DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Liederhalle, Mozartsaal, Berliner
Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
06.05.2013 / 15:12
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STINAG Stuttgart Invest AG
Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 -
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 am
Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in den Mozartsaal der
Liederhalle, Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart, ein.
Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart,
am Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012,
des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart
Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die
STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der Bericht
des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der
Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG
zugänglich gemacht und zu Beginn der Verhandlung vom Vorstand
und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates erläutert.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt
1 keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 zu beschließen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 22.678.861,92
EUR
a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,41 je =
Stückaktie 6.103.529,78
EUR
eines Sonderbonusses (einmalig) von EUR 0,34 je =
Stückaktie 5.061.463,72
EUR
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 11.513.868,42
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung wird am Montag, 06. Mai 2013, im Bundesanzeiger
veröffentlicht und kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG,
Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart,
kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung eingesehen
werden.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter der Adresse
www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung einzusehen und
abrufbar. Die Tagesordnung kann auch bei der STINAG Stuttgart Invest
AG, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart kostenfrei angefordert
werden. Des Weiteren können die vollständigen Angaben den Mitteilungen
gemäß § 125 AktG entnommen werden. Diese erhalten die Aktionäre
unaufgefordert von ihren Depot führenden Kreditinstituten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechtes
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 20. Juni 2013, 24.00
Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das Depot
führende Institut nachgewiesen haben:
STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen,
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart,
mit allen Filialen der Baden-Württembergische Bank
(2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch
einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das Depot führende Institut zu erfolgen. Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des 06. Juni 2013, (d. h. 00.00 Uhr)
zu beziehen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am
20. Juni 2013, 24.00 Uhr, zugehen.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur
Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechtes richten sich ausschließlich - neben
der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum
06. Juni 2013, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von
Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser
Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei
der Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
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May 06, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
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