Karlsruhe (ots) - Späte Genugtuung für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kurz vor dessen Ausscheiden aus dem Amt: Auch nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig. Und zwar ist die entsprechende EU-Richtlinie "in vollem Umfang unvereinbar" mit den Artikeln zum Datenschutz und zur Achtung des Privatlebens in der EU-Grundrechte-Charta. Es wird wohl nichts mit der geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition, jedenfalls nicht in der geplanten Art und Weise. Schon vor Amtsantritt sind den Großkoalitionären von CDU, CSU und SPD in einem wichtigen Vorhaben Grenzen aufgezeigt worden. Der streitbare Datenschützer Peter Schaar scheidet Anfang kommender Woche aus dem Amt, eine Nachfolgering, die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff, ist von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ausgeguckt. Ihre Bestellung, wenn es denn dazu kommt, wird noch eine Weile auf sich warten lassen. Bis dahin ist Deutschland ohne einen Bundesdatenschutzbeauftragten, was in Zeiten der NSA-Affäre nur zu bedauern ist. Der Minister nutzt den Job als Versorgungsposten für eine ehemalige CDU-Hinterbänklerin im Bundestag, die bei der Wahl im September ihren Wahlkreis verloren hat.
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