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Dow Jones News
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DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG: -2-

DJ DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2013 in Ulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.12.2013 in Ulm mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.11.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   centrotherm photovoltaics AG 
 
   Blaubeuren 
 
   ISIN DE000A1TNMM9 
 
   ISIN DE000A1TNMN7 
 
   WKN A1TNMM 
 
   WKN A1TNMN 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Dienstag, den 17. Dezember 2013, um 10.00 Uhr 
   (Einlass ab 9.00 Uhr), in der Messe Ulm, Donausaal, Böfinger Straße 
   50, 89073 Ulm ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
             des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, 
             des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und 
             des Lageberichts für den Konzern einschließlich des 
             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den 
             §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten 
             Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für 
             den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
             Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
             HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Geschäftsjahr 2011 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten 
             Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im 
             Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
             'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen 
             in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. 
 
 
             Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
             Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
             Geschäftsjahr 2011 am 23. März 2012 gebilligt. Der 
             Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
             die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
             Beschlüsse zu fassen. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz 
             zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
             EUR 85.465.495,00 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
             2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
             Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
             2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
             Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       5.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
             des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, 
             des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und 
             des Lageberichts für den Konzern einschließlich des 
             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den 
             §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
             Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. 
             September 2012 ('Rumpfgeschäftsjahr 2012') 
 
 
             Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012, der den gebilligten 
             Konzernabschluss zum 30. September 2012, den Lagebericht für 
             den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
             Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
             HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012 enthält, sowie alle weiteren 
             vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
             www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der 
             Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die 
             Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
             erläutert. 
 
 
             Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
             Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012 am 29. Oktober 2013 gebilligt. Der 
             Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
             die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
             Beschlüsse zu fassen. 
 
 
       6.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Januar bis 30. September 2012) 
             amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
             Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       7.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012 (01. Januar bis 30. September 2012) 
             amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
             Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       8.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
             des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Mai 2013, des 
             Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des 
             Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden 
             Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 
             4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
             das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013 
             ('Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013') 
 
 
             Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013, der den gebilligten 
             Konzernabschluss zum 31. Mai 2013, den Lagebericht für den 
             Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
             Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
             HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 enthält, sowie alle weiteren 
             vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
             www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der 
             Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die 
             Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
             erläutert. 
 
 
             Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
             Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 am 29. Oktober 2013 gebilligt. 
             Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend 
             hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
             Beschlüsse zu fassen. 
 
 
       9.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 
             2013) amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
             Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       10.   Beschlussfassung über die Entlastung des 
             Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
             Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 
             2013) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
             Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
       11.   Beschlussfassung über Änderungen der Satzung 
 
 
             Einige Regelungen der Satzung sind nicht mehr aktuell bzw. 
             bedürfen aus anderen Gründen der inhaltlichen Anpassung: 
 
 
             Der Unternehmensgegenstand reflektiert noch nicht, dass die 
             centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG mit 
             Wirksamwerden der Aufhebung der Insolvenzverfahren im Wege 
             der Anwachsung auf die centrotherm photovoltaics AG 
             übergegangen ist. Infolge der Anwachsung hat die centrotherm 
             photovoltaics AG das Geschäft der vormaligen centrotherm 
             thermal solutions GmbH & Co. KG übernommen. Dieses Geschäft 
             betrifft auch die Entwicklung, die Herstellung und den 
             Verkauf von sowie den Handel mit Einzelanlagen zur Fertigung 
             von Produkten und Ausgangsmaterialien im Bereich Halbleiter 
             und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller damit in 
             Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die beschriebene 
             gesellschaftsrechtliche Entwicklung soll durch eine 
             entsprechende Ergänzung des Unternehmensgegenstandes in der 
             Satzung der Gesellschaft nachvollzogen werden. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

Aktuell ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit drei 
             Mitgliedern besetzt. Dies ist die gesetzliche Mindestzahl. 
             Nur dann, wenn alle drei Mitglieder an Sitzungen des 
             Aufsichtsrats teilnehmen, ist dieser beschlussfähig. Die 
             vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein Aufsichtsrat, der 
             permanent einsatzfähig ist, für das Wirken der Gesellschaft 
             von besonderer Bedeutung ist. Bei einem Aufsichtsrat mit 
             drei Mitgliedern besteht aus Sicht der Verwaltung ein zu 
             hohes Risiko, dass eine temporäre Beschlussunfähigkeit die 
             Gesellschaft - wenn auch nur für einen Zwischenzeitraum - 
             lähmen könnte. Da das Gesetz eine Teilbarkeit der Anzahl der 
             Aufsichtsratsmitglieder durch drei fordert, ist die 
             nächsthöhere Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sechs. Mit 
             dem Vorschlag zur Erhöhung auf diese Anzahl von sechs 
             Mitgliedern soll dem Aufsichtsrat auch eine sinnvolle 
             Arbeitsteilung in Ausschüssen ermöglicht werden. Die damit 
             verbundenen Mehrkosten halten Vorstand und Aufsichtsrat 
             angesichts der hierdurch gewonnenen Sicherheit und 
             verbesserten Arbeitsfähigkeit für hinnehmbar. 
 
 
             Ferner sieht die aktuelle Satzung in Ziffer 16.3 vor, dass 
             Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit 
             gefasst werden, sofern nicht zwingende gesetzliche 
             Bestimmungen oder die Satzung eine höhere Mehrheit vorsehen. 
             Diese für Satzungen typische Regelung führt dazu, dass auch 
             bei der Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund der 
             Gestaltungsmöglichkeit in § 103 Abs. 1 Satz 3 AktG eine 
             einfache Mehrheit ausreicht, obwohl das Gesetz eigentlich in 
             § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG eine Mehrheit von mindestens drei 
             Vierteln der abgegebenen Stimmen erfordert. Mit der 
             vorgeschlagenen Satzungsänderung soll wieder zu dem 
             gesetzlich vorgesehenen Mehrheitserfordernis zurückgekehrt 
             werden. 
 
 
             Schließlich soll die Satzung neueren gesetzlichen 
             Bestimmungen angepasst werden. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie 
             folgt zu ändern und die einschlägigen Regelungen wie folgt 
             neu zu fassen: 
 
 
             a) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             aa) Im zweiten Spiegelstrich wird am Ende des Absatzes das 
             Wort 'sowie' gestrichen. 
 
 
             bb) Hinter dem zweiten Spiegelstrich wird folgender neuer 
             Spiegelstrich eingefügt: 
 
 
               '- die Entwicklung, die Herstellung und der 
               Verkauf von sowie der Handel mit Einzelanlagen zur 
               Fertigung von Produkten und Ausgangsmaterialien im Bereich 
               Halbleiter und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller 
               damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie' 
 
 
 
             b) Ziffer 3.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen 
               durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.' 
 
 
 
             c) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs 
               Mitgliedern.' 
 
 
 
             d) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
               'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn 
               mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach 
               Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der 
               Beschlussfassung teilnimmt; in jedem Fall müssen 
               mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung 
               teilnehmen.' 
 
 
 
             e) Am Ende von Ziffer 16.3 der Satzung wird folgender neuer 
             Satz angefügt: 
 
 
             'Für Beschlüsse zur Abwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
             ist stets eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen 
             Stimmen erforderlich.' 
 
 
       12.   Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
             für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013-31. Dezember 
             2013) 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat 
             GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und 
             Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. 
             Juni 2013 - 31. Dezember 2013) sowie als Prüfer für eine 
             prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
             Zwischenlageberichts zu wählen, letzteres, soweit die 
             prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
             Zwischenlageberichts beauftragt wird. 
 
 
       13.   Wahl zum Aufsichtsrat der centrotherm 
             photovoltaics AG 
 
 
             Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß Ziffer 
             8.2 der Satzung der Gesellschaft automatisch spätestens mit 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
             für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
             beschließt, d. h. spätestens acht Monate nach dem Ende des 
             vierten Geschäftsjahres. Da die ordentliche Hauptversammlung 
             der centrotherm photovoltaics AG aufgrund der Insolvenz in 
             Eigenverwaltung im Jahr 2012 nicht stattfand, endete die 
             Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. 
             Brigitte Zürn, Herr Rolf Hartung und Herr Rolf Breyer mit 
             Ablauf des 31. August 2012. Auf Antrag der centrotherm 
             photovoltaics AG hat das Amtsgericht Ulm am 4. Oktober 2012 
             beschlossen, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 
             104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm 
             photovoltaics AG zu bestellen. Herr Rolf Hartung hat sein 
             Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 
             19. Oktober 2012 niedergelegt. Beim Amtsgericht Ulm wurde 
             auf Vorschlag der TCH GmbH, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 
             25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hielt, 
             beantragt, Herrn Robert M. Hartung gemäß § 104 AktG zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG 
             zu bestellen. Herr Robert M. Hartung wurde mit Beschluss des 
             Amtsgerichts Ulm vom 22. Januar 2013 zum Mitglied des 
             Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG bestellt. Das 
             Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder 
             erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel behoben 
             ist, d.h. sobald die Hauptversammlung über die Neuwahl von 
             Aufsichtsratsmitgliedern entschieden hat. 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach den §§ 96 
             Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie der aktuellen Ziffer 8.1 der 
             Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der 
             Hauptversammlung gewählt werden. Zukünftig soll der 
             Aufsichtsrat entsprechend der unter Tagesordnungspunkt 11 
             vorgeschlagenen Satzungsänderung nach der dann neuen Ziffer 
             8.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehen. 
             Dementsprechend sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats mit 
             Ablauf dieser Hauptversammlung und drei weitere Mitglieder 
             aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter 
             Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 
             8.1 der Satzung in das Handelsregister durch die 
             Hauptversammlung neu zu wählen. 
 
 
             Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
             a) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm 
             zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura 
             Verwaltungsgesellschaft mbH - vor, folgende Personen für die 
             Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
             (1) Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, 
             Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, geschäftsführende 
             Gesellschafterin der Dr. Horn Unternehmensberatung 
             Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft 
             in Ulm, Weißenhorn; 
 
 
             (2) Herrn Robert Michael Hartung, Kaufmann, ehemals Vorstand 
             der centrotherm photovoltaics AG, Blaubeuren; und 
 
 
             (3) Herrn Tobias Wahl, Rechtsanwalt, Heidelberg. 
 
 
             b) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm 
             zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura 
             Verwaltungsgesellschaft mbH - vor, folgende Personen 
             aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter 
             Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 
             8.1 der Satzung (Erweiterung der Zahl der 
             Aufsichtsratsmitglieder auf sechs) in das Handelsregister 
             für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 

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November 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

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