DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.08.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
28.06.2013 / 15:27
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artnet AG
Berlin
ISIN DE000A1K0375, WKN A1K037
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich zu der
am Donnerstag, den 8. August 2013, um 10:00 Uhr
in der Eventpassage,
Auditorium l,
Kantstraße 8, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ('Hauptversammlung')
der artnet AG ('Gesellschaft') ein. Der Einlass ist ab 9:00 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2012 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur
Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung sowie in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme. Sie werden
den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Herr Hans Neuendorf hat mit Wirkung zum 8. August 2012 sein
Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Herr Jacob Pabst ist
mit Wirkung zum 1. Juli 2012 als Vorstandsmitglied bestellt
worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum
Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2013 zu bestellen.
TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern. Diese sind allein von der Hauptversammlung
zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
5.1 Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen
Gutbrod, Potsdam, hat mit Wirkung zum 30. April 2013 sein
Amt niederlegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 12. Juni 2013 wurde Herr Hans Neuendorf
zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Galerie
Neuendorf Aktiengesellschaft als Aktionärin, die mehr als 25
% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Hans
Neuendorf, der zum Ablauf der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 8. August 2012 aus dem Vorstand der
Gesellschaft ausgeschieden ist, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich
diesem Vorschlag an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Hans Neuendorf, Kunsthändler, Berlin
als Nachfolger für Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Die Amtszeit von Herrn Hans Neuendorf endet mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das
Geschäftsjahr 2013 beschließt.
5.2 Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Walter
Rust, Berlin, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2013 sein Amt
niederlegt. Es ist geplant, Frau Piroschka Dossi durch einen
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg mit Wirkung ab dem
1. August 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellen zu
lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Piroschka Dossi, Autorin und Kunstkuratorin, München
als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Walter Rust zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Die Amtszeit von Frau Piroschka Dossi endet mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das
Geschäftsjahr 2013 beschließt.
TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der in der
ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4
gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung
In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8.
August 2012 hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Satzung wie folgt
zu ändern:
'4.1 § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
4.2 § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt:
'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung
ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind,
können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden;
der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei
Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.'
4.3 § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im
Wege der Bild- und Tonübertragung an der
Hauptversammlung teilnehmen.'
4.4 § 23 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird am Ende um
folgenden Halbsatz ergänzt, und zwar mit der Maßgabe, dass
diese Satzungsänderung nur für künftige, nach dem
Wirksamwerden der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen
gilt:
'; der Beschluss der Hauptversammlung über
eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die
mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals umfasst."
Gegen diese zu TOP 4 gefassten Beschlüsse haben zwei Aktionäre
der Gesellschaft Anfechtungsklage und hilfsweise
Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen sind derzeit vor dem
Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen rechtshängig.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:
'Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8.
August 2012 zu TOP 4 der Tagesordnung (Beschlussfassung über
Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse über die Änderung
der Satzung mit folgendem Inhalt:
4.1 § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
4.2 § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt:
'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung
ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind,
können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden;
der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei
Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.'
4.3 § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im
Wege der Bild- und Tonübertragung an der
Hauptversammlung teilnehmen.'
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June 28, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)
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