Das Heidelberger Hard Rock Cafe hat vom Bundesgerichtshof (BGH) einen Dämpfer erhalten. Die Kneipe, die nicht zur bekannten Hard-Rock-Kette gehört, darf zwar ihren Namen weiter führen, muss aber auf den lukrativen Vertrieb ihrer Merchandising-Artikel verzichten. Mit dieser Entscheidung (I ZR 188/11) korrigierte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe die Urteile der Vorinstanzen, in denen die Heidelberger noch auf ganzer Linie recht bekommen hatten. In einem weiteren Verfahren muss jetzt geklärt werden, wie viel Schadensersatz das Heidelberger Cafe an die internationale Gruppe zahlen muss./sew/DP/zb
AXC0070 2013-08-15/11:23
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