Villenkauf an der Hamburger Alster billiger, Kauf eines Hauses in kleiner Stadt etwas teurer: So bringt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Immobilienkäufer finanzielle Vor- und Nachteile. Das Gesetz löst ab 1. August die bisherige Kostenordnung ab. Bei einem gewöhnlichen Kauf einer 200.000-Euro-Immobilie, wie er häufig vorkommt, verteuert sich die Notargebühr um 20 Prozent von 1.085 Euro netto auf 1.305 Euro netto. Aber:
Laut Interhyp sollten sich Immobilienkäufer von dem in der ersten Juliwoche durch den Bundesrat gebilligten Gesetz nicht unter Druck setzen lassen. Wer ein konkretes Objekt im Auge habe und erwerben möchte, sollte seine Beurkundung im Juli vornehmen lassen. Für alle anderen Immobilieninteressenten ist die Gebührenerhöhung jedoch kein Argument zum übereilten Immobilienkauf. Zumal es in einigen Fällen ab August sogar billiger werden kann. Wichtig zu wissen:
Die Gebühren des Notars richten sich danach, welche Aufgaben der Jurist erledigen muss, wenn er als Schnittstelle zwischen Käufer, Verkäufer und finanzierender Bank fungiert. Ob Beurkundung des Vertragsentwurfs, die Löschung bestehender Grundschulden, der Vormerkungseintrag im Grundbuch, die Klärung von kommunalen Vorkaufsrechten oder der Grundbucheintrag: Die Tätigkeiten sind je nach Kaufpreis mit Gebührensätzen hinterlegt, die sich nach Aufwand berechnen. Ein Beispiel:
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