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press1.de/Aktuell: Richtungsweisendes Urteil zu Widerruf eines Darlehensvertrages


Aktuell: Richtungsweisendes Urteil zu Widerruf eines Darlehensvertrages

(press1) - Darlehensnehmer muss nach Widerruf des Darlehensvertrages nur
einen Bruchteil der ursprünglichen Zinsen zahlen
Landgericht Hannover konkretisiert Berechnungsmethode für
"Rückabwicklungszins"
Forchheim 09.12.2013- Das Landgericht Hannover (Aktenzeichen bekannt;
nicht rechtskräftig) hat mit Urteil vom 21.11.2013 die vom ehemaligen
Darlehensnehmer (vertreten durch Bögelein & dr. Axmann) zu leistende
marktübliche Verzinsung nach erfolgtem Widerruf des Darlehensvertrages
konkretisiert.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Hannover hat der Kläger und
Darlehensnehmer den mit der Beklagten Bausparkasse abgeschlossenen
Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rechtswirksam
widerrufen.
Aufgrund des Widerrufs mussten die gegenseitig ausgetauschten Leistungen
zurückgewährt werden. Die von der Bausparkasse ausbezahlte Darlehensvaluta
ist nach dem Urteil des Landgerichtes Hannover für den Zeitraum ab 2003
lediglich mit einem Zinssatz von 3,74 %, nicht wie Darlehensvertrag

vereinbart 5,175% zu verzinsen.
Das Landgericht Hannover urteilte damit, nach Kenntnis der Unterfertigten,
erstmals zur Höhe der vom Darlehensnehmer zu zahlenden "marktüblichen
Zinsen" nach erklärtem Widerruf. Im entschiedenen Fall reduzierte sich die
ursprüngliche Zinshöhe gemäß Darlehensvertrag von 5,175 % auf lediglich
3,74 %. Der Darlehensnehmer und Kläger ersparte sich daher 1,43 % Zinsen
auf den Darlehensbetrag von 104.000 ¤ über einen Zeitraum von zehn Jahren,
was zu einer erheblichen Besserstellung des Klägers führte.
Als Berechnungsmethode zur Ermittlung des marktüblichen Zinses wurde dabei
vom Landgericht Hannover, wie Bögelein & Dr. Axmann gefordert auf die
Pfandbriefrenditen der Deka-Bank und der Landesbanken, herangezogen. Der
Anleger ersparte sich mit dem Urteil Zinsen in Höhe von fast 15.000,- ¤.
Zudem darf die Bausparkasse die übergebenen Sicherheiten in Form eines
Bausparguthabens nicht verwerten.
Nach Kenntnis von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ist das Urteil des
Landgerichts Hannover das erste seiner Art, welches zur Berechnung des
marktüblichen Zinses nach Widerruf eines Darlehensvertrages wegen
fehlerhafter Widerrufsbelehrung ergangen ist. Für weitere Informationen
steh Rechtsanwalt Bögelein gerne zur Verfügung.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte
Luitpoldstraße 3
91301 Forchheim
Tel. (0 91 91) 6 16 88 -0
Fax (0 91 91) 6 16 88 -20
mailto:sued@boegelein-axmann.com
http://www.boegelein-axmann.com
Die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ist seit ihrer Gründung
auf einem stetigen Wachstumskurs. Seit der Gründung im Jahre 2004 wurde
der Kanzleisitz im schönen oberfränkischen Forchheim stetig erweitert und
im Jahre 2012 in Hamburg, Sierichstrasse 6 ein weiterer Standort eröffnet.
Wir betreuen mit mittlerweile 5 Anwälten eine Vielzahl von Mandanten,
insbesondere in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht,
Wirtschaftsrecht.

Zu dieser Pressemitteilung stehen ihnen auf
http://www.press1.de/ibot/db/press1.mr_1386598392.html folgende
Zusatzmaterialien zum Download zur Verfügung:

* Logo Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte (jpg, 6 KByte)


Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.


(END) Dow Jones Newswires

December 09, 2013 09:20 ET (14:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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