Bad Oeynhausen - In einem Beschluss vom 25. Juni lehnte das Oberlandesgericht Hamm Baldas (ISIN DE0005215107/ WKN 521510) Beschwerde gegen die für den 18. Juli terminierte außerordentliche Hauptversammlung ab und untersagte jegliche weitere Beschwerde in der Sache, so First Berlin-Analyst Simon Scholes.Den vollständigen Artikel lesen ...
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