DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 03.12.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
23.10.2013 / 15:07
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KROMI Logistik AG
Hamburg
ISIN DE000A0KFUJ5
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
hiermit laden wir Sie zu der am
Dienstag, dem 03. Dezember 2013 um 11:00 Uhr
(Einlass ab 10:00 Uhr)
im Steigenberger Hotel Hamburg
8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs'
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2012/2013. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG
sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013.
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4
HGB für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen
ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012/2013 in Höhe von EUR 2.544.081,28 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung
der Hauptversammlung sowie die Informationen und Unterlagen gemäß §
124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de zugänglich und
liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 22419 Hamburg,
Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch
kostenlos zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,- und ist eingeteilt in
4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d. h. bis spätestens 26. November 2013 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
KROMI Logistik AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA / Corporate Actions
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 - 36 03 - 153
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 12. November 2013, 0:00
Uhr (Record Date), beziehen und muss durch eine von dem depotführenden
Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und
sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung erleichtern.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am
Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die
Aktionäre können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, die
sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135
AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen
abzustimmen.
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können per E-Mail an die im Formular
genannte Adresse übermittelt werden.
Diese Adresse lautet:
Hauptversammlung2013@kromi.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind bis zum Ablauf des 02. Dezember 2013 (eingehend) an die im
Formular genannte Anschrift zu senden. Diese Anschrift lautet:
KROMI Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 - 30 90 37 - 4675
E-Mail: Hauptversammlung2013@kromi.de
Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Stimmrechtsvertretung
sinngemäß.
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 02. November 2013
(24:00 Uhr) zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist an folgende Adresse zu
richten:
KROMI Logistik AG
Tarpenring 11
22419 Hamburg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
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October 23, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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