DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 28.06.2013 / 15:27 =-------------------------------------------------------------------- artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375, WKN A1K037 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie herzlich zu der am Donnerstag, den 8. August 2013, um 10:00 Uhr in der Eventpassage, Auditorium l, Kantstraße 8, 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ('Hauptversammlung') der artnet AG ('Gesellschaft') ein. Der Einlass ist ab 9:00 Uhr. Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung sowie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Herr Hans Neuendorf hat mit Wirkung zum 8. August 2012 sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Herr Jacob Pabst ist mit Wirkung zum 1. Juli 2012 als Vorstandsmitglied bestellt worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese sind allein von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 5.1 Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen Gutbrod, Potsdam, hat mit Wirkung zum 30. April 2013 sein Amt niederlegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. Juni 2013 wurde Herr Hans Neuendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Galerie Neuendorf Aktiengesellschaft als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Hans Neuendorf, der zum Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. August 2012 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden ist, als Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans Neuendorf, Kunsthändler, Berlin als Nachfolger für Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Die Amtszeit von Herrn Hans Neuendorf endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 5.2 Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Walter Rust, Berlin, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2013 sein Amt niederlegt. Es ist geplant, Frau Piroschka Dossi durch einen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg mit Wirkung ab dem 1. August 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellen zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Piroschka Dossi, Autorin und Kunstkuratorin, München als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Walter Rust zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Die Amtszeit von Frau Piroschka Dossi endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4 gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. August 2012 hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: '4.1 § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen. 4.2 § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt: 'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.' 4.3 § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen.' 4.4 § 23 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird am Ende um folgenden Halbsatz ergänzt, und zwar mit der Maßgabe, dass diese Satzungsänderung nur für künftige, nach dem Wirksamwerden der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen gilt: '; der Beschluss der Hauptversammlung über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst." Gegen diese zu TOP 4 gefassten Beschlüsse haben zwei Aktionäre der Gesellschaft Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen sind derzeit vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen rechtshängig. Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen: 'Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4 der Tagesordnung (Beschlussfassung über Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung mit folgendem Inhalt: 4.1 § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen. 4.2 § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt: 'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.' 4.3 § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen.'
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 28, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)