DGAP-HV: Pilkington Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Pilkington Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2013 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 14.08.2013 / 15:08 =-------------------------------------------------------------------- Pilkington Deutschland AG Gelsenkirchen Wertpapierkennnummer 558800 Sehr geehrte Aktionäre, die diesjährige Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Donnerstag, den 26. September 2013, um 10:00 Uhr, im 'Industrie-Club' der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen statt. Es ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen: TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates 2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen. 5. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. September 2013. Gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 6 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, und zwar aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Arbeitnehmervertretern. Die Hauptversammlung ist dazu aufgerufen, die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen, deren Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der Gewählten beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, nicht mitgerechnet wird. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung dabei nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender Anteilseignervertreter vor: 1. Dr. Axel Wiesener Ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Bank AG Region Ost, Berlin 2. Laurens Aveskamp Managing Director Pilkington Benelux B.V. 3. Sing Woe Koo Commercial & Marketing Director Europe SBU Architectural NSG Group 4. Brian Joseph Pilling Regional HR Director Europe NSG Group Die Herren Dr. Axel Wiesener (Vorsitz), Laurens Aveskamp, Sing Woe Koo und Brian Joseph Pilling gehören dem Aufsichtsrat der Pilkington Holding GmbH an. Weitere Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln: Pilkington Deutschland AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax-Nr.: 0 69 / 1 36 - 2 63 51 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf den Beginn des 5. September 2013 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 19. September 2013 unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank vorgenommen. Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die Stimmrechtskarten zur Ausübung des Stimmrechts ausgehändigt. 2. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, können somit - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und für eine Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126 b BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder können mehrere der bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung die Rückseite des Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Es ist auch möglich, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder vorab durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: Pilkington Deutschland AG - Unternehmenskommunikation - Haydnstraße 19 45884 Gelsenkirchen Telefax: 02 09 / 1 68 - 20 14 E-Mail: kommunikation@nsg.com Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:30 Uhr die Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Industrie-Club der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen, zur Verfügung. Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 Aktiengesetz zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
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August 14, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)