
Die Deutsche-Börse-Tochter
Der Vergleich sieht vor, dass Clearstream den Angehörigen von Opfern 1,75 Milliarden US-Dollar herausgeben kann. Im Gegenzug verzichten die Kläger auf die Auszahlung von weiteren 250 Millionen Dollar, für die Clearstream nach Ansicht der Kläger hätte haften müssen. Auf Clearstream kommen früheren Angaben zufolge bis auf Kosten für die Rechtsstreitigkeiten keine weiteren Ausgaben zu.
In dem Streit ging es nicht um mögliche Verstöße gegen Iran-Sanktionen der USA, in diesem Fall laufen noch Ermittlungen gegen zahlreiche Banken weltweit. Hintergrund ist der Anschlag auf einen US-Stützpunkt im Libanon im Oktober 1983. Damals wurden 299 Menschen getötet, darunter 241 US-Marines. Als Drahtzieher gilt der Iran. Gegen das Land erwirkten die Angehörigen milliardenschweren Schadenersatz. 2008 leiteten sie ein Vollstreckungsverfahren ein, mit dem sie bei Clearstream geparkte, dem Iran zugerechnete Vermögenswerte im Umfang von 2 Milliarden US-Dollar einfrieren ließen.
Clearstream ist ein Abwickler und Verwahrer von Wertpapieren. Mehr als 2.500 Finanzinstitute lassen Teile ihrer Handelsgeschäfte über das Unternehmen laufen. Es verwahrt mittlerweile Vermögenswerte im Umfang von rund 11,5 Billionen Euro./zb/stb
ISIN DE0005810055
AXC0087 2013-10-24/10:19