen Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Nach § 5 Abs. 6 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft ist die
Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die
einem anderen gehören, nur zulässig unter folgenden Voraussetzungen:
a) bei einer Eintragung bis zu 0,2 % des
satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ohne Weiteres;
b) bei einer Eintragung von mehr als 0,2 % des
satzungsmäßigen Grundkapitals bis einschließlich 3 % des
satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ist für den 0,2
% des satzungsmäßigen Grundkapitals übersteigenden Teil der
Aktien die Eintragung zulässig, soweit der Gesellschaft
gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für
diejenigen Personen offengelegt werden, für die der
Eingetragene jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen
Grundkapitals hält;
c) die Eintragung ist höchstens bis zu einer
Höchstgrenze von 3 % des satzungsmäßigen Grundkapitals je
Eingetragenem zulässig.
Diese besondere Regelung gilt nur, soweit eine Eintragung im eigenen
Namen für Aktien erfolgt ist oder erfolgen soll, obwohl die Aktien dem
Eingetragenen nicht gehören. Keine Anwendung findet die vorstehende
Satzungsregelung auf Treuhandverhältnisse oder andere nur
schuldrechtliche Bindungen des eingetragenen Aktionärs gegenüber einem
Dritten.
Soweit nach dem vorstehenden Buchstaben b) eine Offenlegung geboten
ist, sind der Gesellschaft der Name, das Geburtsdatum und die
Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, für die der Eingetragene
jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals hält. Diese
Mitteilung kann der Gesellschaft
* postalisch oder per Fax * oder elektronisch
Talanx Aktiengesellschaft disclosure.request@rsgmbh.com
c/o registrar services GmbH
Herrn Rolf Kanert
Postfach
60630 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 910 62634
zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis spätestens 29. April
2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.
Um die Überschreitung der Höchstgrenze von 3 % nach vorstehendem
Buchstaben c) zu vermeiden, können der Gesellschaft
* postalisch oder per Fax * oder elektronisch
Talanx Aktiengesellschaft disclosure.request@rsgmbh.com
c/o registrar services GmbH
Herrn Rolf Kanert
Postfach
60630 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 910 62634
Umschreibungsanträge übermittelt werden. Für die Ausübung von
Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 29. April 2013, 24.00 Uhr
(MESZ) im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken
Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können
sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an
talanx.hv@rsgmbh.com wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag
zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)
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