Bremen (ots) - Doch im vorliegenden Fall hatte es bereits Verdachtsmomente gegen die Eltern gegeben. Das Mädchen musste wegen schwerer Schädelverletzungen operiert werden. Woher die Verletzungen kamen, konnte die Staatsanwaltschaft nicht herausfinden. Das Verfahren wurde im November eingestellt. Juristisch war es damit erledigt. Aber hätte sich das Jugendamt einfach damit zufrieden geben dürfen? Irgendetwas musste schließlich vorgefallen sein. Von alleine wird sich das Mädchen eine solch schwere Kopfverletzung nicht zugezogen haben. Zumindest hätte der Vorfall bei den Ämtern und Diensten Grund genug sein müssen, bei dieser Familie einmal mehr und genauer hinzusehen.
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