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DGAP-HV: Pilkington Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2013 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pilkington Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Pilkington Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.09.2013 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
14.08.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Pilkington Deutschland AG 
 
   Gelsenkirchen 
 
   Wertpapierkennnummer 558800 
 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   die diesjährige Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am 
 
   Donnerstag, den 26. September 2013, um 10:00 Uhr, 
   im 'Industrie-Club' der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, 
   Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen 
 
   statt. 
 
   Es ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen: 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrates 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung am 26. September 2013. Gemäß § 96 
           Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 6 der 
           Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, und 
           zwar aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
           zwei Arbeitnehmervertretern. Die Hauptversammlung ist dazu 
           aufgerufen, die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
           zu wählen, deren Amtszeit mit der Beendigung der 
           Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der Gewählten 
           beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
           Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, nicht mitgerechnet 
           wird. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung dabei nicht 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender 
           Anteilseignervertreter vor: 
 
 
 
 
   1. Dr. Axel Wiesener 
   Ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Bank AG 
   Region Ost, Berlin 
 
 
   2. Laurens Aveskamp 
   Managing Director Pilkington Benelux B.V. 
 
 
   3. Sing Woe Koo 
   Commercial & Marketing Director Europe SBU Architectural NSG 
   Group 
 
 
   4. Brian Joseph Pilling 
   Regional HR Director Europe NSG Group 
 
 
 
           Die Herren Dr. Axel Wiesener (Vorsitz), Laurens Aveskamp, Sing 
           Woe Koo und Brian Joseph Pilling gehören dem Aufsichtsrat der 
           Pilkington Holding GmbH an. Weitere Mitgliedschaften der 
           vorgeschlagenen Kandidaten in vergleichbaren Kontrollgremien 
           in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 
           125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht. 
 
 
   WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
     1.    Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
           Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach 
           § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
           anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
           erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese 
           Adresse übermitteln: 
 
 
             Pilkington Deutschland AG 
             c/o Commerzbank AG 
             GS-MO 4.1.1 General Meetings 
             60261 Frankfurt am Main 
 
 
             Telefax-Nr.: 0 69 / 1 36 - 2 63 51 
             E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
           Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den 
           Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
           (Nachweisstichtag) und somit auf den Beginn des 5. September 
           2013 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung 
           spätestens bis zum Ablauf des 19. September 2013 unter der 
           genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen 
           in deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
 
           Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
           Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
           Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
           benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank 
           rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu 
           veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
           Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank 
           vorgenommen. 
 
 
           Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Aktionären oder 
           ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die 
           Stimmrechtskarten zur Ausübung des Stimmrechts ausgehändigt. 
 
 
     2.    Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
 
           Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum 
           für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
           in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
           des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass 
           er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im 
           Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine 
           Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag 
           erworben haben, können somit - unbeschadet der Möglichkeit von 
           Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und 
           Erwerber - nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
           Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
           erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, 
           wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für 
           eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die die oben genannten Voraussetzungen für eine 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und für eine Ausübung des 
           Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr 
           Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
           Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen 
           sonstigen Dritten, auszuüben. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 
           126 b BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr 
           als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder können 
           mehrere der bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft 
           zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die 
           Vollmachtserteilung die Rückseite des 
           Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
           benutzen. Es ist auch möglich, dass Aktionäre eine gesonderte 
           Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden 
           oder vorab durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
           folgende Adresse erfolgen: 
 
 
          Pilkington Deutschland AG 
          - Unternehmenskommunikation - 
          Haydnstraße 19 
          45884 Gelsenkirchen 
 
 
          Telefax: 02 09 / 1 68 - 20 14 
          E-Mail: kommunikation@nsg.com 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:30 Uhr die Ein- 
           und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Industrie-Club 
           der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883 
           Gelsenkirchen, zur Verfügung. 
 
 
           Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 
           Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und 
           Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 
           Aktiengesetz zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen 
           jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 

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