
(ddp direct) Berlin, 25.06.2013 Die Novelle der EU-Tabakproduktrichtlinie überschreitet die Harmonisierungskompetenz des Europäischen Gesetzgebers und widerspricht in vielen Punkten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das ist eines der Ergebnisse eines heute veröffentlichten Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio (Bundesverfassungsrichter a.D.). Im Auftrag des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hat Prof. Di Fabio den EU-Vorschlag auf Verfassungskonformität geprüft.
Der Richtlinienentwurf in der aktuell vorliegenden Fassung mündet in eine europäische Gesundheitspolitik durch die Hintertür, ohne dass die gesundheitspolitische Implikation einer hinreichenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wird, hält Prof. Di Fabio fest.
Zudem sieht er die zahlreichen delegierten Rechtsakte im Richtlinienentwurf kritisch, da diese in Einzelfällen demokratiewidrig wesentliche Entscheidungen auf die Europäische Exekutive übertragen.
Schließlich kommt er zum Schluss, dass die Eignung der zentralen Maßnahmen im Richtlinienentwurf, wie z.B. Verpackungsgestaltung, geschmackliche Einheitsprodukte sowie das gerade für mittelständische Unternehmen existenzgefährdende Verfahren des Tracking und Tracing (Vertriebsüberwachung) nicht hinreichend belegt sind.
Am 21.06.2013 stimmte der EU-Ministerrat über die Novelle der Richtlinie ab, die nun noch das EU-Parlament passieren muss. Sollte dem Vorschlag auch dort zugestimmt werden, drohen massive Einschnitte für die mittelständischen Hersteller von Feinschnitt-, Pfeifentabak sowie Kau- und Schnupftabak. Die geplante EU-Tabakproduktrichtlinie ist nicht verfassungskonform, sagt Patrick Engels, Vorsitzender des VdR, Wir appellieren an die Politik, insbesondere an die Abgeordneten im Europäischen Parlament diesen Richtlinienvorschlag dringend zu überarbeiten, bevor eine finale Entscheidung im Parlament gefällt wird. Die vorgeschlagenen Verbote von charakteristischen Aromastoffen und der Auslobung von Produkteigenschaften und Markennamen sowie die Rückverfolgungsforderungen sind für unsere 17 Mitgliedsunternehmen diskriminierend und bedrohen deren Existenz sowie deren Mitarbeitern.
Der am 19.12.2012 von der EU-Kommission verabschiedete Vorschlag sieht nach der Einigung im Ministerrat am vergangenen Freitag u. a. die Einführung von übergroßen Schockbildern mit einer Größe von mind. 65 % der Verpackungsoberfläche, ein Aromenverbot für Feinschnitttabake, Verbote produktbeschreibender Elemente und die Übertragung weitreichender Regelungsbefugnisse seitens der Mitgliedstaaten auf die EU-Kommission vor.
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Der VdR ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak, Zigarren und Zigarillos.
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June 25, 2013 09:46 ET (13:46 GMT)