Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 02.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
"Special Situation"-Aktie mit Multi-Tenbagger-Potenzial im heißesten Rohstoff-Markt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
marktEINBLICKE
70 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Höhere Notarkosten ab August - Immokauf wird teurer

Villenkauf an der Hamburger Alster billiger, Kauf eines Hauses in kleiner Stadt etwas teurer: So bringt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Immobilienkäufer finanzielle Vor- und Nachteile. Das Gesetz löst ab 1. August die bisherige Kostenordnung ab. Bei einem gewöhnlichen Kauf einer 200.000-Euro-Immobilie, wie er häufig vorkommt, verteuert sich die Notargebühr um 20 Prozent von 1.085 Euro netto auf 1.305 Euro netto. Aber:

Laut Interhyp sollten sich Immobilienkäufer von dem in der ersten Juliwoche durch den Bundesrat gebilligten Gesetz nicht unter Druck setzen lassen. Wer ein konkretes Objekt im Auge habe und erwerben möchte, sollte seine Beurkundung im Juli vornehmen lassen. Für alle anderen Immobilieninteressenten ist die Gebührenerhöhung jedoch kein Argument zum übereilten Immobilienkauf. Zumal es in einigen Fällen ab August sogar billiger werden kann. Wichtig zu wissen:

Die Gebühren des Notars richten sich danach, welche Aufgaben der Jurist erledigen muss, wenn er als Schnittstelle zwischen Käufer, Verkäufer und finanzierender Bank fungiert. Ob Beurkundung des Vertragsentwurfs, die Löschung bestehender Grundschulden, der Vormerkungseintrag im Grundbuch, die Klärung von kommunalen Vorkaufsrechten oder der Grundbucheintrag: Die Tätigkeiten sind je nach Kaufpreis mit Gebührensätzen hinterlegt, die sich nach Aufwand berechnen. Ein Beispiel:

Den vollständigen Artikel lesen ...
Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2013 marktEINBLICKE
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.