DJ DGAP-HV: RWL SOLAR AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: RWL SOLAR AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
RWL SOLAR AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.08.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
17.07.2013 / 15:07
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RWL SOLAR AG
Hamburg
ISIN DE0007786303
WKN 778630
ISIN DE0007786311
WKN 778631
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, den 28. August 2013 um 10:00 Uhr,
im
MARITIM Hotel
Theodor-Heuss-Allee 3
60486 Frankfurt/Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Der
Veranstaltungssaal wird im Hotelfoyer anzeigt werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
RWL SOLAR AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, Bericht
des Aufsichtsrats sowie erläuterndem Bericht zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.rwl-ag-bremen.de/
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach § 171 AktG am 11.
Juni 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
mit Sitz in Bremen, zu bestellen, und zwar
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013;
sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5;
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
entscheidet.
5. Beschlussfassung über eine Firmenänderung und eine
Sitzverlegung der Gesellschaft mit entsprechender
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
a) Die Firma der Gesellschaft wird von RWL SOLAR AG
in Vascory AG geändert.
b) Der Sitz der Gesellschaft wird von Hamburg nach
Frankfurt am Main verlegt; und
c) § 1 der Satzung wie folgt neu gefasst:
'§ 1
Firma, Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet 'Vascory AG'.
(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.'
6. Beschlussfassung über die Vertretungsregel des
Vorstands mit entsprechender Satzungsänderung
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands soll erweitert werden
können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 der Satzung wie
folgt neuzufassen:
'§ 5
Vertretung der Gesellschaft
Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann
Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und
sie von den Beschränkungen des § 181 2 Alt. BGB befreien; §
112 AktG bleibt unberührt.'
7. Beschlussfassung über die Bekanntmachungen der
Gesellschaft mit entsprechender Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die Einberufung der Hauptversammlung und die
Bekanntmachungen der Gesellschaft sollen aufgrund des
Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und
Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes
betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der
Abgabenordnung vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), mit
dem die Einstellung der Druckausgabe des Bundesanzeigers
erfolgte, zukünftig im Bundesanzeiger erfolgen.'
b) § 20 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen
im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas
anderes vorschreibt.'
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, 101 Abs. 1
AktG und § 8 Abs. 1 S. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft
aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung
gewählt werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2013 sind
die Herren Karsten Batran, Lars Kuhnke und Tobias Penzkofer
befristet zum Ablauf der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der durch Wahl der
Aktionäre ein Ersatzmitglied bestimmt werden kann, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Sie traten an
die Stelle der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Reinhard
Arndts, Herr Florian Behnk und Herr Dr. Harry vom Stein,
welche ihr Amt mit Wirkung zum 15. Mai 2013 niedergelegt
haben. Die Amtszeit der Mitglieder des gegenwärtigen
Aufsichtsrats läuft somit zum Ende der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließen
wird, aus.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklärt, zu
kandidieren und die Wahl für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
'a) Herr Karsten Batran,Diplom-Kaufmann,
Investmentbanker im Bereich Capital Markets & Strategic
Advisory bei der Renell Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am
Main, wird für eine Amtszeit, die mit Beendigung dieser
Hauptversammlung beginnt und mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, endet, zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.'
Herr Karsten Batran ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten
anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen
Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen deutschen
Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
'b) Herr Lars Kuhnke,Diplom-Ökonom, Vorstand der GFEI
AG, Frankfurt am Main, wird für eine Amtszeit, die mit
Beendigung dieser Hauptversammlung beginnt und mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt, endet, zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.'
Herr Lars Kuhnke ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten
anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen
Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen deutschen
Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
'c) Herr Tobias Penzkofer,Rechtsanwalt in der
Sozietät Cording Rechtsanwälte, Deggendorf, wird für eine
Amtszeit, die mit Beendigung dieser Hauptversammlung beginnt
und mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, endet, zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.'
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
Herr Tobias Penzkofer ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten
anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen
Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen deutschen
Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden. Im Falle
seiner Wiederwahl soll Herr Lars Kuhnke als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Die in § 100 Abs. 5 AktG geforderten Kenntnisse auf den
Gebieten der Rechnungslegung bzw. Abschlussprüfung kann Herr
Karsten Batran durch seine Ausbildung als Diplom-Kaufmann und
seiner langjährigen Tätigkeit als Investmentbanker im Bereich
Capital Markets & Strategic Advisory bei diversen Banken
aufweisen. Er ist auch unabhängig von der Gesellschaft.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf Euro 102.000,00, eingeteilt in
102.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.000
beträgt.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder mittelbar noch unmittelbar eigene Aktien.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
RWL SOLAR AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
oder per Telefax: +49 (0)69 743 037 22
oder per E-Mail: hv@gfei.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes muss schriftlich (§
126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, d.h. auf
Mittwoch, den 07. August 2013, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft bis
spätestens am
Mittwoch, den 21. August 2013, 24:00 Uhr
unter der o.g. Adresse zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne damit das Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung einzuschränken -, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter
entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, oder
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vgl. unten
bei 'Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter') ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bedingungen führen.
Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte
Person oder Institution erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Ein Formular für die
Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die
Gesellschaft gerichtetes Verlangen übermittelt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft (http://www.rwl-ag-bremen.de/)
abrufbar. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden
oder der Gesellschaft vorher unter der nachstehend genannten Adresse
zugehen.
RWL SOLAR AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
oder per Telefax: +49 (0)69 743 037 22
oder per E-Mail: hv@gfei.de
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
nach § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die
diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere nach § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen führen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt
und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.rwl-ag-bremen.de/) abrufbar. Unabhängig davon wird das
Formular auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an (Verwaltungsanschrift der
Gesellschaft):
RWL SOLAR AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
oder per Telefax: +49 (0)69 743 037 22
oder per E-Mail: hv@gfei.de
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand unter der
Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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