
Anlegers auf Schadenersatz gegen die Gründer der Berlin Atlantic Capital (BAC)
Gruppe abgewiesen (Az:14 O 2/2012). Der Anleger hatte auf Rückabwicklung seiner
Beteiligung am von der BAC u. a. initiierten Fonds Life Trust 6 geklagt und in
seiner Klage unterstellt, dass der Verkaufsprospekt fehlerhaft bzw. nicht
vollständig gewesen sei.
So soll der Prospekt beispielsweise keine hinreichende Aufklärung über die
Risiken der Beteiligung an dem Fonds enthalten haben. Außerdem, so der Kläger,
soll es angeblich auch zu unzulässigen Fonds-zu Fonds-Transaktionen gekommen
sein. Weiterhin unterstellte der Kläger den Initiatoren und BAC-Gründern
Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl sowie einem Anlagevermittler ihn über
die Höhe der mit diesem Fondsmodell zu erzielenden Gewinne vorsätzlich getäuscht
zu haben.
Das Landgericht Berlin lehnte diesen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2
BGB in Verbindung mit § 264 a StGB deutlich ab. Nach Ansicht des Gerichts
vermittelte der damalige Verkaufsprospekt zum Zeitpunkt der Herausgabe entgegen
der Ansicht des Klägers sehr wohl ein zutreffendes Bild über das
Beteiligungsobjekt. Das Gericht urteilte, dass allein dieser Zeitpunkt für das
sogenannte abstrakte Gefährdungsdelikt des § 264 a StGB maßgeblich sei und dass
daher keine bewusste Täuschung durch die Fondsinitiatoren vorgelegen hat. In
diesem Zusammenhang konnte das Gericht schon gar nicht, wie vom Kläger
behauptet, ein vorsätzliches Handeln der BAC-Gründer feststellen.
Das Geschäftsmodell der Life Trust-Fonds ( http://www.lifetrust.de ) begründete
sich auf Investitionen in US-Lebensversicherungspolicen und damit verbundene
verwandte Geschäften. Nach erfolgreicher Platzierung des Life Tust 6 wurde
diesem später, wie auch anderen Life Trust-Fonds, durch die Kündigung der LTAP
Kreditlinie von Wells Fargo eine wesentliche Grundlage entzogen. Wells Fargo
hatte sich nach der Übernahme der Wachovia Bank im Zuge der Finanzkrise
treuwidrig verhalten und die ursprüngliche Geschäftsgrundlage des
Kreditgeschäfts ignoriert.
Mittlerweile ist die BAC Gruppe restrukturiert worden, so dass BAC-Gründer
Franz-Philippe Przybyl den Geschäftsbereich der US-Lebensversicherungen im
Rahmen eines Management Buy-Outs übernommen hat und mit der ILMG Management GmbH
( http://www.ilmg-management.com ) erfolgreich fortführt.
Die Entscheidung des Landgerichts zugunsten der BAC-Gründer stützt sich auf die
grundlegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
Es folgte damit im Tenor außerdem der Entscheidung des Kammergerichtes Berlin
vom November 2012 (Az: 24 U 47/12), welches eine Haftung der BAC als
Emissionshaus in letzter Instanz sogar ausgeschlossen hatte. Ein Fehlverhalten
und damit Ansprüche gegen die handelnden Personen der BAC können folgerichtig
also nicht vorliegen bzw. geltend gemacht werden.
Dass das Geschäftsmodell der Life Trust Fonds "prospektgemäß, schlüssig und
sinnvoll" war, hatte Anfang 2012 bereits ein von Anlegern der Life Trust Fonds
in Auftrag gegebenes Sondergutachten beim Deutschen Institut für Kapitalanlagen
ergeben. Das von Prof. Dr. jur. Bicanski geleitete Institut bestätigte
unzweideutig die vorangegangenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsinstitute
KPMG, BDO, Deloitte und kam zu dem Schluss, dass sämtliche Policen-Transaktionen
in jeder Hinsicht beanstandungsfrei gewesen sind.
Der Vorsitzende des Life Trust 11 Anlegerbeirats, Stephan von Dellingshausen,
sagte dazu: "Das Gutachten des Deutschen Instituts für Kapitalanlagen bestätigt,
dass die Policen-Transaktionen der Life Trust Fonds prospektgemäß waren und
sind. Die Behauptung, dem Fondsmanagement sei ein Vorwurf zu machen, ist damit
schlicht falsch."
Darüber hinaus hat der in Rechtsfragen des Kapitalanlagebetrugs führende
Professor Dr. jur. Wolfgang Joecks vom Lehrstuhl für Strafrecht und
Wirtschaftsstrafrecht der Universität Greifswald sich eingehend mit den
unhaltbaren Vorwürfen gegen das Emissionshaus BAC auseinandergesetzt. In einem
ausführlichen Rechtsgutachten stellte Prof. Dr. Joecks für einen parallel
gelagerten Fall (Az: 37 O 1/12) innerhalb des Fonds Life Trust 11 fest, dass
sich "nicht einmal der Anfangsverdacht eines Kapitalanlagebetrugs" ergibt. Mit
dieser Ansicht bestätigte Prof. Dr. Joecks einmal mehr die eindeutigen Vorgaben
des BGH und des BVerfG. Diese Grundsatzrechtsprechung wird allerdings bisweilen
von erstinstanzlichen Gerichten außer Acht gelassen, so dass es immer wieder zu
kaum nachvollziehbaren und nicht haltbaren Urteilen kommt. Die fehlerhaften
Urteile werden freilich unter Anwendung der vom BGH und BVerfG entwickelten
Grundsätzen regelmäßig wieder aufgehoben.
Bedauerlich in diesem Zusammenhang ist, dass gutgläubige Anleger von sogenannten
"Anlegerschutz"-Anwälten und einer Vielzahl von gescheiterten Markteilnehmern,
die unter der zwielichtigen Bezeichnung "Anlegerschutz" seit Jahren ein dubioses
Geschäftsmodell verfolgen, immer wieder wissentlich in eine Kostenfalle gelockt
werden. Im Fall BAC/Life Trust agieren beispielsweise der ehemalige BAC-Vorstand
und Mitgesellschafter Oliver Schulz im Verbund mit der Anwaltskanzlei Brüllmann
aus Stuttgart und dem Prozessfinanzierer Intract mit Sitz in Luxemburg, deren
Begründer Ernst Gerhard Bohlender in Kürze seine mehrjährige Haftstrafe wegen
Untreue antreten muss, in dieser Weise. Zunehmend ist auch festzustellen, dass
vermeintliche Fachpresse wie zum Beispiel Dr. Tilman Welther vom Fondstelegramm
sich in diesem Umfeld bewegt. So veröffentlichte dieser nach einigen in der
Tendenz zweifelhaften Artikeln erneut einen Beitrag über die BAC-Gründer, ohne
diese zuvor selbst zu befragen. Dies stellt eine grobe Verletzung der
journalistischen Sorgfaltspflicht dar und ist offenbar dem Interesse der
Fondstelegramm-Redaktion geschuldet, den Eindruck einer investigativen
Berichterstattung zu erwecken.
Bei all diesen Marktteilnehmern, die vorgeben, dem Anleger dienen oder
unmittelbar helfen zu wollen, bleiben exakt dessen Interessen am Ende auf der
Strecke. Deshalb wird die ILMG Management GmbH ihren Anlegern und
Vertriebspartnern künftig einen "Verifizierungs-Service" anbieten. Sobald eine
Information über die Life Trust-Fonds oder die BAC veröffentlicht wird, können
Anleger und Vertriebspartner mit dieser auf die ILMG Management GmbH zukommen
und diese verifizieren lassen oder ergänzende Auskünfte hierzu erhalten.
(Ende)
Aussender: ILMG Management GmbH
Ansprechpartner: Franz-Philippe Przybyl
E-Mail: presse@ilmg-management.com
Website: www.lifetrust.de
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20130806023
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