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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.08.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
28.06.2013 / 15:27 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   artnet AG 
 
   Berlin 
 
   ISIN DE000A1K0375, WKN A1K037 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich zu der 
 
   am Donnerstag, den 8. August 2013, um 10:00 Uhr 
 
   in der Eventpassage, 
   Auditorium l, 
   Kantstraße 8, 10623 Berlin 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ('Hauptversammlung') 
   der artnet AG ('Gesellschaft') ein. Der Einlass ist ab 9:00 Uhr. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2012 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung 
           keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage 
           der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem 
           Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur 
           Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung sowie in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme. Sie werden 
           den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Herr Hans Neuendorf hat mit Wirkung zum 8. August 2012 sein 
           Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Herr Jacob Pabst ist 
           mit Wirkung zum 1. Juli 2012 als Vorstandsmitglied bestellt 
           worden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum 
           Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
           2013 zu bestellen. 
 
 
     TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des 
           Aktiengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus 
           drei Mitgliedern. Diese sind allein von der Hauptversammlung 
           zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
       5.1   Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen 
             Gutbrod, Potsdam, hat mit Wirkung zum 30. April 2013 sein 
             Amt niederlegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts 
             Charlottenburg vom 12. Juni 2013 wurde Herr Hans Neuendorf 
             zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Galerie 
             Neuendorf Aktiengesellschaft als Aktionärin, die mehr als 25 
             % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 
             Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Hans 
             Neuendorf, der zum Ablauf der Hauptversammlung der 
             Gesellschaft am 8. August 2012 aus dem Vorstand der 
             Gesellschaft ausgeschieden ist, als Mitglied des 
             Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich 
             diesem Vorschlag an. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Hans Neuendorf, Kunsthändler, Berlin 
 
 
             als Nachfolger für Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Mitglied des 
             Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
             Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
             Die Amtszeit von Herrn Hans Neuendorf endet mit Beendigung 
             der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
 
       5.2   Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Walter 
             Rust, Berlin, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2013 sein Amt 
             niederlegt. Es ist geplant, Frau Piroschka Dossi durch einen 
             Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg mit Wirkung ab dem 
             1. August 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellen zu 
             lassen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Frau Piroschka Dossi, Autorin und Kunstkuratorin, München 
 
 
             als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Walter Rust zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
             Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
             Die Amtszeit von Frau Piroschka Dossi endet mit Beendigung 
             der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
 
 
     TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der in der 
           ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4 
           gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung 
 
 
           In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. 
           August 2012 hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von 
           Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Satzung wie folgt 
           zu ändern: 
 
 
 
 
 
            '4.1    § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen. 
 
         4.2   § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt: 
 
 
               'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung 
               ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, 
               können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; 
               der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
               Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.' 
 
 
         4.3   § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 
 
 
                 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im 
                 Wege der Bild- und Tonübertragung an der 
                 Hauptversammlung teilnehmen.' 
 
 
 
         4.4   § 23 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird am Ende um 
               folgenden Halbsatz ergänzt, und zwar mit der Maßgabe, dass 
               diese Satzungsänderung nur für künftige, nach dem 
               Wirksamwerden der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen 
               gilt: 
 
 
                 '; der Beschluss der Hauptversammlung über 
                 eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die 
                 mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung 
                 vertretenen Grundkapitals umfasst." 
 
 
 
 
 
           Gegen diese zu TOP 4 gefassten Beschlüsse haben zwei Aktionäre 
           der Gesellschaft Anfechtungsklage und hilfsweise 
           Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen sind derzeit vor dem 
           Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen rechtshängig. 
 
 
           Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen: 
 
 
             'Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. 
             August 2012 zu TOP 4 der Tagesordnung (Beschlussfassung über 
             Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse über die Änderung 
             der Satzung mit folgendem Inhalt: 
 
 
         4.1   § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
         4.2   § 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt: 
 
 
               'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung 
               ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, 
               können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; 
               der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
               Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.' 
 
 
         4.3   § 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 
 
 
                 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im 
                 Wege der Bild- und Tonübertragung an der 
                 Hauptversammlung teilnehmen.' 
 
 
 

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