Heidelberg (ots) - Durch seinen Amtsverzicht hat der ehemalige Bundespräsident jenseits der rechtlichen Aufarbeitung bereits die Höchststrafe angetreten. Und kaum war er aus dem Amt, entbrannte eine Debatte, ob auch Bundespräsidenten, die selbst verschuldet ausscheiden, Anspruch auf das hohe Jahressalär bis zum Lebensende haben. Viel tiefer geht es nicht mehr im Leben eines Politikers. Und doch sollte man jetzt nicht den Fehler begehen, aus Mitleid über alle Makel des Gestürzten hinwegzusehen. Wulff immer noch Bundespräsident? Das ginge schlicht nicht mehr.
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