Cottbus (ots) - Brandenburg kann einen neuen Erfolg bei der konsequenten Verfolgung von Neonazis verzeichnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jetzt das Verbot der "Widerstandsbewegung Südbrandenburg". Die Gruppe mit einem harten Kern von etwa 30 Extremisten, die durch gespenstische nächtliche Fackelzüge in der Region auf sich aufmerksam machte, zeige eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, so die klare Einordnung durch das Gericht. Die Justiz kann nun jeden Versuch der Fortsetzung dieser verbotenen Struktur konsequent verfolgen. Doch die handelnden Personen verschwinden dadurch nicht. Sie werden versuchen, neue Netzwerke zu knüpfen. Schließlich entstand die "Widerstandsbewegung Südbrandenburg" auch aus den Resten eines anderen Neonazi-Vereins, der 2006 durch Scheinauflösung einem Verbot zuvorkam. Trotzdem ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ein Erfolg. Denn jedes Verbot wirft die Neonaziszene für einige Zeit zurück und zeigt: Die Demokratie ist gegen ihre Feinde nicht wehrlos. Dass sie dabei ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln agieren kann, ist nicht ihre Schwäche, sondern ihre Stärke. Denn das unterscheidet sie von der Diktatur, von der Neonazis träumen.
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