Langenzenn (ots) - Im Jahr 2010 verkauft die Gesellschaft an eine ganz überwiegend aus Aktionären, Vorständen und Aufsichtsräten bestehende Kommanditgesellschaft die Betriebsliegenschaft zu einem Preis, der EUR 140.000,-- unter der Wertermittlung des Gutachtens lag. Des Weiteren erwarb die Gesellschaft Anfang 2013 Marken, Gebrauchsmusterrechte und Produktionswerkzeuge an der Felge "Lombartho" von einer Person, welche die Rechte wenig zuvor von einer insolventen Gesellschaft erworben hatte. Um die Unwirksamkeit dieses Rechtsgeschäfts (Art. 20 belgisches Konkursgesetz) zu vermeiden, wurde der Vertrag rückdatiert, was dem Vorstand bekannt war. Die Gesellschaft ist insoweit geschädigt, als sie aufgrund der Bösgläubigkeit ihres Vorstands womöglich nicht Rechteinhaberin geworden ist oder zumindest die Kaufpreiszahlung nicht schuldbefreiend wirkte, weil sie an den Verkäufer und nicht an den "wahren" wirtschaftlichen Berechtigten geleistet wurde. Herrn Köninger und Herrn Walbrunn wird darüber hinaus vorgehalten, dass sie bei der Kapitalerhöhung Ende 2012 die hieran beteiligten Aktionäre unvollständig über die Geschäftsaussichten des Unternehmens informiert haben. Herr Köninger hat darüber hinaus die Gesellschaft dadurch geschädigt, dass er von ihm gewährte Sicherheiten für Darlehen bei der Sparkasse Nürnberg in sehr viel kürzerer Frist als der zwischen ihm der Gesellschaft vereinbarten gekündigt hat, wodurch die Gesellschaft in Zahlungsstockungen geriet.
Gegen die Herren Hans-Jörg Köninger und Hans-Peter Walbrun, (frühere Vorstände), sowie Herrn Rüdiger Köbke, (Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Ernst Riemekasten, (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) wurde am 18.09.2013 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durch die Gesellschaft erhoben. Vor dem Hintergrund dieser zu klärenden Umstände und eines offensichtlichen Interessenkonflikts der beiden mit der Strafanzeige belegten Aufsichtsratsmitglieder hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Ludolf von Usslar eine einstweilige Verfügung gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Köbke ebenfalls am 18.09.2013 beim Landgericht Karlsruhe eingereicht, durch welche dem Aufsichtsratsvorsitzenden aufgegeben werden soll, die Tagesordnungspunkte TOP 1 (sofortige Suspendierung des Vorstandes aus wichtigem Grund), 2 (Auflösung des Doppelvertrags Dr. Stange SA und ELIA AG) und 3 (Kurzfristige Einsetzung eines Interimsvorstandes) in der für den 25.09.2013, 12.00 Uhr anberaumten Aufsichtsratssitzung der Firma ELIA Tuning & Design AG, Am Galgenberg 10, 90579 Langenzenn, nicht zur Beratung und Abstimmung zu stellen. Über die einstweilige Verfügung ist Stand: 19.09.2013 noch nicht entschieden.
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Pressekontakt: ELIA DESIGN & TUNING AG Vorstand: Manuela Freund Am Galgenberg 10 DE-90579 Langenzenn Fon: +49 (0)9101-90 69 10 http://www.elia-ag.de info@elia-ag.de
Gegen die Herren Hans-Jörg Köninger und Hans-Peter Walbrun, (frühere Vorstände), sowie Herrn Rüdiger Köbke, (Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Ernst Riemekasten, (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) wurde am 18.09.2013 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durch die Gesellschaft erhoben. Vor dem Hintergrund dieser zu klärenden Umstände und eines offensichtlichen Interessenkonflikts der beiden mit der Strafanzeige belegten Aufsichtsratsmitglieder hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Ludolf von Usslar eine einstweilige Verfügung gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Köbke ebenfalls am 18.09.2013 beim Landgericht Karlsruhe eingereicht, durch welche dem Aufsichtsratsvorsitzenden aufgegeben werden soll, die Tagesordnungspunkte TOP 1 (sofortige Suspendierung des Vorstandes aus wichtigem Grund), 2 (Auflösung des Doppelvertrags Dr. Stange SA und ELIA AG) und 3 (Kurzfristige Einsetzung eines Interimsvorstandes) in der für den 25.09.2013, 12.00 Uhr anberaumten Aufsichtsratssitzung der Firma ELIA Tuning & Design AG, Am Galgenberg 10, 90579 Langenzenn, nicht zur Beratung und Abstimmung zu stellen. Über die einstweilige Verfügung ist Stand: 19.09.2013 noch nicht entschieden.
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