
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 25.03.2013 / 15:07 =-------------------------------------------------------------------- Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover, am Montag, den 6. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9.00 Uhr (MESZ)) im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 1. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Hauptversammlung kann - allerdings ohne Begründung von Rechten und Pflichten - über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen (§ 120 Abs. 4 AktG). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, einschließlich der durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. März 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 beschlossenen Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus, ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2012 veröffentlicht ist. Ferner wird dieser Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Talanx Aktiengesellschaft zu billigen. 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter www.talanx.com/hv und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Riethorst 4, 30659 Hannover, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 507.515.627,04 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 1,05 EUR Dividende je 265.256.966,10 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 242.258.660,94 EUR Bilanzgewinn: 507.515.627,04 EUR 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung unterliegt die Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören (sogenannte Legitimationszession), Beschränkungen. Die Satzungsbestimmung verfolgt das Ziel, ein erhöhtes Maß an Transparenz im Aktionärskreis herzustellen. Eine solche Transparenz wird jedoch bereits durch gesetzliche Vorschriften, etwa Mitteilungspflichten nach dem WpHG, erreicht. Darüber hinaus zeigen die praktischen Erfahrungen mit dieser Satzungsklausel, dass die hiermit verbundenen Belastungen den allenfalls geringen Nutzen nicht aufwiegen. Die Klausel soll daher ersatzlos gestrichen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 5 Abs. 6 der Satzung wird gestrichen. 8. Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2013. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll): a) Wolf-Dieter Baumgartl, geb. 1943, Berg ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Talanx Aktiengesellschaft und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover Mitglied des Beirats der E+S Rückversicherung AG, Hannover* Mitglied des Verwaltungsrats der HDI Assicurazioni S.p.A., Rom, Italien* b) Prof. Dr. Eckhard Rohkamm, geb. 1942, Hamburg ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp Technologies AG und ehemaliges Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp AG stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# Vorsitzender des Beirats der J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH u. Co., Hamburg* c) Antonia Aschendorf, geb. 1963, Hamburg Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG, Tübingen Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Friedhöfe - Anstalt des öffentlichen Rechts* Mitglied des Aufsichtsrats der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg* d) Dr. Hermann Jung, geb. 1955, Heidenheim Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG, Würzburg Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Bayern LB, München* Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main* Mitglied des Verwaltungsrats der Dachser GmbH & Co. KG* Mitglied des Beirats der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, Hannover* e) Dr. Thomas Lindner, geb. 1951, Albstadt Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# Mitglied des Regionalbeirats Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main* Vorsitzender des Regionalbeirats Stuttgart der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main* f) Dirk Lohmann, geb. 1958, Forch, Schweiz Chairman und CEO der Secquaero Advisors Ltd., Freienbach, Schweiz Präsident des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, Freienbach Schweiz* Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey*
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March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-
Mitglied des Board of Directors der Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey* g) Dr. Erhard Schipporeit, geb. 1949, Hannover ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub AG, Mannheim Mitglied des Aufsichtsrats der Hannover Rück SE, Hannover Mitglied des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover# Mitglied des Aufsichtsrats der SAP AG, Walldorf Mitglied des Board of Directors der Fidelity Funds SICAV, Luxemburg* Mitglied des Board of Directors der TUI Travel plc, London, Großbritannien* h) Norbert Steiner, geb. 1954, Baunatal Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel Vorsitzender des Aufsichtsrats der K+S KALI GmbH, Kassel Mitglied des Aufsichtsrats der E.ON Mitte AG, Kassel (Hinweis zu 8a-h: Die vorgenannten Aufsichtsratsmitgliedschaften sind solche im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5, erster Halbsatz AktG. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind solche zu vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen nach § 125 Abs. 1 Satz 5, zweiter Halbsatz AktG. Die mit # gekennzeichneten Aufsichtsratsmitgliedschaften bestehen bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.) Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlvorschläge stützen sich auf Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Hinweis gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Es ist beabsichtigt, Herrn Wolf-Dieter Baumgartl im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes vorzuschlagen. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz 'Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG' angegebenen Adresse spätestens am 5. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.talanx.com/hv bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2, § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter www.talanx.com/hv zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern müssen spätestens am 21. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. * postalisch * oder elektronisch Talanx Aktiengesellschaft ir@talanx.com Leiter Konzern Vorstandsbüro Riethorst 2 30659 Hannover * per Fax Fax: +49 (0) 511 3747 2520 Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im Internet unter www.talanx.com/hv. Hinweise zur Teilnahme Anmeldung zur Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) * schriftlich unter der Postadresse * oder elektronisch unter der Talanx Aktiengesellschaft Internet-Adresse: Aktionärsservice Postfach 1460 https://netvote.talanx.de oder 61365 Friedrichsdorf unter dem Link www.talanx.com/hv * oder per Fax unter der Nummer: +49 * oder elektronisch unter der (0) 69 2222 3312 E-Mail-Adresse: talanx.hv@rsgmbh.com angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des Aktienregisters am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d.h. vom 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 6. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister mehr stattfinden. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Außerdem gelten die unten unter 'Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören' aufgeführten Besonderheiten. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.
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March 25, 2013 10:07 ET (14:07 GMT)
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Fax an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Internet-Service netVote zur Verfügung. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung außerdem Frau Kerstin Winkler (Recht) und Herrn Jörg-Michael Franke (Vorstandsbüro), beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat bis spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Fax an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu erfolgen (abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird). Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Internet-Service netVote zur Verfügung. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen - per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl hat bis spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), per E-Mail, postalisch oder per Fax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu erfolgen. Außerdem steht auch hier der Internet-Service netVote zur Verfügung. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten - auch bei Nutzung des Internet-Service netVote - keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. Elektronischer Hauptversammlungsservice netVote - Eintrittskartenbestellung via Internet Als eingetragener Aktionär der Talanx Aktiengesellschaft können Sie über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie unserer Website unter: www.talanx.com/hv. Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören Die Eintragung in das Aktienregister ist gemäß den vorstehend beschriebenen Bedingungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Nach § 5 Abs. 6 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft ist die Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören, nur zulässig unter folgenden Voraussetzungen: a) bei einer Eintragung bis zu 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ohne Weiteres; b) bei einer Eintragung von mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals bis einschließlich 3 % des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ist für den 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals übersteigenden Teil der Aktien die Eintragung zulässig, soweit der Gesellschaft gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für diejenigen Personen offengelegt werden, für die der Eingetragene jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals hält; c) die Eintragung ist höchstens bis zu einer Höchstgrenze von 3 % des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem zulässig. Diese besondere Regelung gilt nur, soweit eine Eintragung im eigenen Namen für Aktien erfolgt ist oder erfolgen soll, obwohl die Aktien dem Eingetragenen nicht gehören. Keine Anwendung findet die vorstehende Satzungsregelung auf Treuhandverhältnisse oder andere nur schuldrechtliche Bindungen des eingetragenen Aktionärs gegenüber einem Dritten. Soweit nach dem vorstehenden Buchstaben b) eine Offenlegung geboten ist, sind der Gesellschaft der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, für die der Eingetragene jeweils mehr als 0,2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals hält. Diese Mitteilung kann der Gesellschaft * postalisch oder per Fax * oder elektronisch Talanx Aktiengesellschaft disclosure.request@rsgmbh.com c/o registrar services GmbH Herrn Rolf Kanert Postfach 60630 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 910 62634 zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis spätestens 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. Um die Überschreitung der Höchstgrenze von 3 % nach vorstehendem Buchstaben c) zu vermeiden, können der Gesellschaft * postalisch oder per Fax * oder elektronisch Talanx Aktiengesellschaft disclosure.request@rsgmbh.com c/o registrar services GmbH Herrn Rolf Kanert Postfach 60630 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 910 62634 Umschreibungsanträge übermittelt werden. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 29. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ) im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an talanx.hv@rsgmbh.com wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der
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