Die Gewerkschaft Verdi klagt gegen das vor einem Jahr eingeführte Melde- und Beschwerderegister für Bankberater. Wie die Gewerkschaft am Sonntag in Berlin mitteilte, seien die Klagen beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht worden. Ziel sei es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Register befasse, das Verdi als verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Gewerkschaft hatte eine Klage bereits vor längerem angekündigt. Bankberater dürften nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Als Reaktion auf Auswüchse der Finanzkrise war Anfang November 2012 ein "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" bei der Finanzaufsicht Bafin eingerichtet worden. Darin soll jeder Bankberater und Vertriebsbeauftragte geführt werden. Ziel ist es, Anleger besser vor Falschberatung zu schützen.
Banken sollen nachweisen, dass sie in den Bereichen, in denen es um Anlageberatung und den Vertrieb von Finanzprodukten geht, nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Auch Beschwerden von Kunden werden registriert. Häufen sich die Fälle, kann die Aufsicht Verwarnungen aussprechen, Bußgelder verhängen und notfalls einem Berater die Beschäftigung untersagen.
Verdi kritisierte, dass Beschwerden unabhängig davon gespeichert werden, ob sie berechtigt sind oder nicht. Allein die Existenz eines amtlichen Melderegisters stelle die Kundenberater von Sparkassen und Banken negativ gegenüber anderen Berufen dar.
Konkret unterstütze die Gewerkschaft Berater verschiedener Sparkassen und Banken bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melderegister bei der Bafin streichen zu lassen. Die Finanzaufsicht habe entsprechende Anträge mit Hinweis auf die Gesetzeslage abgelehnt.
Bafin-Präsidentin Elke König hatte früheren Aussagen zufolge das Register als "sinnvolle Ergänzung" des Instrumentariums der Finanzaufsicht bezeichnet. "Der Schutz des Verbrauchers war und ist für die Bafin ein wichtiges Thema."/hoe/DP/he
AXC0006 2013-10-20/14:36