DGAP-HV: Pilkington Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Pilkington Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.09.2013 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.08.2013 / 15:08
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Pilkington Deutschland AG
Gelsenkirchen
Wertpapierkennnummer 558800
Sehr geehrte Aktionäre,
die diesjährige Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am
Donnerstag, den 26. September 2013, um 10:00 Uhr,
im 'Industrie-Club' der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe,
Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen
statt.
Es ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen:
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem
Bericht des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr
2012/2013 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr
2012/2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
5. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 26. September 2013. Gemäß § 96
Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 6 der
Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, und
zwar aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
zwei Arbeitnehmervertretern. Die Hauptversammlung ist dazu
aufgerufen, die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
zu wählen, deren Amtszeit mit der Beendigung der
Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der Gewählten
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, nicht mitgerechnet
wird. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung dabei nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender
Anteilseignervertreter vor:
1. Dr. Axel Wiesener
Ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Bank AG
Region Ost, Berlin
2. Laurens Aveskamp
Managing Director Pilkington Benelux B.V.
3. Sing Woe Koo
Commercial & Marketing Director Europe SBU Architectural NSG
Group
4. Brian Joseph Pilling
Regional HR Director Europe NSG Group
Die Herren Dr. Axel Wiesener (Vorsitz), Laurens Aveskamp, Sing
Woe Koo und Brian Joseph Pilling gehören dem Aufsichtsrat der
Pilkington Holding GmbH an. Weitere Mitgliedschaften der
vorgeschlagenen Kandidaten in vergleichbaren Kontrollgremien
in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach
§ 13 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese
Adresse übermitteln:
Pilkington Deutschland AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax-Nr.: 0 69 / 1 36 - 2 63 51
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) und somit auf den Beginn des 5. September
2013 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung
spätestens bis zum Ablauf des 19. September 2013 unter der
genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen
in deutscher Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank
rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu
veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank
vorgenommen.
Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Aktionären oder
ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die
Stimmrechtskarten zur Ausübung des Stimmrechts ausgehändigt.
2. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass
er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag
erworben haben, können somit - unbeschadet der Möglichkeit von
Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und
Erwerber - nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt,
wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung und für eine Ausübung des
Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§
126 b BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr
als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder können
mehrere der bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft
zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung die Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen. Es ist auch möglich, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder vorab durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
Pilkington Deutschland AG
- Unternehmenskommunikation -
Haydnstraße 19
45884 Gelsenkirchen
Telefax: 02 09 / 1 68 - 20 14
E-Mail: kommunikation@nsg.com
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:30 Uhr die Ein-
und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Industrie-Club
der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883
Gelsenkirchen, zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135
Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und
Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135
Aktiengesetz zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
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