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Rhön-Klinikum: Juristischer Streit um Satzungsänderung bremst Übernahmephantasie

Seit gestern Abend sah es beim Klinikbetreiber Rhön-Klinikum (WKN 704230) nach einem baldigen Übernahmekampf aus. Zuvor hatte die gestrige Hauptversammlung, durchaus überraschend, die Streichung des in der Satzung für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Dagegen droht nun ein bedeutender Aktionär rechtliche Schritte an. Damit droht Rhön-Klinikum und den Übernahmephantasien eine lange Hängepartie.

In einer Ad-hoc-Mitteilung heißt es heute:

Der Aktionär B. Braun Holding GmbH & Co. KG hat heute gegenüber der Gesellschaft durch seinen Rechtsberater ankündigen lassen, dass die B. Braun Holding GmbH & Co. KG sowie weitere Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter beabsichtigen, gegen die in der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 12. Juni 2013 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage zu erheben. Das umfasst den Beschluss zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte wichtige Beschlüsse.

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