DJ DGAP-HV: Youbisheng Green Paper AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Youbisheng Green Paper AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.12.2013 15:22
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Youbisheng Green Paper AG
Köln
- ISIN DE000A1KRLR0 -
- WKN A1KRLR -
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30.
Januar 2014, um 13.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger
Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Aufhebung des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt
5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. August 2013 - Wahl
des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Beschluss zu
Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 2.
August 2013 über die Bestellung der Warth & Klein Grant
Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 aufzuheben.
Hintergrund für den geplanten Wechsel des Abschlussprüfers ist
der Wechsel des für die operativen Gesellschaften der
Youbisheng Green Paper AG in China verantwortlichen lokalen
Prüfungsteams von Grant Thornton zu Crowe Horwath, dem
internationalen Partner der Crowe Kleeberg GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen
sollte.
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Diese Einladung und die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im
Internet unter http://www.youbisheng-greenpaper.de/investor-relations
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 10.217.705 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass derzeit
10.217.705 Stimmrechte bestehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte
setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein
und der Gesellschaft in Textform
(§ 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, 23. Januar 2014, 24.00 Uhr,
unter der Adresse
Youbisheng Green Paper AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
oder per Telefax: +49 (0) 621 71 77 213
oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der
Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Donnerstag, den 9.
Januar 2014, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft
bis spätestens Donnerstag, 23. Januar 2014, 24.00 Uhr unter der zuvor
genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG,
also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8
AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG,
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die
Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des §
135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer
Vollmacht kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die
Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:
Youbisheng Green Paper AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213
oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten
sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft.
Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von
Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 23, 2013 09:22 ET (14:22 GMT)
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Dienstag,
den 28. Januar 2014, 24.00 Uhr postalisch, per Telefax oder per E-Mail
an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu
übermitteln:
Youbisheng Green Paper AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213
oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der
Gesellschaft bis Montag, den 30. Dezember 2013, 24.00 Uhr zugehen.
Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand
unter folgender Adresse:
Youbisheng Green Paper AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.youbisheng-greenpaper.de/investor-relations
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu
machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Youbisheng Green Paper AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213
oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.youbisheng-greenpaper.de/investor-relations
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 15. Januar
2014, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder
E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten
dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden,
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet
unter http://www.youbisheng-greenpaper.de/investor-relations
zugänglich.
Köln, im Dezember 2013
Youbisheng Green Paper AG
- Der Vorstand -
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße
72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
23.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Youbisheng Green Paper AG
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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December 23, 2013 09:22 ET (14:22 GMT)
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