DJ DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.06.2013 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
14.05.2013 / 15:14
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Turbon
Aktiengesellschaft
Hattingen
- Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, 20. Juni 2013, 11:00 Uhr,
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289
Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.646.541,76 wie folgt zu
verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 1.976.941,80
durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie
(2) Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.669.599,96.
3. Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrates
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates entscheiden zu lassen. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor,
1. Herrn Hans-Joachim Scholten für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
2. Herrn Thomas Hertrich für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
3. Herrn Simon J. McCouaig für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
4. Herrn Girolamo Cacciatore für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
5. Herrn Dietmar Kirsch für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
6. Herrn Dr. Paul-Michael Günther für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
nicht zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat ist bekannt,
dass die zwei größten Aktionäre der Turbon AG, die über die
Hauptversammlungsmehrheit verfügen, angekündigt haben, Herrn
Dr. Paul-Michael Günther die Entlastung nicht erteilen zu
wollen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Aktiengesetz § 96 Absatz 1
und § 101 Absatz 1 und nach dem Gesetz über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(DrittelbG) § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 10
der Satzung der Turbon AG aus vier von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen.
Herr Dr. Paul-Michael Günther ist mit Wirkung zum 7. Mai 2013
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat schlägt
vor, an seiner Stelle Herrn Paul-Dieter Häpp in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Paul-Dieter Häpp soll von der Hauptversammlung für die
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 endende
restliche Amtszeit seines Vorgängers gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Paul-Dieter Häpp, Köln
Vertriebsleiter Kooperationen, Bank Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Turbon AG zu
wählen.
Herr Paul-Dieter Häpp verfügt über keine Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des
Anteilseignervertreters nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 13. Juni 2013 bei
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Beginn des 30. Mai 2013 beziehen und ist in deutscher oder englischer
Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse
zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG
c/o COMMERZBANK AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung
weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten, die ihnen von
ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig
an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut
vorgenommen.
2. Stimmrechtsvertretung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung
des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen
zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur
Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der
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May 14, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
Untervollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv zur
Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos bei der
Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder im
Vorfelde der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie
folgt übermittelt werden:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den
Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen
dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu
verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht während der
Hauptversammlung erteilt werden, schriftlich (Turbon AG, Sekretariat,
Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen), per Telefax (+49 (0) 2324 504 156)
oder per E-Mail (hv@turbon.de) spätestens bis zum 18. Juni 2013, 18:00
Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen können nicht
berücksichtigt werden.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes in der unter 'Teilnahmeberechtigung'
beschriebenen Form ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch
den Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
IV. Weitere Rechte der Aktionäre
1. Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies
entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens am 20. Mai 2013 bis 24:00
Uhr zugehen.
Ergänzungsverlangen können nur berücksichtigt werden, wenn die
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung (dies ist der 20. März 2013) hinsichtlich
des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Etwaige Ergänzungsvorschläge bitten wir an folgende Adresse zu
richten:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
übersenden. Gegenanträge müssen eine Begründung enthalten und sind bis
zum 14. Tag vor der Versammlung, d.h. bis zum Ende des 05. Juni 2013
ausschließlich zu richten an:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir zugänglich zu
machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv veröffentlichen.
Das Recht, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu bestimmten
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung
solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch
nicht begründet zu werden.
Das Recht, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
hiervon unberührt.
3. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die in § 124a AktG genannten Informationen, insbesondere die
Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.turbon.de/hv.
Hattingen, im Mai 2013
Turbon AG
Der Vorstand
Organisatorische Hinweise:
Die ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG findet auf dem
Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen statt.
Eine Anfahrtskizze entnehmen Sie bitte unser Internetseite
www.turbon.de/hv.
Kostenlose Parkplätze sind vorhanden.
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14.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Turbon AG
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Deutschland
E-Mail: info@turbon.de
Internet: http://www.turbon.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211042 14.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 14, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
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