Anzeige
Mehr »
Login
Montag, 28.04.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 693 internationalen Medien
Trump vs. China: Amerikas 1-Billion-Dollar-Verteidigungsoffensive öffnet Global Tactical Metals den Weg zum Antimon-Durchbruch
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.215 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Praktiker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-HV: Praktiker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Praktiker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
22.04.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Praktiker AG 
 
   Kirkel 
 
   ISIN DE000A0F6MD5 * WKN A0F6MD 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 
   2013, um 10:00 Uhr, im Privathotel Lindtner, Heimfelder Straße 123, 
   21075 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Praktiker AG für 
   das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht, des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst 
   Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit 
   den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und den Konzernabschluss am 20. März 2013 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Vielmehr 
   sind die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 
   sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
   2013 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   5. Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit 
   Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Sämtliche 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite sind daher neu zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des AktG und 
   § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner 
   und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl 
   der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat in einer Änderung seiner Geschäftsordnung zum 20. 
   März 2013 die Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder insoweit 
   neu festgelegt, als die Kandidaten zum Zeitpunkt ihres Vorschlags zur 
   Wahl in den Aufsichtsrat das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben 
   sollen und ihr Amt längstens bis zum Ablauf der Hauptversammlung 
   andauern soll, die auf die Vollendung ihres 70. Lebensjahres folgt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit a) bis h) 
   genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen. Die Bestellung 
   erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres der 
   jeweils bestellten Person folgt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a) Herr Dr. Erhard F. Grossnigg, Geschäftsführender Gesellschafter der 
   E.F. Grossnigg Finanzberatung und Treuhandgesellschaft m.b.H., Wien, 
   geb. am 22. September 1946 
 
   Herr Dr. Erhard F. Grossnigg nimmt derzeit folgende 
   Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland 
   GmbH 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Binder+Co AG, Österreich 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Custom Produce Inc., Japan 
   - Vorsitzender des Beirats der dpi GmbH, Österreich 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der RAIL Holding AG, Österreich 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Semper Constantia Privatbank AG, 
   Österreich 
   - Vorsitzender des Verwaltungsrats der Fabric Frontline AG, Schweiz 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Funder America Inc., USA 
   - Mitglied des Beirats der Ochsner Wärmepumpen GmbH, Österreich 
   - Vorsitzender des Aufsichtrats der S&T AG, Österreich 
 
   b) Herr Dr. Norbert Bensel, selbständiger Unternehmensberater und 
   Präsident der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik, 
   Berlin, geb. am 14. Dezember 1947 
 
   Herr Dr. Norbert Bensel nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate 
   oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Compass Group Deutschland GmbH 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der ecotel communications AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der TransCare AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der IAS Institut für Arbeits- und 
   Sozialhygiene AG 
   - Mitglied des Beirats BREUER Nachrichtentechnik GmbH 
   - Mitglied des Beirats der IQ Martrade Holding- und 
   Managementgesellschaft mbH 
 
   c) Herr Prof. Dr. Utho Creusen, Selbständiger Unternehmer, Ingolstadt, 
   geb. am 24. April 1956 
 
   Herr Prof. Dr. Utho Creusen nimmt derzeit folgende 
   Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Dixons Retail plc, Großbritannien 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der M.video OAO, Russland 
   - Mitglied des Beirats der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., 
   Luxemburg 
 
   d) Frau Dr. Susan Hennersdorf, Geschäftsführerin der Vodafone GmbH, 
   Düsseldorf, geb. am 6. Januar 1967 
 
   Frau Dr. Susan Hennersdorf nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate 
   oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH 
 
   e) Frau Martina Dobringer, Selbständige Unternehmerin, Wien, geb. am 
   16. Januar 1947 
 
   Frau Martina Dobringer nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate 
   oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Coface Central Europe Holding AG, 
   Österreich 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Vienna Insurance Group AG, Österreich 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Wilfried Heinzel AG, Österreich 
 
   f) Herr Dr. Collin Schmitz-Valckenberg, Mitglied der Geschäftsführung 
   der Blue Colibri Capital S.à r.l., Monaco, geb. am 17. Februar 1976 
 
   Herr Dr. Collin Schmitz-Valckenberg nimmt derzeit folgende 
   Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH 
 
   g) Herr Hans Schmitz, Selbständiger Unternehmer, Bornheim, geb. am 23. 
   Februar 1951 
 
   Herr Hans Schmitz nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder 
   vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
   - Mitglied des Beirats der Peek & Cloppenburg KG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Behr AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats Genuport Trade AG 
 
   h) Herr Gerhard Sandler, selbständig, Hinterbrühl, geb. am 24. April 
   1950 
 
   Herr Gerhard Sandler nimmt derzeit keine Aufsichtsratsmandate oder 
   vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Im Fall seiner Wahl soll Herr Dr. 
   Erhard F. Grossnigg als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Empfehlung offenzulegenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.