
DGAP-HV: Praktiker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Praktiker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 22.04.2013 / 15:14 =-------------------------------------------------------------------- Praktiker AG Kirkel ISIN DE000A0F6MD5 * WKN A0F6MD Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 10:00 Uhr, im Privathotel Lindtner, Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Praktiker AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2012 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 20. März 2013 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Vielmehr sind die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2013 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2013 zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Neuwahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite sind daher neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat hat in einer Änderung seiner Geschäftsordnung zum 20. März 2013 die Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder insoweit neu festgelegt, als die Kandidaten zum Zeitpunkt ihres Vorschlags zur Wahl in den Aufsichtsrat das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sollen und ihr Amt längstens bis zum Ablauf der Hauptversammlung andauern soll, die auf die Vollendung ihres 70. Lebensjahres folgt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit a) bis h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres der jeweils bestellten Person folgt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a) Herr Dr. Erhard F. Grossnigg, Geschäftsführender Gesellschafter der E.F. Grossnigg Finanzberatung und Treuhandgesellschaft m.b.H., Wien, geb. am 22. September 1946 Herr Dr. Erhard F. Grossnigg nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrats der Binder+Co AG, Österreich - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Custom Produce Inc., Japan - Vorsitzender des Beirats der dpi GmbH, Österreich - Mitglied des Aufsichtsrats der RAIL Holding AG, Österreich - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Semper Constantia Privatbank AG, Österreich - Vorsitzender des Verwaltungsrats der Fabric Frontline AG, Schweiz - Mitglied des Verwaltungsrats der Funder America Inc., USA - Mitglied des Beirats der Ochsner Wärmepumpen GmbH, Österreich - Vorsitzender des Aufsichtrats der S&T AG, Österreich b) Herr Dr. Norbert Bensel, selbständiger Unternehmensberater und Präsident der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik, Berlin, geb. am 14. Dezember 1947 Herr Dr. Norbert Bensel nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der Compass Group Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrats der ecotel communications AG - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH - Vorsitzender des Aufsichtsrats der TransCare AG - Mitglied des Aufsichtsrats der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene AG - Mitglied des Beirats BREUER Nachrichtentechnik GmbH - Mitglied des Beirats der IQ Martrade Holding- und Managementgesellschaft mbH c) Herr Prof. Dr. Utho Creusen, Selbständiger Unternehmer, Ingolstadt, geb. am 24. April 1956 Herr Prof. Dr. Utho Creusen nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrats der Dixons Retail plc, Großbritannien - Mitglied des Aufsichtsrats der M.video OAO, Russland - Mitglied des Beirats der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg d) Frau Dr. Susan Hennersdorf, Geschäftsführerin der Vodafone GmbH, Düsseldorf, geb. am 6. Januar 1967 Frau Dr. Susan Hennersdorf nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH e) Frau Martina Dobringer, Selbständige Unternehmerin, Wien, geb. am 16. Januar 1947 Frau Martina Dobringer nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrats der Coface Central Europe Holding AG, Österreich - Mitglied des Aufsichtsrats der Vienna Insurance Group AG, Österreich - Mitglied des Aufsichtsrats der Wilfried Heinzel AG, Österreich f) Herr Dr. Collin Schmitz-Valckenberg, Mitglied der Geschäftsführung der Blue Colibri Capital S.à r.l., Monaco, geb. am 17. Februar 1976 Herr Dr. Collin Schmitz-Valckenberg nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH g) Herr Hans Schmitz, Selbständiger Unternehmer, Bornheim, geb. am 23. Februar 1951 Herr Hans Schmitz nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: - Mitglied des Beirats der Peek & Cloppenburg KG - Mitglied des Aufsichtsrats der Behr AG - Mitglied des Aufsichtsrats Genuport Trade AG h) Herr Gerhard Sandler, selbständig, Hinterbrühl, geb. am 24. April 1950 Herr Gerhard Sandler nimmt derzeit keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Fall seiner Wahl soll Herr Dr. Erhard F. Grossnigg als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Empfehlung offenzulegenden
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