DJ DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2013 in Ulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2013 in Ulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.11.2013 / 15:12 =-------------------------------------------------------------------- centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9 ISIN DE000A1TNMN7 WKN A1TNMM WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 17. Dezember 2013, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr), in der Messe Ulm, Donausaal, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 am 23. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 85.465.495,00 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. September 2012 ('Rumpfgeschäftsjahr 2012') Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2012, der den gebilligten Konzernabschluss zum 30. September 2012, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 am 29. Oktober 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Januar bis 30. September 2012) amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 7. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 (01. Januar bis 30. September 2012) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 8. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Mai 2013, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013') Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Mai 2013, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 am 29. Oktober 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013) amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 10. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 11. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Einige Regelungen der Satzung sind nicht mehr aktuell bzw. bedürfen aus anderen Gründen der inhaltlichen Anpassung: Der Unternehmensgegenstand reflektiert noch nicht, dass die centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG mit Wirksamwerden der Aufhebung der Insolvenzverfahren im Wege der Anwachsung auf die centrotherm photovoltaics AG übergegangen ist. Infolge der Anwachsung hat die centrotherm photovoltaics AG das Geschäft der vormaligen centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG übernommen. Dieses Geschäft betrifft auch die Entwicklung, die Herstellung und den Verkauf von sowie den Handel mit Einzelanlagen zur Fertigung von Produkten und Ausgangsmaterialien im Bereich Halbleiter und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die beschriebene gesellschaftsrechtliche Entwicklung soll durch eine entsprechende Ergänzung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung der Gesellschaft nachvollzogen werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)
Aktuell ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit drei Mitgliedern besetzt. Dies ist die gesetzliche Mindestzahl. Nur dann, wenn alle drei Mitglieder an Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen, ist dieser beschlussfähig. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein Aufsichtsrat, der permanent einsatzfähig ist, für das Wirken der Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist. Bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern besteht aus Sicht der Verwaltung ein zu hohes Risiko, dass eine temporäre Beschlussunfähigkeit die Gesellschaft - wenn auch nur für einen Zwischenzeitraum - lähmen könnte. Da das Gesetz eine Teilbarkeit der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder durch drei fordert, ist die nächsthöhere Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sechs. Mit dem Vorschlag zur Erhöhung auf diese Anzahl von sechs Mitgliedern soll dem Aufsichtsrat auch eine sinnvolle Arbeitsteilung in Ausschüssen ermöglicht werden. Die damit verbundenen Mehrkosten halten Vorstand und Aufsichtsrat angesichts der hierdurch gewonnenen Sicherheit und verbesserten Arbeitsfähigkeit für hinnehmbar. Ferner sieht die aktuelle Satzung in Ziffer 16.3 vor, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung eine höhere Mehrheit vorsehen. Diese für Satzungen typische Regelung führt dazu, dass auch bei der Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund der Gestaltungsmöglichkeit in § 103 Abs. 1 Satz 3 AktG eine einfache Mehrheit ausreicht, obwohl das Gesetz eigentlich in § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erfordert. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll wieder zu dem gesetzlich vorgesehenen Mehrheitserfordernis zurückgekehrt werden. Schließlich soll die Satzung neueren gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern und die einschlägigen Regelungen wie folgt neu zu fassen: a) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt geändert: aa) Im zweiten Spiegelstrich wird am Ende des Absatzes das Wort 'sowie' gestrichen. bb) Hinter dem zweiten Spiegelstrich wird folgender neuer Spiegelstrich eingefügt: '- die Entwicklung, die Herstellung und der Verkauf von sowie der Handel mit Einzelanlagen zur Fertigung von Produkten und Ausgangsmaterialien im Bereich Halbleiter und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie' b) Ziffer 3.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.' c) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.' d) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt; in jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.' e) Am Ende von Ziffer 16.3 der Satzung wird folgender neuer Satz angefügt: 'Für Beschlüsse zur Abwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist stets eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.' 12. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013-31. Dezember 2013) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013 - 31. Dezember 2013) sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts beauftragt wird. 13. Wahl zum Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft automatisch spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, d. h. spätestens acht Monate nach dem Ende des vierten Geschäftsjahres. Da die ordentliche Hauptversammlung der centrotherm photovoltaics AG aufgrund der Insolvenz in Eigenverwaltung im Jahr 2012 nicht stattfand, endete die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, Herr Rolf Hartung und Herr Rolf Breyer mit Ablauf des 31. August 2012. Auf Antrag der centrotherm photovoltaics AG hat das Amtsgericht Ulm am 4. Oktober 2012 beschlossen, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG zu bestellen. Herr Rolf Hartung hat sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 19. Oktober 2012 niedergelegt. Beim Amtsgericht Ulm wurde auf Vorschlag der TCH GmbH, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hielt, beantragt, Herrn Robert M. Hartung gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG zu bestellen. Herr Robert M. Hartung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 22. Januar 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel behoben ist, d.h. sobald die Hauptversammlung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern entschieden hat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie der aktuellen Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Zukünftig soll der Aufsichtsrat entsprechend der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Satzungsänderung nach der dann neuen Ziffer 8.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehen. Dementsprechend sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf dieser Hauptversammlung und drei weitere Mitglieder aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 8.1 der Satzung in das Handelsregister durch die Hauptversammlung neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. a) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft mbH - vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: (1) Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Horn Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft in Ulm, Weißenhorn; (2) Herrn Robert Michael Hartung, Kaufmann, ehemals Vorstand der centrotherm photovoltaics AG, Blaubeuren; und (3) Herrn Tobias Wahl, Rechtsanwalt, Heidelberg. b) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft mbH - vor, folgende Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 8.1 der Satzung (Erweiterung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs) in das Handelsregister für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)