Stuttgart (ots) - Das Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Furore: Die Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Internet-Flatrates nicht drosseln, wird ein bestimmtes Übertragungsvolumen überschritten. Würde das Urteil rechtskräftig, profitierten davon Hunderttausende Telekom-Kunden. Wer seit Mai dieses Jahres einen Flatrate-Vertrag mit Drosselklausel bei Deutschlands größtem Netzbetreiber abgeschlossen hat, muss keine Tempobremse mehr fürchten. Er kann zum Beispiel Videos so lange ruckelfrei betrachten, wie er möchte. Gut so.
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